BDZ setzt wichtige Sonderregelungen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) durch: Verlängerte Bewerbungsfrist und erweiterter Bewerberkreis!

Wir berichteten darüber, dass die Generalzolldirektion (GZD) derzeit das Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV (Zulassungszeitpunkt 1. April 2021) vorbereitet. Hierzu wurden insgesamt 180 Dienstposten im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) durch die GZD veröffentlicht, auf die sich Beamt(innen) des mittleren Dienstes für die Zulassung zur fachspezifischen Qualifizierung bewerben können. Der BDZ-geführte Hauptpersonalrat (HPR) konnte durch konstruktive Verhandlungen zwischen dem Vorsitzenden Thomas Liebel sowie dem zuständigen Berichterstatter des HPR, Michael Luka (beide BDZ) und dem zuständigen Personalreferat der Abteilung III im BMF zunächst erreichen, dass die Bewerbungsfrist auf diese Ausschreibung über den 9. Oktober 2020 hinaus bis zum 6. November 2020 verlängert wird. Weiterhin konnten Sonderregelungen hinsichtlich des zugelassenen Bewerberkreises für die diesjährigen Auswahlverfahren bewirkt werden. Diese waren aus Sicht des BDZ erforderlich, um eine Benachteiligung von bestimmten Beamt(innen) der Besoldungsgruppe A 8 zu vermeiden, deren Eingangsamt noch in der Besoldungsgruppe A 6 war. Zum Hintergrund: die Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst erfolgte aufgrund erfolgreicher Initiativen des BDZ zum 1. Januar 2020 auf die Besoldungsgruppe A 7.

14. Oktober 2020

Im Ergebnis konnte hinsichtlich des zugelassenen Bewerberkreises zum Auswahlverfahren der fachspezifischen Qualifizierung folgende Klarstellung erreicht werden:

Die Regelungen des Erlasses vom 27. August 2019 - III A 4 - P 1459/19/10005 :001 - hinsichtlich der beurteilungsmäßigen Voraussetzungen gelten auch für den Zulassungszeitpunkt 1. April 2021 weiterhin fort.

Darüber hinaus können Beamt(innen), die zum Stichtag 1. Januar 2020 der Besoldungsgruppe A 8 angehörten und über eine entsprechende Beurteilung (mindestens „Überdurchschnittlich – 10 Punkte“ in dieser Besoldungsgruppe) verfügen, auch zum Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung zugelassen werden, wenn sie die Wartezeit von drei Jahren (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BLV) noch nicht erfüllt haben.

Zudem werden nunmehr zusätzlich diejenigen Beamt(innen) der Besoldungsgruppe A 8 zum o.g. Auswahlverfahren zugelassen, die zum Stichtag 1. Januar 2020 über eine entsprechende Beurteilung (mindestens „Überdurchschnittlich – 10 Punkte“) in der Besoldungsgruppe A 7 verfügen, jedoch noch nicht über eine Beurteilung in der Besoldungsgruppe A 8. Auch für diese gilt, dass sie die Wartezeit von drei Jahren (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BLV) in der Besoldungsgruppe A 8 noch nicht erfüllt haben müssen.

Der BDZ-geführte Hauptpersonalrat konnte damit erreichen, dass eine hohe Anzahl von Beschäftigten des mittleren Dienstes sich zusätzlich diesem Auswahlverfahren stellen kann.

Qualifizierungsoffensive gefordert!

Zurzeit wurden etwa 180 Dienstposten im MAPZ veröffentlicht, auf die sich interessierte Beamt(innen) des mittleren Zolldienstes bewerben können. Für den BDZ steht die zahlenmäßige Forderung der Zulassung interessierter Beamt(innen) seit der Einführung der fachspezifischen Qualifizierung innerhalb der Zollverwaltung fest: mindestens 300 Aufstiegsbeamt(innen) sollten jährlich zur fachspezifischen Qualifizierung zugelassen werden. Die Planstellentwicklung und komplexere Aufgabendichte des Zolls rechtfertigen eine Personalentwicklung mittels einer nachhaltigeren Berücksichtigung von beruflichen Erfahrungswerten und Fähigkeiten. Der BDZ konnte bereits zum letzten Zulassungszeitpunkt eine erfolgreiche Steigerung der Zulassungszahlen von 75 auf 100 Aufstiegsbeamt(innen) erreichen An dieser Tendenz gilt es im breiteren Umfang festzuhalten. Es gilt die Fortbildungskapazitäten für echte Berufsperspektiven der Kolleg(innen) des mittleren Zolldienstes zu stärken. Dafür wird sich der BDZ weiterhin einsetzen und zu gegebener Zeit berichten.

Wir wünschen allen Bewerber(innen) viel Erfolg!

  

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