BADV: Sozialverträglichkeit und Qualitätssicherung – Abstriche wird der BDZ nicht hinnehmen

Was seit einiger Zeit im Raum stand, wird jetzt Realität. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wechselt zum größten Teil in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI). Am 10. Juni 2016 wurden alle Beschäftigten am Dienstsitz Berlin über die politisch motivierte Entscheidung, die im Hinblick auf die Zentralisierung von Dienstleistungen des Bundes erfolgte, informiert. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2017 alle Bereiche des BADV, außer dem Bereich K-PVS und dem Münzbereich, in den Geschäftsbereich des BMI wechseln. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte die Einhaltung der zugesagten Sozialverträglichkeit für die Beschäftigten und eine Qualitätssicherung bei der Aufgabenerledigung ein. Der BDZ werde hier keinerlei Abstriche hinnehmen.

21. Juni 2016

Unter Teilnahme des HPR-Mitglieds Uwe Knechtel wurden im Wesentlichen durch die zuständigen Staatsekretäre der beiden beteiligten Bundesressorts den Beschäftigten erste Einzelheiten bekannt gegeben. Das BADV wechselt anfangs als komplette Einheit und eigenständige Behörde in den Geschäftsbereich des BMI. Ab dem 1. Juni 2017 sollen der „Dienstleistungsbereich“ des BADV in das Bundesverwaltungsamt (BVA) integriert werden. Der Bereich „Offene Vermögensfragen“ in das Bundesausgleichsamt (BAA).

Beide Staatssekretäre stellten klar, dass für die personelle Umsetzung die sozialen Standards der Bundesverwaltung Anwendung finden. Des Weiteren wurde eine Standortgarantie für fünf Jahre für die verschiedenen Dienstsitze des BADV zugesagt. Einzelheiten werden in einer Verwaltungsvereinbarung sowie in Detailvereinbarungen unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen sowie Interessenvertretungen verhandelt und verbindlich geregelt.

Hierzu zählen unter anderem auch Regelungen zur Arbeitszeit und Telearbeit. Im Rahmen des Veränderungsmanagements werden die Beschäftigten laufend über den aktuellen Sachstand zur geplanten Maßnahme informiert. Bis zum 1. Januar 2017 sollen auch notwendige gesetzliche Änderungen das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben. Für den Bereich „Offene Vermögensfragen“ verbleibt die Fachaufsicht beim BMF. Voraussichtlich bei der Abteilung V.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses zeitlich sehr ehrgeizige Ziel eingehalten werden kann. Der BDZ wird jedenfalls mit seinen Vertreterinnen und Vertretern im zuständigen Hauptpersonalrat die Verhandlungen im Interesse der Beschäftigten begleiten. Hierbei gilt es, insbesondere auch bei der genannten Standortgarantie, genauer hinzuschauen und Regelungen zu treffen, die von der Beschäftigtenanzahl als auch von Anschlussverwendungen sowie die Zuführung anderer Aufgaben und damit zur Sicherung dieser Standorte geprägt sein müssen.

Dewes betonte, Maßstab für den Ressortwechsel sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zum einen die zugesagte Anwendung der sozialen Standards der Bundesfinanzverwaltung für die betroffenen BADV-Beschäftigten an allen Standorten eingehalten und zum anderen die Qualitätssicherung in den vom BADV unter anderem betreuten Bereichen Besoldung, Versorgung und Beihilfe gewährleistet bleibe. Die Sozialverträglichkeit sei ein hohes Gut, das bei sämtlichen strukturellen Veränderungen beachtet werden müsse. Gleiches gelte für die Betreuung der Besoldungs- und Versorgungsempfänger, die dem BDZ – auch im Zusammenhang mit dem derzeit zu beratenden Seniorenbetreuungskonzept – ein besonderes Anliegen sei.

 

 

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