BDZ-Initiative gegenüber dem BMF für wirkungsgleiche Übertragung der Rente mit 63

Seit fast einem Jahr gilt das Rentenpaket der Bundesregierung, das zum 1. Juli 2014 wirksam geworden ist. Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Trotz entsprechender Initiativen des dbb lehnt die Bundesregierung eine Übertragung dieser rentenrechtlichen Regelung auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes nach wie vor ab. Diese ablehnende Haltung ruft beim BDZ anhaltende Kritik hervor. Auch Beamtinnen und Beamte der Bundeszollverwaltung müssen nach 45 Dienstjahren mit 63 abschlagsfrei in Pension gehen können. Diesen Standpunkt hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes in einem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen (BMF), Dr. Michael Meister, dargelegt und um eine Initiative innerhalb der Bundesregierung gebeten.

16. Juni 2015

Dieser Forderung kann nicht entgegengehalten werden, dass es sich beim Rentenrecht und Versorgungsrecht um unterschiedliche Altersversorgungssysteme handelt. Die Beamtinnen und Beamten wurden in die Revisionsklausel zur Anhebung der Regelaltersgrenze mit einbezogen, um einen Gleichklang bei der allgemeinen Entwicklung der Alterssicherungssysteme zu gewährleisten. Alle Einschnitte im Rentenrecht der vergangenen Jahre wie etwa beim Höchstsatz und beim Eintrittsalter wurden wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Nun müssen auch rentenrechtliche Verbesserungen auf das Versorgungsrecht übertragen werden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vertritt die Auffassung, dass Pensionen mit 63 mit dem Ziel einer Konsolidierung der Beamtenversorgung nicht vereinbar sind. Der Prüfbericht des Bundesinnenministeriums nach Paragraf 69e Absatz 7 des Beamtenversorgungsgesetzes zu den Wirkungen von Versorgungsminderungen aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sowohl im Vergleich zu den anderen (vergleichs-)relevanten Alterssicherungssystemen in der Bundesrepublik Deutschland als auch bezogen auf die systemspezifischen Daten der Versorgung konkreter Nachsteuerungsbedarf für die Beamtenversorgung des Bundes nicht gegeben sei.

Dem Prüfbericht zufolge wirkten die Reformmaßnahmen nachhaltig entlastend. Die Beamtenversorgung des Bundes habe keinerlei „Nachholbedarf“ bei der Implementierung niveaureduzierender beziehungsweise ausgabendämpfender Maßnahmen.

Eine Konsolidierung der finanziellen Belastungen im Versorgungsrecht  wurde also auf Bundesebene bereits erreicht. Spielräume für die Übertragung der Rente mit 63 auf die Beamtinnen und Beamten bestehen also durchaus.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte betont, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 „nicht geschenkt, sondern verdient“ sei. Die Lebensleistung solle nicht durch lebenslange Abschläge gemindert werden. Auch die Zollbeamtinnen und -beamten mit 45 Dienstjahren erwarten zu Recht, dass ihre Lebensleistung durch einen abschlagsfreien Ruhestand mit 63 anerkannt wird. Dewes fordert Dr. Meister in seinem Schreiben daher auf, innerhalb der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die rentenrechtlichen Regelungen auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes wirkungsgleich übertragen werden.

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