Beförderungen in der Zollverwaltung gehen weiter

Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend  zum 1. September 2015 im einfachen, mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 662 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Aufgrund der sehr großen Blöcke können Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m+Z und nach A 11 derzeit allerdings nicht stattfinden, da die entsprechenden Planstellen (mittlerer Zolldienst: 185 Planstellen und gehobener Zolldienst: 221 Planstellen) noch nicht vollständig bereit stehen.

09. Oktober 2015

Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

 

Einfacher DienstBeurteilungspunkteBeförderungen
nach A 6m15 Punkte4
nach A 5bis 11 Punkte7
nach A 4bis 11 Punkte3
insgesamt 14
Mittlerer DienstBeurteilungspunkteBeförderungen
nach A 9mbis 14 Punkte100
nach A 8bis 14 Punkte99
nach A 7bis 11 Punkte231
insgesamt 430
Gehobener DienstBeurteilungspunkteBeförderungen
nach A 13bis 10 Punkte13
nach A 12bis 13 Punkte34
nach A 10bis 8 Punkte171
insgesamt 218

 

zurück