Begleitet von einer breiten Resonanz bei Politik und Medien auf Äußerungen des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes sind die parlamentarischen Beratungen über das Mindestlohngesetz zu Ende gegangen. Dewes hatte am 30. Juni 2014 an einer Expertenanhörung im Bundestag teilgenommen. Mit den Stimmen der Großen Koalition und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Bundestag am 3. Juli 2014 das Gesetz, das eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde festschreibt, aber eine Reihe von Ausnahmen regelt. In der nächsten Woche muss noch der Bundesrat zustimmen.
Ab 1. Januar 2015 gilt damit in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose während des ersten halben Jahres im neuen Job. Sonderregelungen gelten auch für Saisonarbeiter und Zeitungsausträger bis 2017. Bei der Abstimmung über das Mindestlohngesetz votierten 535 Bundestagsabgeordnete mit Ja und 5 mit Nein. 61 enthielten sich.
Bundesweite Beachtung fand die Kritik des BDZ an der unzureichenden Personalausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, aber ebenso an den Ausnahmen, die nach Einschätzung von Dewes einen erheblichen Mehraufwand nach sich ziehen. Auch in der Politik wurden seine Aussagen thematisiert und waren unter anderem Ausgangspunkt eines Entschließungsantrags der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In Anlehnung an die Feststellungen von Dewes in der Expertenanhörung im Bundestag wird in dem Antrag gefordert, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und finanziell entsprechend auszustatten, damit die Mindestlöhne effektiv kontrolliert werden könnten. Ohne diese wirksamen Kontrollen drohe der Mindestlohn zum „Papiertiger“ zu verkommen. Über den beschlossenen zusätzlichen Bedarf von 1600 Arbeitskräften hinaus müsse die FKS schrittweise ausgebaut werden.
Auch Dewes‘ Kritik an der erst 2020 vorgesehenen Evaluation des Mindestlohngesetzes wurde aufgegriffen. Wie von Dewes als Sachverständiger verlangt, muss nach den Vorstellungen von Bundestagsabgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, darunter Beate Müller-Gemmeke und Brigitte Pothmer, eine regelmäßige und unabhängige wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes von Anfang an beauftragt werden. Werde ein Unterlaufen von Mindestlöhnen durch Scheinselbstständigkeit oder Scheinwerkverträge festgestellt, seien zügig geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Unmittelbar vor der Expertenanhörung hatten „Spiegel“, „Stern“, „Focus“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, RTL/n-tv sowie zahlreiche regionale Tageszeitungen die Position des BDZ wiedergegeben und Dewes mit der Aussage zitiert: „Nach meinen Berechnungen benötigen wir für die Überwachung und Kontrolle des Mindestlohns zwischen 2000 und 2500 neue Stellen“. Es sei höchste Zeit, jetzt mit dem Ausbilden des Personals zu beginnen. Anderenfalls könne er nicht versprechen, dass die Kontrolle funktioniere, wenn der flächendeckende Mindestlohn Anfang 2017 endgültig greife.
Auch Dewes‘ Warnung vor einem erheblichen Anstieg der Scheinselbstständigkeit fand in der Presse ihren Niederschlag. Gerade bei kleinen Unternehmen sei zu befürchten, dass Beschäftigte entlassen und als Scheinselbständige mit Werkverträgen wieder beschäftigt würden. Diesem absehbaren Missbrauch müsse der Gesetzgeber rechtzeitig entgegen wirken – und nicht erst mit einer Evaluation im Jahr 2020.