BDZ erreicht maßgebliche Erfolge für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Der Zoll erhält zusätzliche Kompetenzen und mehr Personal im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Diesen Erfolg hat der BDZ aufgrund hartnäckiger Bemühungen und politischer Verhandlungen im Hinblick auf eine weitreichende Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS erreicht.

12. November 2018

Zuletzt stellte der BDZ seine Kernforderungen zur Stärkung der FKS in einer Fachtagung unter Leitung des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden und GPR Vorsitzenden Thomas Liebel in Weimar am 19. September 2018 mit hochrangigen Vertretern/innen aus dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium der Finanzen sowie der Generalzolldirektion und dem Hauptzollamt Erfurt in den Mittelpunkt. Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) stellte als Ergebnis der Veranstaltung verbesserte Kompetenzen und mehr Personal für die FKS in Aussicht.

Nunmehr plant das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, mit dem wesentliche Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS aufgegriffen werden. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die zusätzlichen Befugnisse für die FKS – damit wird der Zoll noch besser in der Lage sein, für Ordnung und Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen.

Bereits im letzten Jahr hat der Zoll bei seinen Kontrollen auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro aufgedeckt. „Trotz der steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen“, betont Dewes. Daher müssen bei diesem beträchtlichem Gesetzesvorhaben zwingend die personellen Auswirkungen berücksichtigt werden. „Eine erste Analyse des BDZ zu den geplanten Gesetzesänderungen erfordert im Ergebnis mehrere tausend Stellen für den Zoll“, so Bundesvorsitzender Dewes. Demzufolge wird der BDZ das weitere parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens insbesondere zur Personalverstärkung und einer einsatzgerechteren Sachausstattung eng begleiten.

Mit dem Gesetzesvorhaben soll die FKS zukünftig insbesondere in die Lage versetzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle von Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür in einem umfangreichen Maßnahmenpaket erweitert werden.

Hierzu zählen u. a.:

Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aufgaben und Befugnisse der FKS erweitert werden:

 

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