Im Rahmen der Haushaltsberatungen traf sich der Bundesvorsitzende Dieter Dewes mit den beiden wichtigsten Haushaltspolitikern, die für den Zoll zuständig sind: den Mitgliedern im Haushaltsausschuss Andreas Schwarz (SPD) und Dr. Andre Berghegger (CDU).
Nachdem dem BDZ bekannt geworden ist, dass entgegen der ursprünglich getroffenen Zusagen des BMF drastische Reduzierungen bzw. Streichungen der von Seiten der Abteilung III und GZD beantragten Planstellen vorgenommen wurden, trug der Bundesvorsitzende den Haushalts- und Finanzpolitikern die Forderungen des BDZ vor. Er machte deutlich, dass für zusätzliche Aufgaben im Bereich
Planstellen für einen leistungsstarken Zoll vorgesehen waren und zwingend erforderlich sind.
Schwarz und Dr. Berghegger sagten dem BDZ-Bundesvorsitzenden zu, dass sie alles daransetzen werden, die berechtigten Forderungen in den laufenden Haushaltsberatungen einzubringen.
Wertgrenze für Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke (AKZ)
Thema im Gespräch mit MdB Schwarz war auch die Höhe der Wertgrenze für die Mehrwertsteuererstattung und die Entlastung der Beschäftigten vor Ort. Schwarz als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und Dewes waren sich einig, dass ausschließlich die Wertgrenze von 175 € zu einer Entlastung vor Ort führen würde. Die durch Politiker vor Ort diskutierte 50 €-Wertgrenze halten beide für nicht zielführend. Sie gehen davon aus, dass es zu der Wertgrenze von 175 € kommen wird und diese durch ein IT-Verfahren flankierend unterstützt wird.
Eine Wertgrenze (175 €) und der Einsatz eines IT-Verfahrens werden dann zu einer tatsächlichen Entlastung der Zöllnerinnen und Zöllner führen.
Unterstützung wurde Dewes auch bei der Eingruppierung der Tarifbeschäftigten im Arbeitsbereich AKZ zugesagt.