Bundeshaushalt 2020

BDZ bewirkt mehr Licht als Schatten im Planstellenhaushalt der Bundesfinanzverwaltung!

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschließen heute den Bundeshaushalt für das Jahr 2020. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 14. November 2019 abschließend über den Entwurf eines Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2020 beraten. Dabei beschloss der Ausschuss u. a. für den Personalhaushalt der Bundesfinanzverwaltung (Einzelplan 08) höhere Ausgabensätze. In dem Einzelplan 08 sind nunmehr Ausgaben in Höhe von 7,87 Milliarden Euro (plus 449 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf) vorgesehen.

29. November 2019

Bereits im Vorfeld der Bereinigungssitzung führten BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes und sein Stellvertreter Thomas Liebel enge Abstimmungsgespräche mit den Berichterstattern des Haushaltsausschusses MdB Dr. André Berghegger (CDU) und MdB Andreas Schwarz (SPD) zur Planstellenentwicklung der Bundesfinanzverwaltung (u. a. Zoll, ITZBund und Bundeszentralamt für Steuern) – wir berichteten. Dabei konnte der BDZ erfreulicherweise zahlreiche zusätzliche Planstellen – insbesondere über 4.100 Planstellen mittels sogenannter Zulaufvermerke für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – bewirken, die vorerst nicht im Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes berücksichtigt waren. „Unser Verhandlungserfolg bringt auf Dauer mehr Beförderungen und sichert zugleich die Planungsgrößen für Liegenschaften, Einsatztrainingszentren, der Verbeamtung von Tarifbeschäftigten u. v. m.

Gleichwohl werden im Bundeshaushalt 2020 zahlreiche, notwendige Planstellen für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben, der Stärkung der Kontrolleinheiten und des Zollfahndungsdienstes nicht ausgebracht. Der BDZ kritisiert den unbefriedigenden Umstand, dass einzelne Entscheidungsträger die zunehmende und komplexer gewordene Aufgabenentwicklung des Zolls offensichtlich nicht erkannt haben bzw. erkennen wollen. Insgesamt haben sich die politischen Gespräche des BDZ ausgezahlt – im Einzelnen:

Zollverwaltung

Planstellenhebungen im Spitzenamt des mittleren Dienstes nach A 9m und A 9m+Z

Dieter Dewes begrüßt als ein positives Signal ausdrücklich die vorgesehenen 820 Hebungen im Spitzenamt des mittleren Dienstes, mit denen nun endlich Bewegung in die Beförderungen nach A 9m und A 9 m+Z kommt.

Hebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst

1.003,5 Planstellen-Hebungen werden im Zuge der Anhebung des Eingangsamtes im mD von A 6m nach A 7 bereitgestellt.

Gehobener Dienst: die Besoldungsgruppe A 13+Z kommt

Im Rahmen der Umsetzung des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes dürfen nach dem Haushaltsgesetz 2020 für bis zu 10 Prozent der Planstellen der Bes.-Gr. A 13 g Amtszulagen nach Fußnote 1 zur Bes-Gr. A 13 gewährt werden, auch ohne dass entsprechende Planstellen ausgebracht sind. Die Ausführungsbestimmungen des BMF bleiben hierzu abzuwarten.

Darüber hinaus sah der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 folgende Änderungen im Personalhaushalt vor:

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) – Neuausrichtung der IT-Konsolidierung Bund

Die vorgesehenen ca. 160 Planstellenerhöhungen beim ITZBund sind größtenteils auf die Neuausrichtung der „IT-Konsolidierung Bund“ zurückzuführen. Bisher im Einzelplan 06 (Innenministerium) geführte Titel werden nun teilweise im Etat des Finanzministeriums veranschlagt. Außerdem sollen die Planstellenerhöhungen der Umsetzung der IT-mäßigen Umsetzung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen sowie der Plattform Innere Sicherheit (PLIS) entgegenkommen.

Bundeszentralamt für Steuern

Zur Prävention kapitalmarktbezogener Steuergestaltungen und der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen) erhält das BZSt voraussichtlich eine initiale Stellenausstattung in Höhe von 26 hD, 86,5 gD sowie 14,5 mD. Das BZSt wird zudem etwa 20 weitere Planstellen aufgrund der Finanztransaktionssteuer erhalten.

Die abschließende 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag findet in der 48. KW (25. bis 29. November 2019) statt. Der 2. Durchgang im Bundesrat ist für den 20. Dezember 2019 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der abschließenden Beratungen keine wesentlichen Änderungen an dem Beratungsergebnis des Haushaltsausschusses ergeben werden. Der BDZ wird nach den Beratungen im Bundestag und Bundesrat weiter berichten.

 

 

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