BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch bei der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und Financial Intelligence Unit (FIU)

Am Dienstag, den 25.04.2023, besuchte der Vorsitzende des Hauptpersonalrates beim BMF und BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, zusammen mit dem Vorsitzenden des Personalrats bei der Direktion VIII – Zollkriminalamt, Jürgen Drees (BDZ), die neu eingerichtete „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung - ZfS“, Direktion XI der Generalzolldirektion in Köln Dellbrück. Die ZfS ist zur Durchsetzung des Sanktionsrechts auf Bundesebene tätig. Dazu ermitteln die Kolleginnen und Kollegen der ZfS im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nach Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften und fungieren unter anderem auch als Hinweisannahmestelle.

Ein Auftaktgespräch mit den Vertretern/innen des Aufbaustabs verschaffte einen Überblick über die Aufgaben und Herausforderungen bei der Errichtung der ZfS, um sich im Anschluss daran im Rahmen einer offenen Gesprächsrunde mit den überwiegend zur Geschäftsaushilfe eingesetzten Beschäftigten der ZfS auszutauschen. Rund 60 Beschäftigte zählt die jüngste Direktion der Generalzolldirektion aktuell. Insgesamt sind für die ZfS rund 130 Arbeitskräfte vorgesehen. Die ZfS wird perspektivisch in eine Säule der noch zu errichtenden Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) übergehen.

28. April 2023

Die hochmotivierten Beschäftigten des Aufbaustabes können bei dieser Goliath-Aufgabe auf wenig Erfahrung zurückgreifen. Sanktionsdurchsetzung, also das Ermitteln von beispielsweise Finanzmitteln, Immobilien oder Sachwerten (Pkw, Yachten etc.) sanktionierter Personen und Personengesellschaften ist im Rahmen dieser Organisationsform neu. Das bedeutet auch, dass zunächst alle erforderlichen Prozesse effektiver Sanktionsbekämpfung definiert werden müssen. Meldeprozesse, Datenbankzugriffe und Kommunikationswege zu Sicherheitsbehörden und weitergehenden Stellen müssen hergestellt und mit Leben gefüllt werden. Insgesamt eine echte Pionierarbeit in einem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Deliktsfeld von internationaler Bedeutung.

Diese Aufgabe erfordert vor allem, analog der FIU, unterschiedlichste Expertisen und Anforderungsprofile an das Personal, deren Gewinnung entsprechende Herausforderungen mit sich bringt. Ein weiteres Hemmnis bei der Personalrekrutierung stellt die noch ausstehende Festlegung des eigentlichen Standortes der ZfS dar, der voraussichtlich im Zusammenhang mit der Verortung der noch zu errichtenden Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bekanntgegeben werden soll. Darüber hinaus stellte sich im Gespräch mit den Geschäftsaushilfen schnell heraus, dass nicht die Arbeit die größte Herausforderung ihrer Tätigkeit darstellt, sondern die Unterbringung und üblichen bürokratischen Hürden bei der Suche nach einer adäquaten Unterkunft im Großraum Köln. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen investieren stellenweise mehr Zeit für die Wohnungs- und Hotelsuche als für die eigentliche Tätigkeit, so der Tenor. Darüber hinaus bestehen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten des mobilen Arbeitens, was jedoch die Unterkunftssituation deutlich entschärfen würde.

Als Fazit des Dienststellenbesuchs nahmen die beiden Personalvertreter mit, dass sich ohne massive Unterstützung, Ausnahmeregelungen und schnelle Entscheidungen der Aufbau in der jetzigen Phase der GZD schwierig gestalten wird. Nach sechs Jahren Aufbauarbeit FIU trifft die ZfS auf eine personell stark angeschlagene Zollverwaltung mit wenig Spielräumen für zusätzliche Unterstützungsleistungen.

Informationsveranstaltung für die Beschäftigten der FIU

Rund 70 Beschäftigte der FIU folgten der Einladung der Personalvertretung zu einer Informationsveranstaltung in den neuen Räumlichkeiten der FIU am Standort Köln-Ossendorf. Die Kolleginnen und Kollegen schilderten eindrucksvoll unter welchem hohen Arbeitsdruck die Analyse der hohen Anzahl an Rückständen von Verdachtsmeldungen erfolgt. Die Arbeitsbelastung innerhalb der FIU ist gegenwärtig sehr hoch und kann nur durch gesetzliche Vorgaben gelöst werden, beispielsweise mittels einer Meldeverordnung für die Verpflichtenden zur besseren Qualitätssicherung des Inhaltes der Verdachtsmeldungen sowie der gesetzlichen Verankerung eines risikobasierten Ansatzes im Rahmen der Analyse von Verdachtsmeldungen. Zudem braucht es einer gesetzlichen Ermächtigung hinsichtlich der automatisierten Verarbeitung von Verdachtsmeldungen. Die Kolleginnen und Kollegen der FIU waren neben allgemeinen dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Fragen auch an den Entwicklungen zur Errichtung der Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität interessiert. Wir werden hierzu weiter berichten.

 
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