Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft beläuft sich
- auf 0,42 Prozent der Bezüge, wobei familienbezogene Gehaltsbestandteile sowie nicht ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht tabellenwirksam sind.
- Dabei gelten folgende monatliche Höchstbeiträge:
- Für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Anwärter/-innen und Auszubildende 18,00 €.
- Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Rentnerinnen und Rentner sowie Hinterbliebene 16,50 €.
- Zum 1. Januar eines jeden Jahres erfolgt weiterhin die Anhebung der Obergrenze des Beitrags (Deckelung) um 0,50 Euro, bis die Obergrenze von 0,42 % erreicht ist.
- In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Doppelmitgliedschaften in dbb-Mitgliedsgewerkschaften) können in Abstimmung mit dem mitgliedsführenden Bezirksverband und der Bundesleitung abweichende Beiträge festgesetzt werden.