In einem Beteiligungsgespräch beim Bundesinnenministerium (BMI) am 5. November 2015 setzten sich der dbb und der BDZ, für den der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel und der Referent der Bundesgeschäftsstelle Maik Siekmann teilnahmen, nachdrücklich für eine Fortführung des Praxisaufstiegs über den 31. Dezember 2015 hinaus ein. Das Gespräch fand im Rahmen des Entscheidungsverfahrens zur Fortführung der bisherigen Aufstiegsverfahren, vor allem des Praxisaufstiegs, statt. Im Vorfeld hatte der BDZ bereits im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem BMI geäußert, dass der Praxisaufstieg in der Zollverwaltung nach wie vor stark ausgeprägt ist. Zudem spreche eine Vielzahl positiver Erfahrungswerte für den Erhalt dieses Aufstiegsverfahrens zur Wertschätzung berufs- und lebenserfahrener Beamtinnen und Beamte.
Die Bundeslaufbahnverordnung sieht in der derzeitigen Fassung vor, dass die im Rahmen einer Übergangsregelung noch bestehende Möglichkeit der Zulassung zum Praxisaufstieg zum 31. Dezember 2015 ausläuft. Derzeit prüft das BMI auf der Basis eines Evaluierungsberichts, ob der Praxisaufstieg auch nach dem 31. Dezember 2015 weiterhin angewendet werden soll.
Der BDZ setzt sich vehement für eine Fortführung des Praxisaufstiegs in der Zollverwaltung ein. Für eine Fortsetzung sprechen die guten Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit diesem praxisorientierten Ausbildungsformat gemacht wurden, die sich insbesondere in den Zahlen der Absolventen ausdrücken.
Der Praxisaufstieg wird trotz der Einführung neuer Aufstiegsmöglichkeiten mit der Dienstrechtsneuordnung 2009 weiterhin in großem Umfang genutzt. So absolvierten im Zeitraum von 2009 bis 2014 mehr als 300 Beamtinnen und Beamte erfolgreich den Praxisaufstieg. Zum 1. August 2015 wurden insgesamt 62 von ca. 200 qualifizierten Interessenten zum Praxisaufstieg zugelassen, die aufgrund der beschränkten räumlichen und personellen Kapazitäten nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.
Für die Fortsetzung des Praxisaufstiegs sprechen weiterhin personalwirtschaftliche Vorteile, da die Beamtinnen und Beamten den Dienststellen während des Aufstiegs weiterhin zur Verfügung stehen und ein Wissenstransfer gewährleistet ist. Der Praxisaufstieg gewährleistet ein Höchstmaß an Familienfreundlichkeit, da die Praxisaufsteiger/-innen nicht 24 Monate lang am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) in Münster präsent sein müssen, sondern die Abwesenheit von der Familie auf drei Lehrgänge inklusive der Abschlussprüfung reduziert ist. Darüber hinaus wird mit der Ermöglichung des Praxisaufstiegs die langjährige berufliche Leistung lebensälterer Beamtinnen und Beamten anerkannt.
Das BMI legt derzeit das Hauptaugenmerk auf die Durchführung der neuen Aufstiegsverfahren und damit auf theoriebetonte Aufstiegsformate. Der BDZ tritt demgegenüber dafür ein, es den einzelnen Ressorts zu überlassen, bei entsprechenden positiven Erfahrungswerten den Praxisaufstieg weiter anzubieten. Denn das gesamte Spektrum der neuen Aufstiegsmöglichkeiten wird im Fall des beabsichtigten Wegfalls des Praxisaufstiegs den Zollbeamtinnen und -beamten faktisch nicht mehr zur Verfügung stehen. Für den Aufstieg in eine nächsthöhere Laufbahn wird nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums mit der praktischen Umsetzung in der Zollverwaltung nur noch der fachspezifische Vorbereitungsdienst, also der frühere Ausbildungsaufstieg, zur Verfügung stehen.
Das BMI wird nach dem aktuellen gewerkschaftlichen Beteiligungsgespräch ein Gespräch mit den Ressorts führen, in dem diese ihre Positionen zur Fortführung des Praxisaufstiegs einbringen können. Das Bundesinnenministerium sagte dem BDZ zu, diesen auch im weiteren Entscheidungsverfahren mit einzubeziehen.
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