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Schwarzarbeitsbekämpfung

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Qualität vor Quantität

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist längst zu einem zentralen Akteur im Kampf gegen illegale Beschäftigung, organisierte Ausbeutung, systematischen Sozialleistungsbetrug und wettbewerbsverzerrende Geschäftsmodelle geworden. Der BDZ macht deutlich: Die FKS darf nicht auf Mindestlohnkontrollen reduziert werden – sie ist ein hoch spezialisierter Ermittlungsdienst, der für die Stabilität unseres Arbeitsmarkts und unserer Sozialkassen unverzichtbar ist.

Organisierte Schwarzarbeit nimmt weiter zu – das Dunkelfeld ist riesig

In vielen Branchen agieren heute professionelle, transnationale Täterstrukturen, die Scheinfirmen, Strohmannkonstruktionen, illegale Entsendung und verschleierte Geldflüsse kombinieren. Die Zolljahresstatistik 2024 weist bereits 766 Millionen Euro festgestellten Schaden aus – und das ist nur die sichtbare Spitze. Nach Schätzungen des BDZ liegt der eigentliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bei bis zu 70 Milliarden Euro hinterzogenen Beiträgen und Abgaben pro Jahr – also einem gigantischen Dunkelfeld, das unser Sozial- und Steuersystem massiv untergräbt.

Damit wird klar: Es geht längst nicht mehr um „Einzelfälle“, sondern um ein strukturelles Geschäftsmodell organisierter Kriminalität. Wer die FKS nur an der Zahl der Kontrollen misst, blendet diese Realität aus.

Fokus auf die „großen Fische“

Politisch wird immer noch zu oft auf reine Prüfungszahlen geschaut. Der bisherige Stellenaufwuchs bei der FKS blieb aber vielfach eine rein quantitative Antwort. Mehr Köpfe allein lösen kein strukturelles Problem, wenn

  • digitale Ermittlungswerkzeuge fehlen,

  • Daten aus Registern und Fachverfahren nicht intelligent zusammengeführt werden,

  • IT-Forensik nur punktuell vorhanden ist,

  • rechtliche Befugnisse nicht zu komplexen Täterstrukturen passen und

  • die FKS durch Kleinverfahren blockiert wird.

Es braucht weniger Aktionismus und mehr kriminalistische, digitale und finanzielle Ermittlungsarbeit auf hohem Niveau – mit Fokus auf die „großen Fische“ statt auf den „Ameisenverkehr“.

Vermögensabschöpfung: Das Vollzugsdefizit beim Geld

Besonders deutlich wird der Reformbedarf bei der Vermögensabschöpfung. Gemessen am geschätzten Gesamtschaden von bis zu 70 Milliarden Euro hinterzogenen Beiträgen und Abgaben pro Jahr gelingt es der FKS bislang nur, einen Bruchteil davon tatsächlich einzuziehen. Zuletzt lagen die abgeschöpften Beträge im Bereich von rund 47 Millionen Euro – ein krasses Missverhältnis zwischen Schadenshöhe und realer Abschöpfung.

„Da haben wir ein Vollzugsdefizit“, sagte der BDZ-Vorsitzende Thomas Liebel in einer Anhörung im Bundestag am 13.10.2025. Es reicht nicht, hohe Schadenssummen zu ermitteln oder Haftstrafen zu beantragen, wenn die illegalen Gewinne im System bleiben. Wir brauchen:

  • effektivere rechtliche Instrumente (z. B. Beweislastumkehr bei auffälligen Konstellationen, klare Durchgriffshaftung auf Hintermänner und Firmengeflechte),

  • schnellere Sicherstellungs- und Arrestmöglichkeiten,

  • spezialisierte Finanzermittlungseinheiten innerhalb der FKS.

Nur wenn illegale Profite konsequent abgeschöpft werden, entfaltet Strafverfolgung eine spürbare präventive Wirkung.

Digitale Ermittlungen und moderne Befugnisse – Kern einer schlagkräftigen FKS

Um organisierte Schwarzarbeit wirklich zu treffen, muss die FKS technisch und rechtlich auf Augenhöhe mit den Täterstrukturen sein. Der BDZ fordert:

  • Ausbau digitaler Analyse- und Ermittlungsfähigkeiten (Datenanalyse, Registerverknüpfungen, IT-Forensik),

  • stärkere Befugnisse zur verdeckten Informationsgewinnung, insbesondere bei verschlüsselter Kommunikation und im digitalen Raum,

  • intelligentes, risikoorientiertes Fallmanagement, das die Erfahrung der Beschäftigten vor Ort einbezieht, statt nur formale Kennzahlen abzuarbeiten.

Gleichzeitig müssen vereinfachte, digitalisierte Verfahren bestehen, um kleinere Fälle aus erhaltenen Hinweisen oder aus verdachtsunabhängigen Überprüfungen schneller abzuarbeiten. Denn die FKS muss ihre Ressourcen dort einsetzen können, wo der Schaden und die kriminelle Energie am größten sind.

Faire Rahmenbedingungen für die Beschäftigten

Die FKS arbeitet faktisch in vielen Bereichen wie eine Kriminalbehörde. Die Beschäftigten tragen hohe Verantwortung, arbeiten an komplexen Ermittlungen und stehen oft in direktem Kontakt mit gewaltbereiten Strukturen. Trotzdem bilden Planstelleneinstufung, Besoldung und Ausstattung diese Realität bislang nicht ausreichend ab.

Der BDZ fordert daher:

  • höherwertige Planstellen (d.h. eine Einstufung der gesamten FKS in den gehobenen Dienst),

  • moderne, einheitliche IT- und Einsatzausstattung,

  • systematische Aus- und Fortbildung insbesondere in digitalen und finanzkriminalistischen Bereichen.

Eine starke FKS ist ein strategisches Sicherheitsinteresse

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind kein Randproblem, sondern ein massiver Angriff auf Sozialsysteme, Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb. Eine FKS, die jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe sichtbar macht, aber nur zweistellige Millionenbeträge abschöpfen kann, ist strukturell ausgebremst.

Nur eine qualitativ gestärkte, digital ausgerüstete und rechtlich voll handlungsfähige FKS kann dieses Missverhältnis beheben – und den Staat gegen systematische Ausbeutung und organisierte Kriminalität wirksam verteidigen.