BDZ setzt sich vehement für Fortführung des Praxisaufstiegs ein

Mit Vehemenz setzt sich der BDZ im Rahmen der gewerkschaftlichen Beteiligung für eine Fortführung des Praxisaufstiegs ein. Im Gegensatz zum BDZ war das Bundesinnenministerium auf der Grundlage eines vom Bundeskabinett beschlossenen Berichts über die Erfahrungen mit der Neuregelung des Aufstiegsverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die neuen Aufstiegsregelungen in der Praxis gut bewährt haben und der Praxisaufstieg daher endgültig entfallen soll. Demgegenüber vertritt der BDZ die Auffassung, dass bei einer genauen und kritischen Betrachtung des Berichts von einer erfolgreichen Umsetzung des  2009 begonnenen neuen Ansatzes für die Aufstiegsverfahren nicht die Rede sein kann.

27. Oktober 2015

Die folgenden Vorteile des Praxisaufstiegs hat der BDZ dargestellt:

Nach Auswertung der Statistiken aus dem Zeitraum von 2009 bis 2014 kommt der Bericht über die Zulassungen zu den neuen Aufstiegsverfahren zum Ergebnis, dass sich die Anwendung der neuen Aufstiegsverfahren im Berichtszeitraum klar gesteigert und die Bedeutung der Ausbildungs- und Praxisaufstiege im Durchschnitt abgenommen hat. Dieser Einschätzung widerspricht der BDZ mit Nachdruck.

Die neuen Aufstiegsverfahren haben sich aus Sicht des BDZ nur scheinbar gegenüber den bisherigen Aufstiegsregelungen durchgesetzt. Die „Altverfahren“ werden offenbar bis zum Schluss in erheblichem Umfang genutzt. Es haben eher Verschiebungen vom Ausbildungsaufstieg zum fachspezifischen Vorbereitungsdienst stattgefunden, der sich vom Ausbildungsaufstieg qualitativ nicht wesentlich unterscheidet. Große Bedeutung hat weiterhin der Praxisaufstieg. So standen im Jahr 2013 zum Beispiel 55 Praxisaufsteiger nur 42 Ausbildungsaufsteigern gegenüber. Im Jahr 2015 werden zum Praxisaufstieg lediglich 60 Kolleginnen und Kollegen zugelassen, obwohl sich eine deutlich höhere Zahl hierfür angemeldet hat.

Deutlich geht aus dem Bericht hervor, dass vor allem Zöllnerinnen und Zöllner von der Möglichkeit des Ausbildungs- und Praxisaufstiegs im Berichtszeitraum in etwa gleich bleibendem Umfang Gebrauch gemacht haben. Mit Auslaufen der Übergangsregelung, insbesondere mit dem Wegfall des Praxisaufstiegs, besteht die Gefahr, dass die neuen Aufstiegsregelungen nicht in entsprechend größerem Umfang genutzt und die Zulassungszahlen in der Zollverwaltung damit ab 2016 zurückgehen werden.

Anders als es der Bericht nahelegt, ist aus Sicht des BDZ nicht damit zu rechnen, dass nach dem Auslaufen der übergangsweise noch geltenden Ausbildungs- und Praxisaufstiege die dann allein geltenden neuen Aufstiegsregelungen ab 2016 bei entsprechender Nachbesserung ausreichend attraktive Rahmenbedingungen für Aufstiege bieten und flächendeckend akzeptiert werden.

Die Belastungen in den neuen Aufstiegsverfahren sind deutlich höher als beim bisherigen Praxisaufstieg. Das gilt insbesondere beim Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst. Die Anforderungen des Studiums sind für lebensältere Bedienstete nur sehr schwer zu meistern.

Das gesamte Spektrum der neuen Aufstiegsmöglichkeiten wird den Beschäftigten der Zollverwaltung faktisch nicht zur Verfügung stehen. Das Aufstiegsverfahren der Hochschulausbildung bildet in der Zollverwaltung keine akzeptable Alternative, da der – gegebenenfalls als Fernstudium zu absolvierende – Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“ nicht die in den Bereichen der klassischen Zollverwaltung einschließlich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlichen fachspezifischen Inhalte umfasst. Ein Verzicht auf die Anforderungen eines zollspezifischen Studiums würde zudem langfristig zu einer Nivellierung führen und die laufbahnspezifische Hochschulausbildung perspektivisch generell in Frage stellen.

Entgegen der im Bericht vertretenen Auffassung werden die neuen Aufstiegsregelungen den Bedürfnissen der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Teilnahme am Aufstiegsverfahren nicht gerecht. Aus dem Bericht selbst wird vielmehr deutlich, dass vornehmlich die neuen Aufstiegsverfahren insbesondere für Beschäftigte mit Familienpflichten weniger bis gar nicht in Betracht kommen.

Die im Bericht enthaltenen Vorschläge zur Änderung der neuen Aufstiegsregelungen reichen aus Sicht des BDZ nicht aus. Lediglich am Rand wird erwähnt, dass einige Ressorts weiterhin ein praxisorientiertes Aufstiegsformat für erforderlich halten. Der Bericht bleibt am Ende eine eindeutige Empfehlung, wie dieser Forderung nach mehr Praxisorientierung entsprochen werden könnte, schuldig. Im Ergebnis tritt der BDZ auch im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem dbb für die Fortführung des Praxisaufstiegs über den 31. Dezember 2015 hinaus ein.

  

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