Rollout der neuen Dienstkleidung ist offiziell abgeschlossen

Aus Sicht des BDZ noch nicht!!!

Das Rollout der neuen Dienstkleidung wurde mit Ablauf des Monats Januar 2020 planmäßig abgeschlossen und alle bezugsberechtigten Kolleginnen und Kollegen haben ihre Dienstkleidung erhalten. Die Generalzolldirektion hat zwischenzeitlich eine Auswertung der Anregungen der Dienstkleidungsträger/innen aus durchgeführten Vor-Ort-Besuchen und schriftlichen Eingaben zusammengefasst. Danach wird die Mehrzahl der gelieferten und zwischenzeitlich dienstlich getragenen Kleidungsstücke positiv bewertet und als deutliche Verbesserung zur bisherigen Dienstkleidung empfunden. Mehrfache Kritik wurde seitens der betroffenen Beschäftigten zur Materialzusammensetzung der Polohemden geäußert. Die Forderung des BDZ zur Ausstattung der Nachwuchskräfte des Zolls mit Dienstkleidung wurde seitens der Zollverwaltung bislang nicht abschließend beantwortet und bleibt nach wie vor offen.

04. März 2020

Die Einführung der neuen Dienstkleidung in der Zollverwaltung wird – seit Projektbeginn im Jahr 2012 - vom BDZ eng begleitet. Im Rahmen eines gewerkschaftlichen Beteiligungsgesprächs beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift über die neue Dienstkleidung der Beschäftigten der Zollverwaltung im Juni 2019 brachten der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel und Hans Eich (BDZ und Mitglied im Hauptpersonalrats beim BMF) diverse Verbesserungsvorschläge zum Dienstkleidungswesen der Zollverwaltung gegenüber den teilnehmenden Vertretern des BMF – u. a. der Leiterin der Abteilung III, MDin Tanja Mildenberger – ein. Die Kernforderungen der ausschließlich vom BDZ geführten Verhandlungen umfassten neben der Aufnahme der Nachwuchskräfte in den Kreis der Dienstkleidungsträger/innen u. a.

die Ausstattung der mit Vollzugsaufgaben betrauten Beschäftigten des Zollfahndungsdienstes mit einer angemessenen Grundausstattung, die Erhöhung der Anzahl verschiedener funktionaler Dienstkleidungsstücke, die Aufnahme weiterer zusätzlicher Bekleidungsstücke (z.B. Funktions-T-Shirts), die Erhöhung der vorgesehenen Abnutzungsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro/mtl. für die zum Bezug von Dienstkleidung berechtigten Angehörigen der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind.

Das BMF vertrat im Rahmen der Verhandlungen die Auffassung, die Verbesserungsvorschläge des BDZ nach erfolgter Ausstattung aller Dienststellen mit Dienstkleidung im Rahmen der nach drei Jahren vorgesehenen Evaluation der Verwaltungsvorschrift zu § 70a des BBesG über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erneut zu prüfen und ggfs. nachzusteuern.

Kritik an Polohemden

Eine nicht unerhebliche Anzahl an Dienstkleidungsträgern/innen äußerte sich kritisch zur Trageweise der Polohemden, da diese zu dick und zu wenig feuchtigkeitsregulierend und somit insgesamt als unangenehm empfunden werden. Die Generalzolldirektion hat auf die Kritik reagiert und nunmehr einen Trageversuch für ein neues Polohemd (60% Baumwolle und 40 % Polyester) angekündigt. Insgesamt 150 freiwillige Kolleginnen und Kollegen der Hauptzollämter Dresden, Frankfurt/Oder, Hamburg, Kiel, Singen, Stuttgart und Beschäftigte der Kontrolleinheiten Zollboot bei den Hauptzollämtern Hamburg, Kiel, Bremen, Oldenburg, Stralsund, Itzehoe, Ulm und Singen sollen die neuen Polohemden für einen Zeitraum von ca. 4 Monaten testen und bewerten. Der Test soll zwischen Mai und September 2020 stattfinden. Der BDZ geführte Bezirkspersonalrat begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich.

In wenigen Einzelfällen reagierten Dienstkleidungsträger/innen mit allergischen Hautreaktionen auf die materielle Zusammensetzung der neuen Dienstkleidung. Die Ursachen werden derzeit noch untersucht. Sofern Kolleginnen und Kollegen allergische Reaktionen auf bestimmte Stoffe bzw. Fasern gezeigt haben, wurde in diesen Einzelfällen eine Dienstkleidung aus anderen Stoffen bzw. Fasern zur Verfügung gestellt.

Ausstattung der Beschäftigten der Binnenzollämter mit Dienstkleidung

Die Beschäftigten der Binnenzollämter werden ab September/Oktober 2020 mit der neuen Dienstkleidung ausgestattet. Die Einführung der Dienstkleidung an sämtlichen Zollstellen ist fachlich sinnvoll und wurde von der überwiegenden Mehrheit der Beschäftigten der Binnenzollämter erwünscht. Nach längeren, verwaltungsinternen Unstimmigkeiten zur Finanzierung der neuen Dienstkleidung für die Beschäftigten der Binnenzollämter konnte der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes in einem Austausch mit Staatssekretär Dr. Bösinger (BMF) im September 2019 die haushalterischen Bedenken zur Finanzierung der Dienstkleidung bereinigen. „Insgesamt befindet sich die Generalzolldirektion hinsichtlich der Bereitstellung der neuen Dienstkleidung auf der Zielgeraden“, so der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion und stellvertretende BZD Bundesvorsitzende, Christian Beisch.

BDZ fordert Ausstattung der Anwärter/innen mit Dienstkleidung

Vor dem Hintergrund, dass sich die Anwärterinnen und Anwärter einerseits selbst als Teil der Zollverwaltung erkennen, und dass auch Dritte im Kontakt mit der Zollverwaltung die Nachwuchskräfte als Verwaltungsangehörige mit besonderer Stellung erkennen und wahrnehmen, fordert der BDZ auch eine Ausstattung der Anwärter/innen mit Dienstkleidung. Der ablehnenden Argumentation der Zollverwaltung dahingehend, dass die Nachwuchskräfte nach der Laufbahnausbildung größtenteils keine Dienstkleidung benötigen, kann der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat nicht folgen.

Die Ausstattung der Nachwuchskräfte mit der neuen Dienstkleidung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich, betont Christian Beisch. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird beim Tragen der Dienstkleidung offensichtlich, dass die Anwärter/innen als Verwaltungsangehörige des Zolls in Erscheinung treten. Dies verhindert unnötige Diskussionen mit Beteiligten und schützt die Nachwuchskräfte somit auch besser vor sich anbahnenden Konfliktsituationen mit Dritten. Außerdem wird das Tragen einer gemeinsamen Kleidung im Sinne einer „Corporate Identity“ für die Anwärter/innen ein wertvoller Beitrag zu Teamgeist, Integration und einer Verbundenheit untereinander sein. Der BDZ wird nicht nachgeben und weiterhin die Ausstattung der Anwärter/innen mit Dienstkleidung einfordern.

 

 

 

 

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