Der Zoll ist Schlüsselakteur gegen Finanzkriminalität
Die Bekämpfung von Geldwäsche ist ein zentrales Element der inneren Sicherheit – und der Zoll steht dabei im Zentrum staatlicher Finanzermittlungen. Keine andere Bundesbehörde wirkt an so vielen Verfahren zur Organisierten Kriminalität (OK) mit wie der Zoll. Mit seiner breiten Aufgabenpalette – von der Ermittlungsarbeit im Zollfahndungsdienst über die Analyse komplexer Zahlungsströme bis hin zur Sanktionsdurchsetzung – ist der Zoll heute ein tragender Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Gerade in Zeiten, in denen kriminelle Netzwerke ihre Einnahmen über internationale Lieferketten, Kryptowährungen, Strohfimen, Schattenbuchhaltungen und verschachtelte Finanzstrukturen verschleiern, kommt dem Zoll eine Schlüsselrolle zu.
Hinzu kommt die staatliche Verantwortung, die von der EU verhängten Sanktionen gegen Personen, Staaten und Unternehmen wirksam umzusetzen. Ob bei der Kontrolle eingefrorener Vermögenswerte, beim Aufspüren komplexer Umgehungskonstruktionen oder bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern: Auch hier trägt der Zoll entscheidend dazu bei, die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu sichern.
Deutschland bleibt auch 2026 weiter „Geldwäscheparadies“
Im Jahr 2023 hat der Bundesfinanzminister eine neue Strategie zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche vorgestellt. Diese sah ein vernetzteres Vorgehen der zollinternen Finanzermittlungsstellen vor und sollte durch die Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde – des „Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (BBF) – flankiert werden. Geplant war, die Direktion X, die Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) in das BBF zu bündeln.
Dieses Projekt wurde jedoch mit dem Ende der Ampel-Koalition gestoppt. Damit bleibt Deutschland weiterhin ohne eine klare, tragfähige und verlässliche Struktur in der Geldwäschebekämpfung – ein Zustand, den der BDZ seit Jahren deutlich kritisiert. Während Tätergruppen in Echtzeit über Ländergrenzen hinweg operieren, Kryptowährungen nutzen oder über Tarnfirmen ganze Wirtschaftsbereiche infiltrieren, arbeiten unsere Kolleginnen und Kollegen häufig mit unzureichenden IT-Systemen, unklaren Datenzugriffen und parallel geführten Registern.
Das Ergebnis ist ein gefährliches Spannungsfeld: Auf der einen Seite ein seit Jahren bekanntes hohes Risiko für Geldwäsche in Deutschland, auf der anderen Seite ein Flickenteppich aus Zuständigkeiten, Reformansätzen, Rücknahmen und politisch motivierten Strukturdebatten, der wertvolle Ressourcen bindet und die operative Arbeit belastet.
Schluss mit Strukturdebatten – Zeit für echte Ermittlungsarbeit
Der BDZ steht Reformen grundsätzlich offen gegenüber. Dort wo die Bündelung von Kompetenzen fachlich sinnvoll ist, unterstützen wir Veränderungen ausdrücklich. Aber Reformen dürfen nicht das schwächen, was Deutschland bereits hat: eine funktionierende, erfahrene und bundesweit aufgestellte Zollverwaltung mit eingespielten Finanzermittlungsstrukturen.
Der BDZ lehnt deshalb Konzepte ab, die:
- die Zollverwaltung in „Finanzpolizei“ und Reststrukturen aufspalten,
- neue Doppelstrukturen schaffen,
- den Informationsfluss zwischen Steuer-, Finanz- und Sicherheitsverwaltung behindern,
- oder die bereits bestehenden Ermittlungsfähigkeiten des Zolls aushebeln würden.
Geldwäsche, Sanktionen und Finanzkriminalität lassen sich nicht isoliert, und schon gar nicht in parallel errichteten Sonderbehörden bekämpfen. Sie erfordern das Zusammenspiel von:
- zollfahndungsdienstlicher Ermittlungsarbeit,
- steuerlicher Expertise,
- finanz- und außenwirtschaftsrechtlichem Know-how,
- modernem IT-Einsatz,
- internationaler Kooperation
- sowie der Fähigkeit, auch wirtschafts- und zollrechtliche Vorgänge als Teil illegaler Finanzstrukturen zu erkennen.
Darum sagt der BDZ klar: Wer das legale Geschäft nicht kennt, kann das illegale nicht bekämpfen. Und genau dieses Zusammenwirken von Wirtschafts-, Finanz- und Sicherheitsverwaltung ist im Zoll seit Jahrzehnten verankert.
Fehlende Rechtsgrundlagen, veraltete Technik, unzureichende Befugnisse – das eigentliche Problem
Die praktischen Hindernisse bei der Bekämpfung von Geldwäsche sind seit Jahren dieselben:
- ungenügende digitale Zugriffs- und Analysemöglichkeiten,
- unklare Befugnisse im Umgang mit digitalen Zahlungssystemen und Kryptowerten,
- mangelnde Durchgriffsmöglichkeiten bei komplexen Firmengeflechten,
- fragmentierte Datenhaltung mit diversen, kaum vernetzten Registern,
- und eine FIU, der als vorgelagerter Ermittlungseinheit die nötige IT und der politische Rückhalt fehlen.
Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit – zu Recht –, dass kriminelle Vermögen eingezogen, illegale Finanzströme unterbunden und die Hintermänner großer OK-Strukturen identifiziert werden. Aus Sicht des BDZ braucht es in der Geldwäschebekämpfung endlich eine rechtssichere Beweislastumkehr für typische Verdachtskonstellationen. Wer ohne geregeltes Einkommen oder nachvollziehbare wirtschaftliche Tätigkeit über auffällige Vermögenszuwächse oder komplexe Firmenkonstruktionen verfügt, muss künftig plausibel darlegen können, woher diese Mittel stammen. Solange Ermittler jede illegale Herkunft vollständig nachweisen müssen, während Tätergruppen professionell verschleiern, bleibt Deutschland strukturell im Nachteil. Eine klar definierte Beweislastumkehr würde die Vermögensabschöpfung massiv stärken und Finanzkriminalität deutlich wirksamer bekämpfen.
Finanzkriminalität bekämpfen, Rechtsstaat verteidigen
Der BDZ fordert seit Langem, dass die Politik eine eindeutige Entscheidung trifft: Ernsthafter politischer Wille, gezielte Stärkung bestehender Strukturen, Einführung einer Beweislastumkehr – statt ständiger Planungswechsel. Die Kolleginnen und Kollegen benötigen keine neuen Modellbehörden, sondern klare Zuständigkeiten, moderne IT, verlässliche Befugnisse und gut abgestimmte Prozesse zwischen FIU, ZfS, Zollfahndungsdienst und den Ermittlungsdiensten der Länder.
Eine leistungsfähige Geldwäschebekämpfung ist kein Luxus, sondern ein sicherheitspolitisches Muss und eine Kernfrage für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates. Wenn Finanzkriminalität ungehindert bleibt, untergräbt sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Staates, Recht durchzusetzen und alle gleichermaßen an den Regeln zu messen. Kriminelle Strukturen, die ihre Gewinne ungestört waschen können, schaffen Parallelökonomien – und genau dort beginnt die schleichende Erosion des Rechtsstaats. Deutschland kann es sich nicht länger leisten, ein Geldwäscheparadies zu sein – und der Zoll ist der Schlüssel, um das zu ändern.




