Wie bereits in den letzten Wochen regelmäßig berichtet, haben sich der BDZ und seine gewerkschaftliche Jugendorganisation (BDZ Jugend) mit eindeutigen Forderungen zu den Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020 positioniert und an das BMF gewandt. Seit heute steht fest, dass das Bundesministerium der Finanzen die Forderungen des BDZ aufgegriffen hat.
So werden für die Durchführung der diesjährigen Laufbahnprüfungen folgende Regelung durch das BMF getroffen:
Die BDZ geführten Interessenvertretungen (BPR, GPR und BJAV) werden die Umsetzung der getroffenen Vorgaben begleiten und sich vor Ort für die Berücksichtigung der Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen einsetzen.
Eine digitale Durchführung der mündlichen Laufbahnprüfungen ist aus Sicht des BDZ unter den aktuellen Bedingungen schwer realisierbar. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten (sowohl Nachwuchskräfte als auch Lehrende) schnellstmöglich eine Entscheidung dahingehend erhalten, ob und ggf. wie die mündlichen Laufbahnprüfungen stattfinden werden. Die verantwortlichen Stellen der GZD sind dazu aufgefordert schnellstmöglich eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Der BDZ hat sich bereits entschieden: Ein Verzicht der mündlichen Laufbahnprüfungen ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände unumgänglich.
Besonders bei den schriftlichen Abschlussprüfungen des gehobenen Dienstes muss weitergehend Sorge dafür getragen werden, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Das hochschulrechtliche Territorialprinzip macht es nicht möglich dezentrale Prüfungen außerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auszurichten. Es gilt daher jetzt vorzubereiten, dass die Prüfungen möglichst auch an anderen Zollliegenschaften in NRW abgelegt werden können.