Der BDZ hat bereits mehrfach über die Höherbewertung der Arbeitsplätze im Bereich Ausfuhrkassenzettel (AKZ) berichtet. Es geht im Wesentlichen um die Höhergruppierung der Tarifbeschäftigten in den Hauptzollämtern Lörrach und Singen von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5. Wie der BDZ in Erfahrung bringen konnte, liegt immer noch keine endgültige Entscheidung der Generalzolldirektion (GZD) dazu vor. Auf dem Rücken der Beschäftigten wird die Verantwortung dafür hin und hergeschoben. Mit Blick auf den gesamten Zeitablauf von teilweise über einem Jahr ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Beschäftigten! Aber nicht nur die GZD spielt auf Zeit, sondern auch Hauptzollämter. Fadenscheinige Begründungen wie zum Beispiel die Beschränkung der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nur auf Beamtinnen und Beamte sind einfach nur lächerlich und passen nicht in eine Verwaltung, die eigentlich auf allen Ebenen ungedeckten Personalbedarf vorweisen kann. Auch taktische Überlegungen anderer Gewerkschaften tragen nicht zu einer schnellen Lösung der Problematik bei. Hier geht es um Kolleginnen und Kollegen, die für den BDZ ohne Wenn und Aber im Vordergrund stehen. Das Bundesministerium der Finanzen hat dem BDZ auf Nachfrage zugesagt, die GZD nochmals aufzufordern, bis Ende Januar 2020 eine Entscheidung herbeizuführen. Der BDZ hofft, dass mit diesem Vorgehen endlich die längst überfälligen Höhergruppierungen erfolgen können. Für den Bundesvorsitzenden des BDZ, Dieter Dewes, ist dieser Vorgang nur als Skandal zu bezeichnen. Tarifbeschäftigte sind nicht Beschäftigte 2. Klasse! Handeln Sie endlich. Die Zeit des Darüberredens ist längst vorbei.
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