Die Höhergruppierungen von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ beim Hauptzollamt Singen erfolgen nun zum 1. August 2020.
Auf erneute Nachfrage des BDZ wurde durch das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass endlich alle tarifrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, um die 31 betroffenen Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ beim Hauptzollamt Singen von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5 höher zu gruppieren. Dies soll nach Informationen des BDZ zum 1. August 2020 erfolgen.
Der BDZ hat bereits mehrfach zur Problematik der Eingruppierung im AKZ-Bereich berichtet. Endlich folgt das Hauptzollamt Singen dem Hauptzollamt Lörrach, das bereits am 1. März 2020 Höhergruppierungen von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5 vorgenommen hat. Dies ist unter anderem auch dem BDZ-geführten Personalrat beim Hauptzollamt Lörrach zu verdanken. Warum beim Hauptzollamt Singen für die Umsetzung so lange Zeit beansprucht wurde, bleibt aber für den BDZ weiterhin unverständlich.
Dies betrifft auch die Berichte der Hauptzollämter München und Frankfurt/Main zur Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 5 nach Entgeltgruppe 6 im Bereich AKZ bei den Flughäfen. Eine Entscheidung steht noch aus. Auch hier ist dringend eine positive Entscheidung notwendig. Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat der GZD wird hierzu nochmals Gespräche mit der Leitung der GZD führen.
Der Sprecher der BDZ-Arbeitnehmerfraktion und stellv. Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Uwe Knechtel sowie Katharina Mütterlein (Mitglieder der BDZ-Arbeitnehmergruppe im HPR) fordern alle Beteiligten auf, endlich die längst überfälligen Höhergruppierungen vorzunehmen und damit klarzustellen, dass die Personalentwicklung der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung konsequent umgesetzt wird.