Erfolg bei der Polizeizulage!

BDZ erreicht beim BMF eine deutliche Erweiterung des Empfängerkreises! Die Sachgebiete C und E der Hauptzollämter erhalten komplett die Polizeizulage!

Mit dem Ziel einer umfangreichen Erweiterung des Empfängerkreises hatte der BDZ in zahlreichen Gesprächen gegenüber dem BMF seine gewerkschaftlichen Vorstellungen vorgetragen, wie der bisherige Empfängerkreis aus Sicht des BDZ bei einer Evaluierung der VV-BMF-PolZul zu erweitern ist (wir berichteten u.a. auch am 29. Juli 2019 auf der BDZ-Homepage und im BDZ-Magazin Ausgabe 7/8 2019).

12. November 2019

Die Evaluation der VV-BMF-PolZul durch das BMF hat bestätigt, dass die Bereiche, die nach der Ziffer 4.3 typisiert worden sind, zum Stichtag 30. Juni 2016 weiterhin die Typisierungsvoraussetzungen erfüllt haben. In der Folge beabsichtigt nunmehr das BMF, die VV-BMF-PolZul zum 1. Dezember 2019 zu evaluieren und den Empfängerkreis der Polizeizulage unter Einbeziehung der Vorstellungen des BDZ zu erweitern.

Das BMF hatte den Hauptpersonalrat, der personalvertretungsrechtlich für die Verwaltungsvorschrift zuständig ist, im Rahmen verschiedener Besprechungen bei der Erarbeitung einer evaluierten Fassung der VV - BMF – PolZul einbezogen. Am Verhandlungstisch saßen für den HPR der Vorsitzende, Dieter Dewes, und der zuständige Berichterstatter für das Zulagenwesen und Vorstandsmitglied, Hans Eich, beide BDZ.

In den Verhandlungen ist es den beiden BDZ-Vertretern gelungen, eine deutliche Erweiterung des Empfängerkreises der Polizeizulage mit einer positiven, zeitlichen Komponente zu erreichen. Wegen des nunmehr vorgesehenen Inkrafttretens der neuen VV-BMF-PolZul zum 01.12.2019 hat das BMF den entsprechenden Entwurf dem HPR für die November-Sitzung 2019 zur kurzfristigen Stellungnahme zugeleitet. Zudem ist eine gemeinschaftliche Besprechung zwischen BMF und HPR vorgesehen. Der HPR, in dem der BDZ über die Mehrheit verfügt, muss der Maßnahme noch zustimmen.

Nach der positiven Regelung bei lang andauernder Erkrankung und der Einführung der Bereichszulage folgt nun mit der Erweiterung des Bezieherkreises der Polizeizulage der dritte lautstarke Paukenschlag des BDZ im Zulagenwesen!

Folgende Verbesserungen beim Empfängerkreis der Polizeizulage sind ab dem 01.12.2019 durch das BMF beabsichtigt:

Nach Ziffer 4.3 des Entwurfs der VV-BMF-PolZul sollen neu in die Typisierung einbezogen werden:

Insbesondere die Digitalfunkzentralen, die fachlichen Geschäftsstellen, die Sachbear-beitung bei der Sachgebietsleitung des Sachgebietes C der Hauptzollämter, den Strahlenschutzbeauftragten bei den Großröntgenanlagen.

Einschl. fachliche Geschäftsstellen mit den Bereichen Digitale Forensik und Vermögensabschöpfung.

Zollverbindungsbeamter beim Bundeskriminalamt DVIII.A.211.

Vollständige Einbeziehung des Referats DVIII.C.2 im ZKA (Ermittlungsunterstützung). Einschl. der Dienstposten für die neue Aufgabe der IMSI-Catcher.

Die mit der Verwaltung des Rauschgiftbestandes beauftragten Bediensteten auf Dienstposten in den Geschäftsstellen der Zollhundeschulen an den Dienstorten Bleckede (DIX.A.116) und Neuendettelsau (DIX.A.117).

In den zulageberechtigten Bereich der Grenzabfertigung nach Ziffer 4.2 des Entwurfs der VV-BMF-PolZul sollen neu in die Polizeizulage einbezogen werden:

Alle Dienstposten im Arbeitsbereich DVIII.A.33 (Einzelfallunabhängige Analyse).

Alle Dienstposten der Strahlenschutzbeauftragten, die die in den Grenzzollämtern eingesetzten Großröntgenanlagen betreuen.

 

 

 

 

 

 
zurück