BDZ im Austausch mit Innenstaatssekretär Stephan Mayer (MdB) und Ministerialdirektor Ansgar Hollah (BMI)

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer (MdB – CSU), empfing am 26. Oktober 2020 zusammen mit dem Abteilungsleiter Öffentlicher Dienst, MD Ansgar Hollah (BMI), den BDZ Bundesvorsitzenden, Dieter Dewes sowie den stellv. BDZ Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des Hauptpersonalrats beim Bundesfinanzministerium, Thomas Liebel, zu einem Austausch rund um das Dienstrecht der Bundesbeamt(innen). Die Themenschwerpunkte umfassten die Fortentwicklung der Bundeslaufbahnverordnung, den Tarifabschluss 2020 sowie die zentrale Forderung des BDZ zur Rückführung der wöchentlichen Arbeitszeit von Bundesbeamt(innen). Die Gesprächspartner erörterten zudem die Rolle des Zolls als Bestandteil der innenpolitischen Sicherheitsarchitektur.

30. Oktober 2020

Bundesvorsitzender Dieter Dewes bedankte sich eingangs für die besoldungsrechtlichen Verbesserungen und neuen Instrumente im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG), das seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Für den Zoll konnte dabei u. a. die Hebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst auf die Besoldungsgruppe A 7 und die Erhöhung der Planstellenobergrenze im Endamt auf 50 Prozent bewirkt werden. Die Polizeizulage wurde auf 190 Euro erhöht. Auch die Bereichszulage für die Zollverwaltung, die Zulage für das ITZBund, die Erhöhung der Prüferzulage und die Amtszulage der Besoldungsgruppe A 13g sind ebenso spürbare Verbesserungen des BesStMG.  

Dewes betonte jedoch ferner, dass aufgrund der komplexer gewordenen Bandbreite der Aufgaben der Zöllner(innen) eine Reform des Laufbahnrechts angezeigt ist. Der BDZ steht für ein durchlässigeres Laufbahnmodell bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn. Das BMI und seine Abteilung Öffentlicher Dienst – Abteilung D – sind für derartige Reformansätze der richtige Adressat. Die Abteilung D des BMI hat die Zuständigkeit für die Ausarbeitung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften: vom Bundesbeamtengesetz über das Bundesbesoldungsgesetz bis hin zum Reise- und Umzugskostenrecht. MD Hollah stellte in diesem Zusammenhang die bisherigen Maßnahmen des BMI zur Gewinnung von Fachkräften für den öffentlichen Dienst des Bundes in Form eines „Instrumentenkoffers“ dar. Der BDZ wird seine Positionen für ein durchlässigeres Laufbahnmodell und perspektivische Aufstiegsmöglichkeiten in dieses Maßnahmenpaket einbringen. Zur wirkungsgleichen Übertragung des kürzlich ergangenen Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten(innen) und Versorgungsempfänger(innen) werde man zeitnah die gesetzlichen Bestimmungen zur Netto-Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung und die Anhebung der Anwärterbezüge regeln. In der laufenden Legislaturperiode wird zudem die Modernisierung des seit den 1970er Jahren bestehenden rechtlichen Rahmens des Bundespersonalvertretungsgesetzes zum Abschluss gebracht.

BDZ fordert die Rückführung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte(innen)!

In den Jahren 2004 und 2006 wurde in der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte(innen) die wöchentliche Regelarbeitszeit zunächst von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden angehoben. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamten(innen) einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, indem Stellenstreichungen durch Mehrarbeit aufgefangen werden. Bei einer verbesserten Wirtschaftslage sollte die erhöhte Arbeitszeit wieder zurückgeführt werden. Bundesvorsitzender Dewes kritisierte die zögerliche Haltung der Bundesregierung und das bewusste „Auf-Zeit-Spielen“ bei dieser spürbaren Ungerechtigkeit. Die Bundesregierung muss Ihr Versprechen zur Rückführung der Wochenarbeitszeit endlich einlösen. Innenstaatssekretär Mayer bekräftigte, dass die 41-Stunden-Wochen für Bundesbeamt(innen) nicht in Stein gemeißelt sei. Vor einer Realisierung des beschlossenen Personalaufwuchses sei eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit jedoch nicht möglich. Dewes mahnte abschließend, diese zentrale Ungleichbehandlung der Bundesbeamten(innen) nicht weiter in die Ferne zu rücken. Die Rückführung der Wochenarbeitszeit ist ein Gebot der Fairness, des Vertrauens und der Wertschätzung. Wegen der weit verbreiteten Enttäuschung und Verärgerung besteht dringender Handlungsbedarf! Jetzt!

 

 

zurück