Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. September 2015 im einfachen, mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 662 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Aufgrund der sehr großen Blöcke können Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m+Z und nach A 11 derzeit allerdings nicht stattfinden, da die entsprechenden Planstellen (mittlerer Zolldienst: 185 Planstellen und gehobener Zolldienst: 221 Planstellen) noch nicht vollständig bereit stehen.
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Einfacher Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A 6m | 15 Punkte | 4 |
nach A 5 | bis 11 Punkte | 7 |
nach A 4 | bis 11 Punkte | 3 |
insgesamt | 14 | |
Mittlerer Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A 9m | bis 14 Punkte | 100 |
nach A 8 | bis 14 Punkte | 99 |
nach A 7 | bis 11 Punkte | 231 |
insgesamt | 430 | |
Gehobener Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A 13 | bis 10 Punkte | 13 |
nach A 12 | bis 13 Punkte | 34 |
nach A 10 | bis 8 Punkte | 171 |
insgesamt | 218 |