Bedingungen in Hochpreisregionen verbessern

Die Lebenshaltungskosten in Hochpreisregionen stellen vor allem für junge Beschäftigte und Angehörige unterer Gehaltsgruppen im öffentlichen Dienst ein großes Problem dar. Die dbb jugend und der Ständige Ausschuss Jugend des BDZ machen sich deshalb gemeinsam für Verbesserungen stark. Der Schwerpunkt liegt auf der Einführung einer Zulage in Hochpreisregionen und der vermehrten Bereitstellung bundeseigener Immobilien zu vergünstigten Mietpreisen. Am 13. Juni 2013 fand in Berlin ein Gespräch zwischen der Vorsitzenden der dbb jugend, Sandra Kothe, und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses Jugend des BDZ, Florian Preißner, über diese Themen statt. 

17. Juni 2013
Bundeseigene Immobilien nutzen
In Hochpreisregionen finden sich zahlreiche Liegenschaften, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind. Etliche dieser Liegenschaften könnten durch überschaubaren finanziellen Aufwand saniert und anschließend zu günstigen Konditionen an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vermietet werden. Sollten vereinzelt Wohnungen leer bleiben, könnten diese zu ortsüblichen Mietpreisen an Dritte vermietet werden. Überlässt der Dienstherr seinen Beschäftigten verbilligt eine Wohnung, kann darin zudem ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegen. In bestimmten Fällen kann die vergünstigte Vermietung sogar steuerfrei sein. Aus Sicht der dbb jugend und des Ständigen Ausschusses Jugend des BDZ entstünde eine Win-win-Situation. Einerseits würden sich die Investitionskosten in wenigen Jahren amortisieren und der Staat würde mittelfristig Gewinne erwirtschaften, andererseits würden die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes Mietpreise zahlen, die deutlich unter dem Mietspiegel liegen und die Kaufkraft würde gestärkt, was letztlich auch der Wirtschaft zu Gute käme. Am Beispiel München wird deutlich, dass der Bedarf vorhanden ist: Über 2 000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes stehen derzeit auf Wartelisten für vergünstige Mietwohnungen. Ähnlich sieht es auch in  anderen deutschen Großstädten und Ballungsregionen aus. 

Zulage in Hochpreisregionen
Das Bundesverfassungsgericht sieht mit Urteil vom 6. März 2007 (Aktenzeichen: 2 BvR 556/04) den Gesetzgeber in der Pflicht zu beobachten, ob sich die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefen und damit ein Ausgleich notwendig werden könnte. Genau das ist aus Sicht der dbb jugend und des Ständigen Ausschusses Jugend des BDZ bereits der Fall. Aber von der Politik wurde bisher noch nichts unternommen. In Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten regt die dbb jugend neben weiteren inhaltlichen Schwerpunkten auch Diskussionen über dieses Thema an. Dabei stehen differenzierte Regelungen im Vordergrund. Insbesondere muss den jungen Beschäftigten und den unteren Einkommensgruppen geholfen werden. Vorbild ist die Ballungsraumzulage des Freistaats Bayern. Wenn die  Lebenshaltungskosten so hoch sind, dass das Niveau der amtsangemessenen Alimentation unterschritten wird, muss die Politik allein schon aus Fürsorgegründen handeln und einen angemessenen Ausgleich schaffen, so die einhellige Meinung von Kothe und Preißner.
 
Verbesserungen angestoßen
Im Rahmen des Bundesjugendtags der dbb-jugend im Mai 2012 hatten über 150 Delegierte die inhaltlichen Eckpunkte der jugendpolitischen Gewerkschaftsarbeit beschlossen und Verbesserungen für den öffentlichen Dienst mit hochrangigen Parteivertretern und Abgeordneten des Bundestags diskutiert. Verabschiedet wurden auch die vom Ständigen Ausschuss Jugend des BDZ eingebrachten Anträge zu den Themen „Vergünstigter Wohnraum in sanierten bundeseigenen Immobilien“ und der „Gewährung einer Zulage in Hochpreisregionen“. Seitdem arbeiten dbb jugend und der Ständige Ausschuss des BDZ gemeinsam aktiv an Verbesserungen. Darüber hinaus hatten BDZ und DSTG beim dbb-Gewerkschaftstag im November 2012 den gemeinsamen Antrag gestellt, dass sich der dbb für eine Zulage für Beschäftigte in Hochpreisregionen einsetzen soll.
 
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