Zur Erweiterung des Empfängerkreises hatte der BDZ in mehreren Gesprächen gegenüber dem BMF seine gewerkschaftlichen Vorstellungen vorgetragen, wie der bisherige Empfän-gerkreis aus Sicht des BDZ bei einer Evaluierung der VV-BMF-PolZul zu erweitern ist (wir berichteten u.a. auch am 29. Juli 2019 auf der BDZ-Homepage und im BDZ-Magazin Ausgabe 7/8 2019).
Die Evaluierung der VV-BMF-PolZu durch das BMF hat bestätigt, dass die aktuell in der VV-BMF-PolZul typisierten Bereiche weiterhin die Typisierungsvoraussetzungen erfüllen. In der Folge beabsichtigt nunmehr das BMF, die VV-BMF-PolZul zum 01. Dezember 2019 zu evaluieren und den Empfängerkreis der Polizeizulage unter Einbeziehung der Vorstellungen des BDZ zu erweitern.
Das BMF hatte den Hauptpersonalrat, der personalvertretungsrechtlich für die Verwaltungs-vorschrift zuständig ist, zu verschiedenen Besprechungen zur Erarbeitung einer evaluierten Fassung der VV - BMF – PolZul eingeladen. Am Verhandlungstisch saßen für den HPR der Vorsitzende, Dieter Dewes, und der zuständige Berichterstatter für das Zulagenwesen und Vorstandsmitglied, Hans Eich, beide BDZ. Dabei ist es beiden gelungen, eine deutliche Erweiterung des Empfängerkreises der Polizeizulage mit einer positiven, zeitlichen Komponente zu erreichen. Wegen dem nunmehr vorgesehenen Inkrafttreten der neuen VV-BMF-PolZul zum 01.12.2019 hat das BMF den Entwurf dem HPR in die November-Sitzung 2019 zur kurzfristigen Stellungnahme zugeleitet. Zudem ist eine gemeinschaftliche Besprechung zwischen BMF und HPR vorgesehen. Der HPR, in dem der BDZ über die Mehrheit verfügt, muss der Maßnahme noch zustimmen.
Nach der positiven Regelung bei lang andauernder Erkrankung, der Einführung der Bereichszulage folgt nun mit der Erweiterung des Bezieherkreises der Polizeizulage der dritte lautstarke Donnerschlag des BDZ im Zulagenwesen!
Nach Ziffer 4.3 des Entwurfs der VV-BMF-PolZul sollen neu in die Typisierung einbezogen werden: Nach Ziffer 4.3 des Entwurfs der VV-BMF-PolZul sollen neu in die Typisierung einbezogen werden: |
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