Angesichts wachsender Probleme im Bereich der Abfertigung und der Postverzollung fordert der BDZ, die von ihm vorgeschlagenen konkreten Lösungen zu realisieren. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, nachdem der BDZ das Bundesfinanzministerium zum Dialog eingeladen hat und bei der Forumsveranstaltung im Oktober 2015 in Berlin Ansätze gemeinsam erarbeiten ließ. Nach den Worten des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes duldet die Umsetzung keinen Aufschub. „Hier hat sich – wie in anderen Arbeitsbereichen des Zolls auch – eine Reihe von Schwierigkeiten aufgetürmt, die dringend angegangen werden müssen. Die Vorschläge werden von uns gegenüber Politik und Verwaltung kommuniziert“, betont Dewes. Hauptforderung des BDZ ist die personelle Stärkung der Abfertigung und Postverzollung. Aber auch praktikable Änderungen müssen in der Praxis auf den Weg gebracht werden, damit die Abläufe optimiert und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessert werden.
Nach den Vorstellungen des BDZ muss im Bereich der Abfertigung, der Kontaktstellen für die Kfz-Steuer und der Postverzollung die Flächenpräsenz nach wie vor sichergestellt werden. Die Berechnung des Personalbedarfs hat dabei objektiv unter Berücksichtigung aller Faktoren, zum Beispiel der Wegezeiten, zu erfolgen. Um eine Überalterung der Dienststellen zu verhindern, müssen diesen auch im erforderlichen Umfang Nachwuchskräfte zugewiesen werden. Die Unterbringung der Dienststellen muss den Anforderungen einer modernen Verwaltung entsprechen. Dazu gehören Wartebereiche für Beteiligte sowie Barrierefreiheit und Erreichbarkeit.
Die IT-Infrastruktur muss deutlich verbessert und auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden. Das gilt sowohl für die eingesetzte Hardware, also veraltete,
leistungsschwache Rechner, als auch für die Software. Da immer mehr Fachanwendungen einer Internetverbindung bedürfen, müssen die Bandbreiten erhöht werden. Für die mobile Abfertigung werden leistungsstärkere Drahtlosverbindungen, zum Beispiel LTE, benötigt.
Aktuell müssen sich die Beschäftigten mit bis zu neun Passwörtern in den verschiedenen Anwendungen anmelden. Künftig sollten sich Beschäftigte nur mit einem Passwort ein Mal anmelden müssen, um Zugang zu allen erforderlichen Anwendungen zu haben. Zudem muss die Darstellung gut lesbar sein und die Vor-Ort-Betreuung sichergestellt werden. Auch muss eine IT-Lösung zur Anforderung und zum Versand von Unterlagen geschaffen werden, die bei der Abfertigung benötigt wird, ohne dass diese in Papierform eingereicht werden müssen.
Die Abfertigung muss von Routinetätigkeiten entlastet werden. Es erscheint nicht sinnvoll, dass Ware, die bereits nicht mehr vor Ort ist, noch manuell freigegeben werden muss. Hier sind Automatisierungen erforderlich, um verstärkt qualifizierte Kontrolltätigkeiten in Risikobereichen durchführen zu können. Dabei müssen sich die Kontrolltätigkeiten auf die Risikobereiche konzentrieren. In anderen Bereichen sind Stichproben ausreichend.
Durch Änderungen im Unionszollkodex ist zu erwarten, dass die Übersendung von Unterlagen eine konkludente Anmeldung darstellt. Die mündliche Anmeldung kann entfallen. Derzeit ist eine Post-App in Arbeit, mit der künftig die Anmeldung und Abfertigung vorgenommen werden kann. Das würde zu einer deutlichen Reduzierung des persönlichen Erscheinens des Sendungsempfängers führen. Sofern Postsendungen durch den Empfänger zu öffnen sind, ist die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Ferner sollte eine Beschleunigung der Abfertigung durch Einführung von Pauschalierungen erreicht werden. Die Beschäftigten der Binnenzollämter sind mit Dienstkleidung auszustatten, damit sie insbesondere in den Bereichen Postverzollung und Kfz-Steuer als Amtsträger wahrgenommen werden. Da die Tätigkeiten bei den Binnenzollämtern keine wesentlichen Unterschiede in der Aufgabenwahrnehmung zu den Grenzzollämtern haben, ist für die Binnenzollämter eine Abfertigungszulage einzuführen.