BDZ führt Dialog mit BMF über das Vorhaben einer Generalzolldirektion

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Argumentationspapier das Projekt der Errichtung einer Generalzolldirektion erstmals umfassend dargestellt und begründet. Darin wird die geplante Bundesoberbehörde bereits in ihren Grundzügen skizziert. Nähere Einzelheiten zu Teilprojekten sollen in der 44. Kalenderwoche mitgeteilt werden, also zeitgleich mit der Sitzung des BDZ-Bundesvorstands, die vom 27. bis 29. Oktober 2014 in Neustadt an der Weinstraße stattfindet. Über die genannten Ziele der Sozialverträglichkeit, Beteiligung und Transparenz hinaus wird der BDZ im Rahmen dieser Beratungen im Dialog mit Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger eine erste eingehende Positionierung vornehmen.

14. Oktober 2014

Nach den am 8. Oktober 2014 vorgestellten Plänen sollen die Referate der Zollabteilung des Bundesfinanzministeriums, die vorwiegend fachliche Steuerungsaufgaben wahrnehmen, mit den bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung,

zu einer neuen Bundesoberbehörde verschmolzen werden.

Erklärtes Ziel des Projekts ist es, die Strukturen in der Generalzolldirektion als einheitliche Organisationseinheit weiter zu straffen und die Aufgabenwahrnehmung durch den unmittelbaren Geschäftsweg zwischen steuernder Ebene (Generalzolldirektion) und operativer Ebene (Ortsbehörden) zu optimieren.

Das Zollkriminalamt in Köln bleibt innerhalb der Generalzolldirektion als Einheit im Verbund der Sicherheitsbehörden erhalten. Aufgabe bleibt die Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität sowie Terrorismusbekämpfung. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum soll – wie das Zollkriminalamt – eine Direktion unter dem Dach der Generalzolldirektion bilden.

Die bisherigen Standorte der Bundesfinanzdirektionen bleiben in komprimierter Form grundsätzlich erhalten. Die Struktur der Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern und Zollfahndungsämtern bleibt unberührt. Die Ortbehörden sollen in ihren Bedarfsbereichen personell deutlich gestärkt werden.

Die verschlankte Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesfinanzministeriums sollen den Plänen zufolge nach Berlin verlagert werden. Die Verlagerung soll in kurz- bis mittelfristigen Tranchen erfolgen. Bis Mitte 2015 ist zunächst die Einrichtung einer Kopfstelle und zeitnah die Verlagerung der gegenwärtig politisch besonders bedeutenden Referate (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Kernbrennstoffsteuer, Luftverkehrsteuer und Kraftfahrzeugsteuer) vorgesehen.

Angestrebter Zeitpunkt für die Einrichtung einer Generalzolldirektion, die allerdings gesetzlicher Änderungen insbesondere des Finanzverwaltungsgesetzes und damit eines zeitlichen Vorlaufs bedarf, ist der 1. Januar 2016. Die neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen sollen auf der Zeitschiene umgesetzt werden. Hierzu werden insbesondere im Rahmen von Fluktuationen freiwerdende Dienstposten zur Nachbesetzung am vorgesehenen Standort ausgeschrieben.

Wie auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der Vorstellung des Projekts bekennt sich sein Ministerium in dem Argumentationspapier zu den vom BDZ und den Personalvertretungen eingeforderten hohen Sozialstandards der Bundesfinanzverwaltung. Vor allem unter diesem Aspekt wird der BDZ in der Diskussion mit Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger im Rahmen der Sitzung des Bundesvorstands Farbe bekennen und eindringlich auf Einhaltung der Interessen der Beschäftigten bestehen.

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