BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft https://www.bdz.eu/ de {$siteTitle} Sun, 26 Mar 2023 03:51:36 +0200 Sun, 26 Mar 2023 03:51:36 +0200 TYPO3 news-2436 Wed, 22 Mar 2023 16:35:46 +0100 Großdemo zur Einkommensrunde in Berlin: Überragende Beteiligung des BDZ https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/grossdemo-vor-dem-innenministerium-ueberragende-beteiligung-des-bdz.html Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus allen Bezirksverbänden des BDZ sind dem Aufruf des dbb beamtenbund und tarifunion gefolgt und am 22. März 2023 nach Berlin angereist. Gemeinsam mit anderen dbb Mitgliedsgewerkschaften sind über 2.000 öffentliche Beschäftigte für eine gerechte und angemessene Bezahlung auf die Straße gegangen. Höhepunkt der Demonstration war die Rede des Bundesvorsitzenden Dieter Dewes bei der Abschlusskundgebung vor dem Bundesinnenministerium. Während der Corona-Krise gab es für strauchelnde Unternehmen die Bazooka, für bezahlbare Energie gibt es den Doppel-Wumms, und für den öffentlichen Dienst hat die Regierung nur ein Wattebäuschchen übrig? Das ist ein Skandal, den wir nicht akzeptieren. Vor der dritten Verhandlungsrunde mit Bund und Kommunen haben wir gegen das Nicht-Angebot der Arbeitgeberseite protestiert und sind lautstark für eine gerechte und angemessene Bezahlung auf die Straße gegangen. Denn die Zumutung von fünf Prozent, auf 27 Monate verteilt und ohne Mindestbetrag ist nichts anderes als eine Mogelpackung. „So fahren Bund und Kommunen die Verhandlungen nächste Woche in Potsdam direkt vor die Wand,“ erklärte der dbb Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach bei der Kundgebung in Berlin.

In der Auftaktkundgebung machte die stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler deutlich, was der Zoll für einen handlungsfähigen Staat leistet: Den Warenverkehr sichern, den Brexit vertragsgerecht umsetzen, die Schwarzarbeit und die Geldwäsche bekämpfen. Dazu sind wir auch weiterhin bereit, aber nicht zum Nulltarif! Wir verlangen einen der Inflation angemessenen Tarifabschluss von 10,5%, mindestens 500 Euro, und eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für unsere Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Höhepunkt der Demonstration, die in der Friedrichstraße startete und vor dem Bundesinnenministerium endete, war der Schlussappell des BDZ Bundesvorsitzenden Dieter Dewes, den er an die Bundesinnenministerin Faeser richtete. Der Bund muss endlich besoldungsrechtliche Regelungen treffen, die nicht nur die Mindestalimentation nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen, sondern auch tatsächlich finanziell ausreichend sind. Alle sprechen vom starken Staat, der die vielen aktuellen Krisen meistern soll. Dieses Krisenmanagement leisten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst jeden Tag rund um die Uhr und erwarten im Gegenzug Respekt und Anerkennung – und zwar nicht mit warmen Worten, sondern in barer Münze!

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news-2427 Fri, 10 Mar 2023 11:33:40 +0100 Breites Presseecho zu den Forderungen des BDZ im Rahmen bundesweiter Mindestlohnkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/breites-presseecho-zu-den-forderungen-des-bdz-im-rahmen-bundesweiter-mindestlohnkontrollen-der-finan.html Am 09.03.2023 gab der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel ein Interview in MDR Aktuell zur Einordnung der bundesweiten Mindestlohnprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Auch in vielen überregionalen und regionalen Zeitungen und Nachrichtenportalen wurden die Forderungen des BDZ aufgegriffen. Der FKS muss der Rücken gestärkt werden, um ein gezielteres Vorgehen gegen illegale Beschäftigung zu erreichen und dadurch mehr "große Fische" zu ermitteln. So Thomas Liebel im Interview mit dem MDR. Dafür ist es entscheidend, die technische Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern – weg vom Klemmbrett, hin zu digitaler Datenübermittlung und Vernetzung mit anderen Behörden. Die Größenordnung des volkswirtschaftliche Schadens ist enorm, deshalb muss der Tätigkeit in der FKS auch ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Es ist gut, dass diese Positionen in der Presse durchgedrungen sind.

Lesen Sie hier die Berichte im Einzelnen:

TV

Opens external link in new windowMDR aktuell Interview mit Thomas Liebel

Überregionale Medien

Regionale Medien

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news-2422 Mon, 06 Mar 2023 14:17:54 +0100 BDZ im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger: Bezahlbarer Wohnraum für Bundesbeschäftigte thematisiert! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-gespraech-mit-staatssekretaer-dr-rolf-boesinger-bezahlbarer-wohnraum-fuer-bundesbeschaeftig.html Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen vor. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat dafür das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ ins Leben gerufen. Ziel des Bündnisses ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In diesem Kontext erörterten Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger beim BMWSB und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der gestiegenen Wohnkosten für Bundesbeschäftigte mit geringem Einkommen. Diese finanzielle Mehrbelastung trifft oftmals auch auf Nachwuchskräfte und Berufseinsteiger/innen des Zolls sowie anderer Bundesverwaltungen in Metropolregionen zu. Mangels besoldungsrechtlicher Ausgleichskomponenten sind die betroffenen Beschäftigten hinsichtlich der finanziellen Mehrbelastungen auf sich alleine gestellt und nehmen nicht selten höhere Anfahrtswege zur Dienststelle oder Wohngemeinschaften in Kauf. Ein untragbarer Zustand, dem mit einer Bau- und Investitionsoffensive hinsichtlich der beschleunigten Schaffung von günstig zusätzlichem Wohnraum entgegnet werden kann – beispielsweise einem Bund-Länder-Programm für junges Wohnen, das auch speziell die Belange von Bundesbeschäftigten in Hochpreisregionen berücksichtigt. Der Bund gibt hierfür den finanziellen Rahmen vor: Bis 2026 stehen für den sozialen Wohnungsbau 14,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln bereit. Damit unterstützt der Bund die Länder massiv.

Bezahlbarer Wohnraum ist eine Kernforderung des BDZ

Der BDZ sowie dbb beamtenbund und tarifunion haben wiederholt eine nachhaltigere Wohnungsfürsorge für Bundesbeschäftigte bei den politisch Verantwortlichen eingefordert. Nach Jahren des Ausverkaufs von bundeseigenen Immobilien begrüßt der BDZ die politische Kehrtwende der Bundesregierung und drängt auf eine beschleunigte Umsetzung einer verbesserten Wohnungsfürsorge durch mehr Eigenbaumaßnahmen des Bundes. Ferner muss die Erhöhung der finanziellen Unterstützung des Bundes für Wohnungsbau auch das Wohnen für Bundesbeschäftigte bezahlbarer machen. Hier muss der Bund als Hauptinvestor perspektivisch die Taktung bei den Vergabekriterien des Wohnraums im Sinne der betroffen Beschäftigten gestalten.

Modernisierung des Bundesbaus

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus in Kraft getreten. Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehr Freiheiten zu verschaffen, um schneller bauen zu können. Die Reform des Bundesbaus ist aus Sicht des BDZ ein überfälliger Schritt, um schneller und effizienter zu bauen – nicht nur im Hinblick auf die Entstehung von mehr Wohnraum, sondern auch zur Modernisierung und des Neubaus von Dienstliegenschaften. Es gibt zahlreiche Baustellen des Zolls, die untermauern, dass die Infrastruktur für neue und zusätzliche Aufgaben nur realisiert werden kann, wenn die Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht werden. Dazu muss die BImA mehr Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und -liegenschaften erhalten und unternehmerisch agieren können. Wir werden die Umsetzung weiterhin konstruktiv kritisch begleiten.

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news-2421 Fri, 03 Mar 2023 14:51:12 +0100 Biodiversität auch durch Online-Handel immer weiter bedroht: Effektiver Artenschutz nur mit Investitionen in Zollabfertigung möglich https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/biodiversitaet-auch-durch-online-handel-immer-weiter-bedroht-effektiver-artenschutz-nur-mit-investi.html Am heutigen 3. März 2023 ist Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day), zu dem das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES seinen 50. Jahrestag verzeichnen kann. Anhand der Zahlen der Beschlagnahmungen in Zollkontrollen ist ersichtlich, dass der Handel mit vielen vom Aussterben bedrohten Tierarten weiter blüht. Eine Eindämmung des Problems würde eine Stärkung der Kolleginnen und Kollegen der Zollämter und Hauptzollämter voraussetzen. Wie die Zollverwaltung heute mitteilte, zog der Zoll in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Im Schnitt werden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post fündig.

Nach wie vor führen Unwissenheit oder mangelndes Unrechtsbewusstsein von Urlaubern, die sich beim Mitbringen von Souvenirs keine Gedanken gemacht haben, zu vielen Verstößen. Damit tragen sie jedoch dazu bei, dass der Handel mit Erzeugnissen geschützter Arten in den Herkunftsländern floriert. Neben den klassischen Mitbringseln nimmt aber auch der Versand über das Internet zu. Nicht selten posieren auf Plattformen wie Instagram Nutzer mit der verbotenen Ware als exotischen Textilien oder Schmuck. Der Anteil von Internetbestellungen macht inzwischen sogar zwei Drittel des Volumens aller aufgegriffenen Sendungen aus, einen Schwerpunkt bilden dabei die Flughäfen.

Anlässlich des Jubiläums des Washingtoner Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES) Opens external link in new windowbesuchte Bundesumweltministerin Steffie Lemke vor Kurzem das Zollmuseum des Hamburger Hauptzollamts, in dessen Asservatenkammer zahlreiche illegale gehandelte Exemplare zu sehen sind. Die Ministerin forderte im Zusammenhang mit der sich verschärfenden Biodiversitätskrise eine Stärkung des Vollzugs und insbesondere eine strengere Kontrolle des zunehmenden Online-Handels.

Solche politischen Forderungen untermauern die langstehende Position des BDZ, den Zoll in seiner Kernaufgabe der Warenabfertigung nicht zu vernachlässigen. Denn seit zwei Jahren haben wir auch im Kontext des Wegfalls der Kleinbetragsfreigrenze im Postverkehr häufig auf die angespannte Situation in den Abfertigungsstellen hingewiesen. Bedauerlicherweise wurde aber nicht einmal der personelle Mehrbedarf von 1.200 Stellen, der sich allein für die Bewältigung dieser Aufgabenzuwächse durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket (E-Commerce) ergibt, in den vergangenen Haushalten abgebildet. Sofern nun ebenfalls eine Erhöhung der Aufgriffsquote im Bereich von Verboten und Beschränkungen gewünscht ist, läge der Bedarf wohl noch höher. Denn neben Artenschutz kommen Probleme wie Produktpiraterie hinzu, was in dieser Woche bei einer Opens external link in new windowRazzia von Polizei und Zoll in einem Asiamarkt in Berlin-Lichtenberg anhand massenhaft gefälschter Elektronik-Produkte erneut deutlich wurde.

Das Sendungsvolumen nimmt zu und die Schattenseiten des Online-Handels treten immer offensichtlicher zu Tage. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb die politisch Verantwortlichen seit mehr als 15 Jahren keine Änderung des festgesetzten Personaleinsatzes von etwa 5.600 Beschäftigten in der Zollabfertigung für nötig halten. Daran ändern auch marginale Aufwüchse zur Abfederung der Folgen des Brexits nichts. Denn ein entschiedeneres und gezieltes Vorgehen gehen Einfuhren verbotener und gefälschter Waren bedeuten auch regelmäßige und umfassende Schulungen der Kolleginnen und Kollegen in den Zollämtern, die diese von erlaubten Produkten unterscheiden müssen.

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news-2419 Fri, 24 Feb 2023 08:09:32 +0100 Zahl der FKS-Prüfungen wieder auf Niveau vor der Pandemie - Hohe Dunkelziffer bei Schwarzarbeit bleibt https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zahl-der-fks-pruefungen-wieder-auf-niveau-vor-der-pandemie-hohe-dunkelziffer-bei-schwarzarbeit-ble.html In der vor Kurzem veröffentlichten Jahresbilanz hat die Generalzolldirektion für das Jahr 2022 insgesamt 53.100 Arbeitgeberüberprüfungen durch die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angegeben. Folglich wird nach dem vorübergehenden Einbruch der Zahlen durch die Corona-Pandemie der Stand von 2019 erneut erreicht. Die rein quantitative Erfüllung von Prüfvorgaben sorgt für eine schöne Statistik, wird aber dem immer stärker um sich greifenden Problem organisierter Formen der Schwarzarbeit nicht gerecht. Der BDZ drängt weiter auf eine Abkehr von den Alibi-Prüfungen und fordert, die FKS schlagkräftiger zu machen. Die anspruchsvolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen muss stärker gewürdigt werden. Die Opens external link in new windowjüngste Statistik der Generalzolldirektion vermittelt gegenüber der Öffentlichkeit das Bild, den Verfolgungsdruck gegenüber denjenigen, die durch illegale Beschäftigung den deutschen Sozialstaat und Arbeitsmarkt schädigen, erhöht zu haben. Und tatsächlich geben sich die Kolleginnen und Kollegen tagtäglich alle Mühe, diesen Druck aufrecht zu erhalten und damit für fairen Wettbewerb zu sorgen. Der BDZ bezweifelt jedoch die Aussagekräftigkeit der reinen Betrachtung der Zahlen. Eine Annäherung an die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewünschte Anzahl von 55.000 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen pro Jahr kann nicht der relevante Maßstab sein, da diese nicht mit einer effektiven, an den echten Risiken orientierten Schwarzarbeitsbekämpfung gleichzusetzen ist. Wir üben seit Jahren Kritik an dieser eindimensionalen Sichtweise und berichteten zuletzt an unserem Opens external link in new windowDigitalen Zolltag im September 2022 ausführlich über die Hintergründe. „Wir fordern im Kern einen flexibleren Ressourceneinsatz mit dem Ziel, mehr Qualität statt Quantität bei der Erfolgsbilanz der FKS abzubilden,“ betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Datenzugriff und risikobasierte Ermittlungen ausweiten

Die Kernproblematik liegt in der schnellen Ausbreitung immer komplexer werdender organisierter Formen der Schwarzarbeit (OFS), denen mit dem bisherigen Personalaufwuchs in der FKS nicht angemessen begegnet werden kann. Die Mitwirkung des Zolls an inzwischen über 400 OFS-Verfahren jährlich – so die neue Statistik – zeigt das wachsende Ausmaß der mafiösen Strukturen. Allein im Baugewerbe werden Schätzungen zu Folge jährlich bis zu 286 Millionen Euro schwarz erwirtschaftet. Um effektiv dagegen vorzugehen, fehlen dem Zoll jedoch wichtige Werkzeuge im Instrumentenkasten.

Insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für ein behördenübergreifend vernetztes, auf Früherkennung basierendes Risikomanagement müssen geschaffen werden. Eine engere Zusammenarbeit von FKS und Zollfahndungsdienst (ZFD) wäre hierfür nötig, was jedoch eine Stärkung des ZFD voraussetzt. Verschiedene Datenschutzregelungen im Sozialrecht stehen einer umfassenden Lagebilderstellung oftmals im Weg. Elektronische Schnittstellen zu Finanzamt, Steuerverwaltung und Sozialversicherungsträgern sind nicht hinreichend vorhanden. Nicht zuletzt ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mühselig, da die Strippenzieher oft im Ausland sitzen. In der Folge können sich dubiose Firmengeflechte oft lange ausbreiten, bevor die ersten Fälle entdeckt werden.

Von politischer Seite darf man sich ein konsequenteres Vorgehen gegen Wirtschaftskriminalität erwarten. Solange das Ausstellen von Scheinrechnungen, mit denen illegal ausgezahlte Löhne in der Buchhaltung verschleiert werden, noch im Sinne eines Kavaliersdelikts als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat gelten, kann hiervon keine Rede sein. Schnell ist der Gesetzgeber hingegen stets darin, neuen Erfüllungsaufwand zu schaffen: So führen die Erhöhung des Mindestlohns oder die Ausweitung der Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf immer mehr Bereiche schlicht zur Notwendigkeit intensiverer Kontrollen.

Dienstposten aufwerten und Klemmbrett abschaffen

Aufgrund dieser Entwicklungen nehmen die fachlichen Anforderungen an die Zöllnerinnen und Zöllner von Jahr zu Jahr zu. Langstehende Forderungen des BDZ, insbesondere eine Aufwertung weiter Teile der FKS vom mittleren in den gehobenen Dienst, müssen daher endlich zur Geltung kommen. Eine höherwertigere Stellenausstattung müsste sich an vergleichbaren Aufgabenfeldern von Landesbehörden auf dem Gebiet von Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten (z.B. Steuerfahndung) orientieren. Dies wäre auch eine wirkungsvolle Maßnahme, um die enorme Lücke von 1.800 unbesetzten Stellen in der FKS zu schließen.

Ebenfalls muss endlich eine moderne technische Ausstattung der Beamtinnen und Beamten erfolgen. Die Prüfung von Dokumenten und Verarbeitung von Personendaten papierbasiert auf dem Klemmbrett ist nicht mehr zeitgemäß und hält unnötig auf. Notwendige Abfragen und Datenabgleiche müssen mobil und digital mit nutzerfreundlichen Bedienoberflächen leicht durchgeführt werden können. Das setzt auch eine technische Fortentwicklung des IT-Verfahrens Profis 2.0 voraus.

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news-2414 Fri, 17 Feb 2023 16:38:05 +0100 Einkommensrunde 2023: Aktionstage mit großer Resonanz https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einkommensrunde-2023-aktionstage-mit-grosser-resonanz.html Die Aktionstage des BDZ zur Einkommensrunde 2023 fanden eine große Resonanz sowohl innerhalb der großen dbb Familie als auch in verschiedenen regionalen Medien. Die gesamte Bundesleitung bedankt sich bei allen, die sich an den Aktionen beteiligt haben. Jetzt gilt es, die Ergebnisse der zweiten Verhandlungsrunde am 22./23. Februar abzuwarten. Dann wird sich zeigen, ob die bisherigen Proteste gefruchtet haben und die Arbeitgeberseite ein faires Angebot vorlegt oder ob weitere Aktionen notwendig sind, um den berechtigten Forderungen von dbb und BDZ Nachdruck zu verleihen: Wir für euch  

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news-2407 Wed, 15 Feb 2023 15:58:00 +0100 Einkommensrunde 2023: Weitere Protestaktionen vor Ort https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einkommensrunde-2023-weitere-protestaktionen-vor-ort.html Im Rahmen der Einkommensrunde 2023 werden die Protestaktionen fortgesetzt, mit denen die Beschäftigten vor Ort die Forderung von dbb und BDZ nach einer Einkommenserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro je Beschäftigten unterstützen. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes bedankt sich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksverbänden und Ortverbänden, die sich mit ihrem überragenden Engagement vor Ort dafür einsetzen, dass durch die Protestveranstaltungen erfolgreich Druck aufgebaut werden kann und im weiteren Verhandlungsverlauf ein tragfähiges Ergebnis erzielt wird.

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news-2403 Tue, 14 Feb 2023 15:35:54 +0100 Einkommensrunde 2023: Beschäftigte unterstützen berechtigte Forderungen https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einkommensrunde-2023-beschaeftigte-unterstuetzen-berechtigte-forderungen.html Im Rahmen der diesjährigen Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen fordern wir eine lineare Einkommenserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro je Beschäftigten. Angesichts der Inflation von 7,9% im letzten Jahr gilt es, Realeinkommensverluste zu vermeiden. Zudem muss vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber gestärkt werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Präsidentin der kommunalen Arbeitgeber Karin Welge wiesen in der ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar 2023 in Potsdam unsere Forderungen zurück und leugneten damit den sprunghaften Preisanstieg und den Fachkräftemangel.

Wir halten demgegenüber unsere berechtigten Forderungen aufrecht und bedanken uns bei den Beschäftigten vor Ort, die mit ihren Protestaktionen unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Wir hoffen, dass der Protest erfolgreich ist und in den geplanten weiteren Verhandlungsrunden ein tragfähiges Ergebnis erzielt werden kann.

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news-2399 Thu, 09 Feb 2023 11:28:58 +0100 Kein Urlaubsverbot bei der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/kein-urlaubsverbot-bei-der-teilnahme-an-arbeitskampfmassnahmen.html Die seitens der Generalzolldirektion im Mitarbeiterportal der Zollverwaltung veröffentlichten Hinweise für den Fall eines Arbeitskampfes (Streik) sorgen derzeit für Unstimmigkeiten bei den Beschäftigten, die sich an Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen der Tarifverhandlungen beteiligen möchten. Danach erteilt die Generalzolldirektion hinsichtlich der Beanspruchung von Erholungsurlaub im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen folgenden Hinweis: „Rein vorsorglich weise ich zudem darauf hin, dass Anträge auf Erholungsurlaub zur Teilnahme an einem Streik nicht zu genehmigen sind.“ Der BDZ klärt über die Rechtslage auf: Beamtinnen und Beamte können in ihrer Freizeit sehr wohl an den Protestaktionen im Rahmen der Tarifverhandlungen teilnehmen und dabei auch Urlaub in Anspruch nehmen. Lediglich aktiv streikende Tarifbeschäftigte können grundsätzlich keinen Urlaub für Arbeitskampfmaßnahmen beanspruchen. Arbeitgebende müssen für die Zeit der Streikteilnahme anteilig das Entgelt einbehalten. Zum Ausgleich erhalten die streikenden Tarifbeschäftigten Streikgeld. Für Tarifbeschäftigte ist das Verhältnis von Streik und Urlaub rechtlich schon lange klar geregelt. Während einer Streikteilnahme ist eine Urlaubsgewährung grundsätzlich nicht möglich. Der Arbeitgeber kann den/die Arbeitnehmer/in nicht von der Arbeitspflicht freistellen, da diese bereits suspendiert ist. Jedoch verringert sich dadurch der Jahresurlaubsanspruch ausdrücklich nicht, denn das Arbeitsverhältnis ruht lediglich und besteht weiter.

Ansonsten hat ein ausgebrochener Streik aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Auswirkungen auf den Urlaubs- und Urlaubsentgeltanspruch von Tarifbeschäftigten, solange sich diese nicht aktiv daran beteiligen. Das heißt, bewilligte und bereits angetretene Urlaube werden durch den Streikbeginn weder aufgehoben oder unterbrochen. Der Urlaub kann ganz normal genommen werden und ist von der Arbeitskampfmaßnahme nicht betroffen. Sobald während des Urlaubs allerdings eine aktive Teilnahme am Streik erfolgt, sollte dies angezeigt werden. Denn für die Dauer der Streikteilnahme wird Streikgeld seitens der Gewerkschaften gezahlt, das nicht parallel zum Urlaubsentgelt bezogen werden kann.

Besonderheiten der Teilnahme an Protestaktionen für Beamte/innen

Für Beamtinnen und Beamte stellt sich diese gesamte Problematik nicht, da sie nicht streiken dürfen und folglich auch nicht als Beteiligte an der Arbeitskampfmaßnahme gelten können. Für die Gewährung von Urlaubsanträgen im Beamtenverhältnis gelten daher dieselben Voraussetzungen wie sonst auch. Die Teilnahme von Beamtinnen und Beamten an den aktiven Mittagspausen zur Bekundung ihrer Solidarität mit der Forderung des dbb in der Einkommensrunde mit Bund und Kommunen ändert daran nichts. Wir rufen daher weiterhin zur Teilnahme an unseren Protestaktionen auf!

Der BDZ bedauert, dass von Seiten der Arbeitgeber durch pauschale Rundschreiben offenbar bewusst auf eine Taktik der Verunsicherung verbeamteter Beschäftigter gesetzt wird. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat aus diesem Grund diverse Informationen rund um die Rechte von Beschäftigten im Arbeitskampf bereitgestellt, auf die wir gerne verweisen: Opens external link in new windowdbb Infoseite zur Einkommensrunde 2023

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news-2397 Wed, 08 Feb 2023 16:33:36 +0100 dbb und Bundesbeamtengewerkschaften lehnen aktuellen Referentenentwurf entschieden ab und fordern erhebliche Nachbesserungen https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/dbb-und-bundesbeamtengewerkschaften-lehnen-aktuellen-referentenentwurf-entschieden-ab-und-fordern-er.html In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition das Ziel vereinbart, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Das BMI will diese Zielsetzung durch eine Reform des Bundesdisziplinargesetzes umsetzen, die eine Ablösung der Disziplinargewalt der Verwaltungsgerichte in Form des Disziplinarklageverfahrens durch umfassende Disziplinarbefugnisse des Dienstherrn vorsieht. Der Entwurf stößt in seiner aktuellen Fassung auf entschiedene Ablehnung des dbb und der Bundesbeamtenkommission, da er nicht zielführend ist und das bewährte Disziplinarrecht zu Lasten der verfassungstreuen Beamtenschaft im Kern verändert. Friedhelm Schäfer (2. Vorsitzender und Fachvorstand Beamte des dbb), Heiko Teggatz (stellv. Bundesvorsitzender des dbb), Dieter Dewes (BDZ Bundesvorsitzender) und Frank Gehlen (VBOB Bundesvorsitzender) machten in einem Beteiligungsgespräch am 7. Februar 2023 gegenüber dem BMI daher erheblichen Nachbesserungsbedarf geltend. Einigkeit über die Zielsetzung

Einigkeit bestand unter allen Beteiligten darin, dass verfassungsuntreue Beamtinnen und Beamte nichts im öffentlichen Dienst zu suchen haben und selbstverständlich unter Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit so schnell wie möglich aus dem Dienst entfernt werden müssen. Die Verfassungstreue ist Kernbestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Die Zielsetzung des Entwurfs hat daher die ganze Unterstützung des dbb und der Bundesbeamtengewerkschaften.

Entwurf erreicht die Zielsetzung nicht

Der vom BMI vorgelegte Referentenentwurf erreicht in seiner aktuell zur Diskussion gestellten Fassung dieses Ziel jedoch bei weitem nicht! Vielmehr wird nur der Anschein erweckt, dass verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamten schneller aus dem Dienst entfernt werden könnten, weil die Dienstbehörde selber die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme verhängen darf. Faktisch ist jedoch mit dieser Vorgehensweise vielmehr zu erwarten, dass die Verfahren sogar verlängert werden, weil neben dem bewährten behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu dreistufigen gerichtlichen Instanzenzug noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzukommt.

Entwurf ändert das bewährte Disziplinarrecht zu Lasten der verfassungstreuen Beamtinnen und Beamten

Die vom BMI vorgeschlagene Neuregelung verändert zudem in wichtigen Punkten das bewährte Disziplinarrecht des Bundes zu Lasten der verfassungstreuen Beamtenschaft.

Der Gesetzentwurf entzieht den Disziplinargerichten als neutralen Stellen die Disziplinargewalt zugunsten einer umfassenden Disziplinarbefugnis der Disziplinarbehörden/des Dienstherrn. Dies gilt nicht nur für die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst, sondern auch für die Zurückstufung.

Weiterhin sieht der vorgelegte Referentenentwurf vor, im Fall einer behördlichen Disziplinarverfügung auf Entfernung aus dem Dienst die Besoldung bis zum Abschluss des gerichtlichen Widerspruchsverfahrens unter Vorbehalt zu stellen. Damit besteht die große Gefahr, dass betroffene Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihrer sich hieraus ergebenden finanziellen Situation in ihrem Rechtsschutz eingeschränkt werden.

Die Nachteile des Referentenentwurfs treffen nicht nur Verfassungsfeinde. Vielmehr soll die Neuregelung für sämtliche Bundesbeamtinnen und -beamte Anwendung finden - unabhängig davon, ob es sich bei den Verfehlungen um leichte oder schwerwiegende Verfehlungen bis hin zum Vorwurf der „Verfassungsuntreue“ handelt oder nicht. Das BMI selbst räumte in dem Gespräch ein, dass im Jahr 2022 insgesamt nur drei Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte geführt worden sind, in denen die Entfernung aus dem Dienst wegen „Verfassungsuntreue“ beabsichtigt war. Ein Wert im unteren Promillebereich, der die Verhältnismäßigkeit der angedachten Lösung klar in Frage stellt!

Klare Forderungen des dbb und der Bundesbeamtengewerkschaften

Soweit es nur um die Verfassungsuntreue einzelner Beamtinnen und Beamten geht, sollte auch nur für diese Fälle eine Sonderlösung gefunden werden. Hierzu schlagen der dbb und die Bundesbeamtengewerkschaften eine Ergänzung des Disziplinarrechts vor, wonach mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Volksverhetzung ein Verlust der Beamtenrechte eintritt (§ 41 BBG).

Aus Sicht des dbb wäre es zu einer effektiven, durchgängigen und dauerhaften Beschleunigung zudem sinnvoll, die Disziplinarkammern der Verwaltungsgerichte personell zu verstärken und mit der Wiedereinführung des Bundesdisziplinaranwaltes eine zentrale Stelle, die die Ermittlungsverfahren durchführt, einzurichten und personell gut auszustatten.

Unsere Forderungen sind deshalb klar:

  1. Rücknahme des vorgelegten Referentenentwurfes
  2. Beibehaltung des bewährten Systems des derzeit gültigen Bundesdisziplinargesetzes
  3. Beschleunigung der behördlichen Ermittlungen im Disziplinarverfahren durch Fachpersonal in separater Struktur (Bundesdisziplinaranwalt)
  4. Personelle Aufstockung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten.
  5. Aufnahme des § 130 StGB (Volksverhetzung) in den Katalog des § 41 (1) Nr. 2 BBG

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news-2395 Fri, 03 Feb 2023 14:13:50 +0100 BDZ: Blockade der Arbeitgeber ist eine Anmaßung! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-blockade-der-arbeitgeber-ist-eine-anmassung.html Beschäftigte des Hauptzollamts Münster und der Generalzolldirektion trafen sich am 30. Januar 2023 zu einer aktiven gewerkschaftlichen Mittagspause. Zu der Protestaktion hat der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbands Münster, Matthias Westphal, aufgerufen. Zahlreiche BDZ-Mitglieder zeigten die Bereitschaft, sich für die berechtigten Forderungen in der Einkommensrunde mit Bund und Kommunen einzusetzen. Adelheid Tegeler, Mitglied der dbb-Bundestarifkommission und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, informierte über den aktuellen Stand der Tarifrunde und kritisierte in ihrer Rede die Haltung der Arbeitgeberseite. In der derzeitigen Situation seien die Blockade-Rituale der Arbeitgebenden eine Anmaßung und führten zu noch mehr Unmut bei den Kolleginnen und Kollegen des Zolls.

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news-2391 Wed, 01 Feb 2023 14:09:55 +0100 Eilmeldung: BDZ bewirkt durchgängige Dienstpostenbündelung für Beamte/innen des mittleren Zolldienstes bei den Observationseinheiten Zoll (OEZ) der Zollfahndungsämter https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bdz-bewirkt-durchgaengige-dienstpostenbuendelung-fuer-beamteinnen-des-mittleren-zolldie.html Nach Informationen des BDZ, wurde unsere Initiative zur flächendeckenden Bündelung der Dienstposten A7 bis A9m+Z in einem ersten Schritt für den Bereich der Observationseinheiten Zoll der Zollfahndungsämter durch das Bundesministerium der Finanzen umgesetzt! Die Spezialeinheiten der Zollverwaltung sind ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Ermittlungen zur Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität. Aufgrund der gestiegenen Auftragslage, immer härterer Einsatzbedingungen und den komplexer werdenden Aufgaben fordert der BDZ schon länger Maßnahmen, um die Attraktivität der Spezialkräfte zu steigern. Dazu gehört auch die Bündelung der Dienstposten, durch die das Endamt der Laufbahn erreicht werden kann, ohne den spezialisierten Aufgabenbereich verlassen zu müssen. Diese weitergehenden Beförderungsmöglichkeiten schaffen einen wichtigen Anreiz für echte Berufsperspektiven und tragen auch zum Erhalt von wertvollem Erfahrungswissen bei. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der Generalzolldirektion, die Dienstposten im mittleren Dienst bei den OEZ einheitlich nach A7 bis A9m+Z zu bewerten. Somit ist auch der Weg frei für häufigere Ausschreibungen zur Personalgewinnung in den Spezialeinheiten.

Ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Maßnahmen der Verbesserung der Berufsperspektiven für alle Zöllner/innen müssen folgen.

Mit Blick auf eine wirksame Personalgewinnung, den Personalverbleib und bessere Fortkommensmöglichkeiten fordert der BDZ darüber hinaus, diese Dienstpostenbündelung flächendeckend für den gesamten mittleren Dienst der Zollverwaltung auszubringen. Zudem halten wir Perspektiven für den gehobenen Dienst durch Stellenhebungen erforderlich. Ebenso fordern wir die Überführung der Beamten/innen des einfachen Zolldienstes in die nächsthöhere Laufbahn. Die erfreuliche Nachricht des heutigen Tages darf auch nicht über die im Zollfahndungsdienst insgesamt prekäre personelle Lage hinwegtäuschen, die ein schlagkräftiges Vorgehen gegen kriminelle Gruppierungen ausbremst. Hier wird sich der BDZ weiterhin tatkräftig für eine personelle Stärkung aller Bereiche einsetzen.

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news-2390 Wed, 01 Feb 2023 11:39:33 +0100 Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes im Dialog mit MdB Dr. Michael Meister (CDU): Organisationsuntersuchung darf nicht zur Schwächung der Kontrolleinheiten führen https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/der-bdz-bundesvorsitzende-dieter-dewes-im-dialog-mit-mdb-dr-michael-meister-cdu-organisationsun.html Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes traf am 24. Januar 2023 auf dessen Einladung hin den Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister zu einem Gespräch über aktuelle Themen der Zollverwaltung in Berlin. Wesentliche Inhalte des Gesprächs bildeten die Situation in den Sachgebieten C und die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Zusammenhang mit den derzeitigen Planungen zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung, die Einrichtung der zu schaffende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sowie die Entwicklung bei den Einstellungsermächtigungen. Der BDZ ist mit Dr. Meister, der derzeit ordentliches Mitglied im Finanzausschuss ist, regelmäßig im Gespräch. Bereits in seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im BMF von 2013 bis 2018 erwies er sich dabei als verbindlicher Partner des BDZ. Darüber hinaus war der hessische Bundestagsabgeordnete Dr. Meister auch immer auf Bezirksverbandsebene ein Gesprächspartner für Probleme beim Zoll für den BDZ-Bezirksverband Hessen.

Organisationsuntersuchung

Dewes erörterte mit Dr. Meister die nachteiligen Folgen, die mit der geplanten Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der Sachgebiete C der Hauptzollämter für den Kontrollbereich zu erwarten sind.

Unstrittig ist, dass der expandierende grenzüberschreitende Drogenschmuggel und der boomende Schwarzmarkt für Zigaretten sowie Wasserpfeifentabak die Zollverwaltung vor große Herausforderungen stellt und es einen Mehrbedarf an Personal an der niederländischen und belgischen Grenze gibt.

Die Verwaltung reagiert auf diese Probleme, indem sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung vorhandene Planstellen und im weiteren Verlauf auch das zugehörige Personal zu Lasten anderer Bereiche in den Großraum Ruhrgebiet verschieben und Kontrolleinheiten in anderen Regionen auflösen will. So sollen z.B. im Norden, aber auch an der Grenze zu Polen und Tschechien Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) entfallen bzw. reduziert werden.

Aus Sicht des BDZ hat es die Verwaltung versäumt, angesichts der absehbaren Entwicklung rechtzeitig gegenzusteuern und versucht nun, die Defizite durch eine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen auszugleichen. Dabei stützt sie sich auf eine Organisationsuntersuchung, die mit ihren neuen Indikatoren und deren Gewichtung für die Risikobewertung in ihren Ergebnissen nicht nachvollziehbar ist. Und sie nimmt in Kauf, dass die Zollverwaltung in ihrer Rolle als Teil der Sicherheitsarchitektur in den betroffenen Kontrollbereichen geschwächt wird.

Geldwäsche und Sanktionsdurchsetzung

Ein weiteres Thema bildete die neu zu schaffende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF), die aus einem Bundesfinanzkriminalamt, der FIU und einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht bestehen soll. Hier wurden die einzuhaltenden Rahmenbedingungen und zeitlichen Abläufe besprochen. Der BDZ setzt sich dafür ein, dass die sozialen Standards gewahrt und die in der Zollverwaltung eingeführten Dienstvereinbarungen, insbesondere die DV mobiles Arbeiten auch in der neuen Behörde zur Anwendung kommen.

Einstellungsermächtigungen

Weiterhin besprach Dewes mit Dr. Meister die Entwicklung der Einstellungsermächtigungen vor dem Hintergrund der pauschalen Stelleneinsparungen. Bereits in diesem Jahr führten die pauschalen Stelleneinsparungen zu einer Reduzierung der Einstellungszahlen im mittleren und gehobenen nichttechnischen Zolldienst, die deutlich unter den Einstellungsermächtigungen lagen. Angesichts der kritischen Altersstruktur der Beschäftigten, die die Zollverwaltung vor große Herausforderungen stellt, beobachtet der BDZ mit Sorge, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

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news-2386 Mon, 30 Jan 2023 12:02:01 +0100 Finanzkriminalität im Fokus beim SPD-Finanzpolitiker Dr. Jens Zimmermann MdB https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/finanzkriminalitaet-im-fokus-beim-spd-finanzpolitiker-dr-jens-zimmermann-mdb.html In einem weiteren informativen Abgeordnetengespräch durfte der BDZ durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Liebel am 26. Januar 2023 seine Positionen und Standpunkte zu aktuellen Entwicklungen darlegen. Neben anderen Zollthemen stand die Debatte um Geldwäschebekämpfung im Vordergrund beim diesbezüglichen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Jens Zimmermann. Wie der BDZ es gegenüber allen Parteien betont, konnte auch dem SPD-Politiker im Finanzausschuss erneut dargestellt werden, wie breit das Aufgabenspektrum des Zolls ist. Zimmermann kennt den Zoll bereits gut aus früheren Treffen sowie einem kürzlichen Dienststellenbesuch beim für seinen Wahlkreis zuständigen Hauptzollamt Darmstadt. Keine andere Bundesverwaltung ist durch eine solche Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten, Fachgebieten und Zuständigkeiten geprägt. Dies macht den Zoll so professionell und attraktiv. Daher lehnen wir auch jegliche Bestrebungen ab, den Zoll strukturell auseinander zu dividieren. Denn unser Motto lautet: Stärke durch Vielfalt.

Gerade im Bereich der Finanzkriminalität sehen wir die flächendeckende Präsenz des Zolls als wichtige Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung illegaler Aktivitäten. Denn diese vollziehen sich zumeist ja entlang legaler Warenströme. Daher trägt letztlich auch jedes Zollamt und jede Abfertigungsstelle zu einer Infrastruktur bei, mit der neben Schmuggel auch Geldwäsche langfristig unterbunden werden könnte – wenn man sie denn gezielter nutzen würde! Dies setzt allerdings neben einer ganzen Reihe von „Reformen“ im ermittlungstechnischen Instrumentenkasten auch ein effektiveres Zusammenwirken mit anderen staatlichen Stellen voraus, was durch die bislang verabschiedeten Gesetze noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Mit Blick auf die viel gescholtene FIU, die im Dezember erneut Schlagzeilen machte, hob Liebel unsere volle Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen hervor, deren Arbeit von vielen Kommentatoren leider weiterhin zu oberflächlich bewertet wird. Auch die mediale Fokussierung auf Einzelpersonen an der Spitze lenkt von einer Gesamtproblematik ab, die große Teile der Politik lange außer Acht gelassen hat. Die konsequentere Anwendung eines risikobasierten Ansatzes in der Auswertung der Verdachtsmeldungen ist nach wie vor nicht unumstritten. Die anhaltende Diskussion darüber zeigt, dass die Abgrenzung des Aufgabenbereichs der FIU und die Reichweite ihrer Prüfpflichten im Zusammenspiel mit anderen Behörden bzw. Ressorts nicht hinreichend definiert wurden. Das mag ärgerlich sein, kann aber nicht den Beschäftigten zum Vorwurf gemacht werden. Denn die Idee einer „Filterfunktion“, nach der die FIU eben konzipiert ist, wurde politisch nicht offen und ehrlich genug kommuniziert.

Liebel stellte diesbezüglich klar, dass der BDZ in vielerlei Hinsicht den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), der internationalen Geldwäsche-Expertenorganisation, viel abgewinnen kann. Allein der sogenannte Nicht-Finanz-Sektor stellt mit seiner rund 1 Mio. Verpflichteten und über 300 zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern ein riesiges Dunkelfeld dar. Um dieses aufzuhellen, steht der BDZ dem Vorhaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner, mit einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität neue Wege einzuschlagen, Know-How zu bündeln und das Problembewusstsein in der deutschen Behördenlandschaft zu schärfen, offen gegenüber. Gleichwohl könnte dabei der Ansatz zur Errichtung einer Clearingstelle unter Mitwirkung aller Gefahrenabwehrbehörden stärker in den Vordergrund gestellt werden. BDZ und MdB Dr. Zimmermann werden hierzu weiter im Austausch bleiben.

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news-2385 Mon, 30 Jan 2023 11:58:36 +0100 BDZ bei MdB Markus Herbrand (FDP): Der Anspruch muss Qualität und Entlastung von Quantität sein! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bei-mdb-markus-herbrand-fdp-der-anspruch-muss-qualitaet-und-entlastung-von-quantitaet-sein.html Die Aufgaben des Zolls bleiben spannend, aber gewaltig. Viel Neues kommt dazu. Hier kommt es auf die Qualität in der Umsetzung an. Im Nachgang zu den jüngsten Beratungen zur Sanktionsdurchsetzung traf daher der stellv. Bundesvorsitzende Thomas Liebel zu Beginn der Sitzungszeit des Parlaments den finanzpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Markus Herbrand am 25. Januar 2023 in Berlin. Noch nicht lange ist es her, seit mit dem Bundeshaushalt 2023 auch aufgrund Einwirken des BDZ die unter dem Strich positive Planstellenentwicklung fortgesetzt werden konnte. Wie wir berichteten, brachte das vergangene Jahr jedoch noch andere wesentliche Weichenstellungen, die fortlaufend politisch begleitet werden müssen. Dies betrifft v.a. die Entscheidungen zur Einrichtung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion und zum Aufbau einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität innerhalb der Bundesfinanzverwaltung – ein Projekt, in das der BDZ mit einbezogen ist. Hierzu machte Thomas Liebel deutlich, welche konkreten Auswirkungen dies sowohl in organisatorischer Hinsicht (z.B. mit Blick auf die Rolle der FIU), als auch bezüglich der unmittelbaren Tätigkeiten der Beamtinnen und Beamten nicht nur in den direkt betroffenen Bereichen haben wird. Denn hier werden zum Teil weitgehende Erwartungshaltungen geschürt, die aber so nicht im Verhältnis zu den bereitgestellten Ressourcen und Befugnissen stehen.

Der BDZ begleitet die politischen Vorhaben grundsätzlich aufgeschlossen und gibt stets fachliche Hinweise, an welchen Stellschrauben gedreht werden sollte. Wir möchten aber verhindern, dass eine hochkompetente und äußerst vielfältig aufgestellte Organisation wie der Zoll als Ganzes einen Imageverlust erleidet, weil die Politik Problemen wie Geldwäsche lange kaum Aufmerksamkeit geschenkt hat und nun schnell Ergebnisse präsentieren möchte. In diesem Kontext betonte Liebel, dass es eben auch den Mut braucht, im Vollzug das Prinzip „Qualität vor Quantität“ gelten zu lassen, zumindest solange man mit wenig Kräften – und mangelhafter IT – einer Masse an Daten bzw. Verfahren gegenübersteht. Dies betrifft nicht nur die FIU, sondern weite Teile des Zolls und beispielsweise auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Für die FKS fordern wir schon lange eine Abkehr von den quantitativen Mindestprüfvorgaben, mehr Stellenhebungen wegen der anspruchsvollen Arbeitsabläufe und bessere Schnittstellen mit dem Zollfahndungsdienst.

Wir danken dem Bundestagsabgeordneten Herbrand für die erneute Gelegenheit, ihm den aktuellen Stand der Dinge aus unserer Sicht schildern zu dürfen. Der BDZ wird den guten Austausch mit ihm und seinem Team fortsetzen.

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news-2379 Wed, 25 Jan 2023 12:57:56 +0100 Faire Einkommen statt Respektlosigkeit gegenüber Beschäftigten! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/faire-einkommen-statt-respektlosigkeit-gegenueber-beschaeftigten.html Vertreterinnen und Vertreter des BDZ waren vor Beginn der Tarifverhandlungen in Potsdam vor Ort um die Forderung des dbb nach 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens jedoch 500 Euro, tatkräftig zu unterstützen. Denn: Wir sind Zoll, wir sind Staat, wir für euch! Bei der Auftaktveranstaltung macht die stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler deutlich: „Beamte und Tarifbeschäftigte stehen Seite an Seite. Die Inflation ist jetzt. Wir können nicht von Ergebnissen früherer Tarifverhandlungen leben. Denn wir leben nicht im Gestern, sondern wir leben im Heute!" Wir stehen hinter dem dbb Bundesvorsitzenden und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach, die Forderung nach einem spürbaren Kaufkraftausgleich gegenüber den Arbeitgebenden durchzusetzen. Es geht dabei aber nicht nur um Kompensation für steigende Lebenshaltungskosten, die im Übrigen in vielen Bereichen noch weit höher als 10,5 Prozent ausfallen. Es geht auch um eine mutige Antwort auf die demografische Krise, die uns allen bewusst ist. Diese trifft uns nicht erst in den kommenden Jahren, sondern bereits heute! Fehlende Bewerberzahlen, unbesetzte Dienstposten, an allen Ecken und Enden herrscht Mangel.

Seit Jahrzehnten fällt der Politik nichts Anderes ein, als im öffentlichen Dienst zu sparen, wodurch Staatskrisen ja geradezu produziert werden. Anstatt Sondervermögen aufzulegen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollten vielmehr die Beschäftigten im öffentlichen Dienst endlich als das erkannt werden, was sie sind: systemrelevant!

Wir fordern daher für die Tarifbeschäftigten, mit inhaltlicher und zeitgleicher Übertragung auf den Beamtenbereich sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 %, mindestens 500 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 200 Euro

Einmalaktionen wie Prämien oder Zulagen sind keine tragfähige Lösung. Wie schon Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem dbb Gewerkschaftstag betonte, braucht es dauerhaft eine faire und wettbewerbsfähige Bezahlung, vor allem in den unteren Tarif- und Besoldungsgruppen.

Hier geht’s zur dbb Sonderseite zur Einkommensrunde 2023: https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023.html

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news-2373 Tue, 17 Jan 2023 13:41:00 +0100 Erfolgreiches Gespräch mit Bundesfinanzminister Christian Lindner und der BDZ geführten HJAV am 11.01.2023 https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/erfolgreiches-gespraech-mit-bundesfinanzminister-christian-lindner-und-der-bdz-gefuehrten-hjav-am-11.html Die Vorsitzende der Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV), Illyana Brugger, konnte im Gespräch mit Bundesfinanzminister Christian Lindner wichtige Themen der Nachwuchskräfte ansprechen und weiter voranbringen. Im Rahmen des Ministergesprächs wurde zugesichert, dass eine verwaltungsseitige Umfrage unter allen beamteten Nachwuchskräften hinsichtlich der Ausstattung und dem Tragen von Dienstkleidung im Vorbereitungsdienst stattfinden wird. Darüber hinaus befürwortete er diese Idee und wolle die Ergebnisse der Umfrage persönlich zu sehen bekommen. Bundesfinanzminister Lindner sprach sich politisch für eine Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung aus, verweist aber auf die Prüfung der rechtlichen und haushälterischen Rahmenbedingungen. Der Minister betonte im Gespräch mehrfach die wichtige Stärkung der „Einheit des Zolls".

Die HJAV Vorsitzende Brugger begrüßt die Aussage des Ministers. ,,Die Einführung einer Dienstkleidung für Nachwuchskräfte würde in den Augen des BDZ und der BDZ Jugend nicht nur zur Stärkung der Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit Beteiligten führen, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl und die Identifikation innerhalb der Verwaltung fördern.“

WLAN an den Standorten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums

Ein Zugeständnis hinsichtlich WLAN wurde bezüglich Bestandsimmobilien gemacht. Erfreulich ist zum einen, dass die WLAN-Baumaßnahmen am BWZ Standort in Münster aktuell auf Hochtouren laufen und noch in diesem Quartal abgeschlossen sein sollen, aber auch, dass bis Ende 2023 am Standort in Sigmaringen WLAN verfügbar sein soll.

Nach den Angaben des BMF wird an den BWZ-Standorten Plessow und Lehnin für die zeitnahe Aufrüstung von WLAN seitens der Verwaltung gekämpft.

Wir werden uns weiterhin für eine Umsetzung von WLAN an allen BWZ Standorten stark machen und weiter berichten!

Modularisierung des Studiengangs

Bezüglich der weiteren Digitalisierungsmaßnahmen wurde der HJAV eine frühzeitige Beteiligung zugesichert. Besonders im Prozess der Modularisierung des bisherigen Diplom- zu einem Bachelorstudiengang ist der HJAV eine Beteiligung äußerst wichtig, da ein noch fehlendes Einführungskonzept so nicht hinnehmbar ist.

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news-2372 Mon, 16 Jan 2023 16:34:00 +0100 BMF legt Beurteilungsstichtag für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes aller Besoldungsgruppen fest! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bmf-legt-beurteilungsstichtag-fuer-die-beamtinnen-und-beamten-des-gehobenene-dienstes-der-besoldungs.html Dem BDZ wurde bekannt, dass das BMF den Stichtag zur Beurteilung der Zollbeamten und Zollbeamtinnen aller Besoldungsgruppen der Laufbahn des gehobenen Dienstes auf den 30. April 2023 festgelegt hat. Bei der Festlegung des Beurteilungsstichtages wurden die Interessenvertretungen nicht einbezogen. Dabei ist jedoch äußerst fraglich, ob die Planstellensituation der Besoldungsgruppe A 13g+Z eine Beurteilung der Beschäftigten der Besoldungsgruppe A 13g zum vorgenannten Stichtag erfordert, da derzeit lediglich eine überschaubare Anzahl an Planstellen der Besoldungsgruppe A 13g+Z innerhalb der Zollverwaltung vakant ist – folglich werden Erwartungshaltungen geschürt, die am Ende nicht erfüllt werden können. Zudem vermisst der BDZ die beurteilungsmäßige Aufnahme der Zollinspektoren/innen der Besoldungsgruppe A 9g, die zum August dieses Jahres ihre laufbahnrechtliche Probezeit beenden werden und somit nicht im Rahmen der bevorstehenden Beurteilungen berücksichtigt werden können.  

 

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news-2366 Wed, 11 Jan 2023 13:19:54 +0100 Angriffe und Beleidigungen im Dienst: BDZ befürchtet neue Dimension der Gewalt! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/angriffe-und-beleidigungen-im-dienst-bdz-befuerchtet-neue-dimension-der-gewalt.html Auch die Beamtinnen und Beamten des Zolls erleben in verschiedensten Bereichen ein Ausufern von gewaltsamen Übergriffen. Diese beschränken sich nicht nur auf waffentragende Teile des Zolls wie die Kontrolleinheiten auf den Verkehrswegen oder den Zollfahndungsdienst, die oftmals vollzugspolizeiliche Tätigkeiten wahrnehmen. Ein Anstieg ist auch in den stärker verwaltungslastig geprägten Bereichen im Innendienst mit Bürgerkontakt erkennbar, z.B. bei Kfz-Steuerstellen, Zollämtern oder den Vollstreckungsstellen für ausstehende Geldforderungen. Der BDZ drängt daher weiterhin auf die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes durch die Generalzolldirektion. „Die zurückliegende Silvesternacht ist nicht die erste, seit der wir vom BDZ die Verwaltung auffordern, Beschäftigtenschutz und Gewaltprävention zur Chefsache zu machen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung und Beschaffung des Einsatzstock kurz ausziehbar für die Zollvollzugskräfte. Dazu gehören auch bessere Schutzausrüstung und niedrigschwelligere Meldesysteme. Außerdem müssen die Eigensicherungs- und Deeskalationsschulungen der Hauptzollämter fortgeschrieben und auf eine breitere Basis gestellt werden. Wir betonen schon lange die Notwendigkeit eines umfassenden Gewaltschutzprogrammes seitens der Generalzolldirektion,“ so BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Von Seiten der Politik erwartet der BDZ, das Problem auch in den sich daraus ergebenden Konsequenzen ehrlich anzuerkennen. So betont der stellv. BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel:

„Noch im vergangenen Jahr mussten wir bei der Politik für die Notwendigkeit der Errichtung der Einsatztrainingszentren des Zolls geradezu werben. Dabei sollen diese autonom und regelmäßig durchführbaren Zolltrainings in erster Linie der Verbesserung der Sicherheit aufgrund der zunehmenden Übergriffe dienen.“

Nulltoleranz-Erklärung mit Bundesfinanzminister Lindner wichtiger erster Schritt

Eine wichtige Initiative ging indes vom stellv. BDZ Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des Hauptpersonalrats (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen, Thomas Liebel, aus, der am 11. Oktober 2022 eine gemeinsame Erklärung mit Bundesfinanzminister Christian Lindner zu Nulltoleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung unterzeichnete. „Wir lassen Beschäftigte, die mit Gewalt konfrontiert werden, nicht allein!“, lautet die Erklärung des Ministers und des HPR-Vorsitzenden Thomas Liebel. Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: Initiates file downloadGemeinsame Erklärung zum Gewaltschutz

„Die Bereitschaft von Bundesfinanzminister Lindner, die Thematik in Form von konkreten Maßnahmen anzugehen, erkennen wir positiv an. Weitere Schritte müssen jetzt folgen. Dies gilt auch für die verwaltungsseitige Unterstützung bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche von betroffenen Beschäftigten,“ bekräftigt Liebel.

Besorgniserregender Trend setzt sich fort

Der BDZ hebt schon lange hervor, insbesondere seit dem Anschlag auf acht Zollfahrzeuge in der Silvesternacht in Leipzig 2015/2016 (Opens external link in new windowwir berichteten), dass sich das Phänomen von Gewalt gegen Staatsbedienstete nicht ausschließlich auf Polizistinnen und Polizisten beschränkt. Eine aktuelle Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer belegt demnach, dass bereits jede/r vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst innerhalb eines Jahres einmal oder mehrfach Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz geworden ist. Daher muss der Schutz auch sämtliche Beschäftigtengruppen des Staates umfassen.

Die Mehrzahl der Gewaltdelikte gegen Zollbedienstete besteht längst nicht mehr in verbalen Drohungen, Beleidigungen oder harmlosem Randalieren. Vielmehr handelt es sich um echte Gefährdungslagen mit hohen Schadens- und Verletzungsrisiken, davon überwiegend im Zusammenhang mit dem Einsatz verschiedenster Waffen. Von einer enormen Dunkelziffer nichtgemeldeter Ereignisse ist auszugehen. Dabei fehlt es bislang an einer einheitlichen Nulltoleranz-Strategie des Dienstherrn. So erfahren Beschäftigte in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Reichsbürgern oder anderen aggressiven Personen oftmals wenig Unterstützung seitens des Arbeitgebers und werden auf zivilrechtliche Verfahren verwiesen.

Die zur Auflösung der gefährlichen Situationen eingesetzten Mittel beliefen sich in ca. der Hälfte der Fälle auf deeskalierende Kommunikation. In anderen Fällen mussten die Beamtinnen und Beamte jedoch von körperlicher Gewalt, Reizstoffsprühgerät, dem Zollhund oder gar der Dienstwaffe Gebrauch machen. Der vom BDZ geforderte Einsatzstock kurz ausziehbar steht, obwohl er ein praktisches und verhältnismäßiges Einsatzmittel darstellt, bisher noch nicht zur Verfügung.

 

 

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news-2359 Mon, 09 Jan 2023 14:13:56 +0100 Keine Schnellschüsse bei der Cannabis-Legalisierung: BDZ lehnt Vorhaben ab https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/keine-schnellschuesse-bei-der-cannabis-legalisierung-bdz-lehnt-vorhaben-ab.html Der BDZ sieht viele ungeklärte Fragen in der Umsetzung und bezweifelt, dass mit der Cannabis-Legalisierung ein Beitrag zum Jugend- und Gesundheitsschutz erfolgen kann. Die neuerlichen Forderungen nach mehr Tempo bei der Legalisierung aus den Reihen der Ampel-Koalition lassen zudem offenkundige rechtliche Probleme bewusst außer Acht. Nachdem im letzten Jahr klar wurde, dass das große Projekt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Freigabe von Cannabis an einem Veto der EU scheitern könnte, drängen viele Politiker/innen von Grünen und FDP erneut auf die Vorlage eines Gesetzentwurfes – ohne auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung aus Brüssel zu warten. Dazu BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes:

„Nun auf derartige Weise mit dem Kopf durch die Wand gehen zu wollen, ist naiv. Ein nationaler Alleingang zur Legalisierung eines nach Unionsrecht weiterhin verbotenen Produktes wäre schon mit Blick auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr im Binnenmarkt völlig systemwidrig. Daher hat dies auch kein anderer Mitgliedstaat bisher so versucht. Zumal die einzige vorgetragene Rechtfertigung, die Austrocknung des Schwarzmarktes, damit ja überhaupt nicht erreicht wird. Denn die praktische Umsetzung einer staatlich streng kontrollierten Lieferkette ist genauso utopisch wie die Vorstellung, dass das Unterlaufen einer neuen Cannabis-Verbrauchsteuer auch auf legale Produkte nicht weiterhin ein lukratives Geschäft für Schmuggler und Dealer bleiben wird.“

Hintergrund zur Rechtslage

Der EU-Rahmenbeschluss vom 25.10.2004 über Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels verbietet den Anbau, die Herstellung und den Verkauf von Drogen. Dementsprechend wird der grenzüberschreitende Handel mit Cannabis im Schengen-Raum strafrechtlich verfolgt (Art. 71 Schengener Durchführungsübereinkommen). Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland der Zoll, der auch für die Abfertigung legaler Waren zuständig ist. Die EU-Verträge sehen hingegen im Grundsatz den freien Warenverkehr für alle Güter vor, die sich bereits in einem einzigen Mitgliedstaat im rechtmäßigen Verkehr befinden. Infolgedessen haben andere Mitgliedstaaten wie Tschechien oder die Niederlande mit der sog. Entkriminalisierung einen Mittelweg gewählt, der Cannabis weder ausdrücklich erlaubt, noch strafrechtlich verbietet. Das von der deutschen Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier ginge mit einer umfassenden Legalisierung jedoch weit darüber hinaus und ist aus Sicht vieler Experten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar.

Der BDZ hat eine ausführliche Stellungnahme zum Cannabis-Eckpunktepapier abgegeben, die unter dem nachfolgenden Link abrufbar ist. Darin warnt der BDZ vor dem Irrglauben, dass eine Besteuerung den Schwarzmarkt kleiner machen würde, zeigt die vielfältigen Umsetzungsprobleme auf und weist auf die Folgeprobleme für den Jugend- und Gesundheitsschutz hin:

Initiates file downloadBDZ Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Bundesregierung zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken

 

 

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news-2358 Thu, 05 Jan 2023 15:33:13 +0100 Komfortabler Geldwaschsalon Deutschland https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/komfortabler-geldwaschsalon-deutschland-unklare-behoerdenzustaendigkeiten-mangelhafte-aufsicht-und.html Unklare Behördenzuständigkeiten, mangelhafte Aufsicht und ineffektive Strafverfolgung! Der BDZ bemängelt seit Jahren einen fehlenden Masterplan zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland. Währenddessen entwickelt sich Deutschland zum Eldorado für Verbrecher, die inkriminierte Gelder legalisieren wollen. Schätzungsweise 100 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich reingewaschen. „Wir müssen leider feststellen, dass die politisch verantwortlichen Akteure die Missstände bei der Geldwäschebekämpfung nach wie vor ausschließlich auf die Analysemethoden der Financial Intelligence Unit (FIU) reduzieren. Die eigentlichen Probleme bleiben weiter bestehen“, kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes weiter. Der BDZ sieht sich mit seiner Kritik durch den lang erwarteten Prüfbericht der Financial Action Taskforce (FATF) über die Ergebnisse der Deutschlandprüfung 2020/2021 bestätigt. Es ist unstrittig, dass die FIU mehr als 100.000 Verdachtsmeldungen bis zum Stichtag 30. September 2022 als risikorelevant ausgesteuert, aber noch nicht weiterbearbeitet hat. Jedoch wird hierbei der fehlende politische Rückhalt von Priorisierungsmodellen für effektivere Analysemethoden durch die FIU verkannt. Die systembedingten Missstände auf die Beschäftigten der FIU abzuwälzen und dadurch innerhalb von 5 Jahren der Neuausrichtung der FIU bereits zwei Behördenleiter zu verschleißen, ist der denkbar schlechteste Weg. „Es fehlt an einer politischen Gesamtstrategie zur effektiveren Finanzaufklärung, Geldwäscheermittlung und -strafverfolgung sowie der Einziehung illegal erworbenen Vermögens“, bemängelt Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Zwar hat die Bundesrepublik in den letzten Jahren mit Gesetzesänderungen reagiert, wirklich effizienter ist der Kampf gegen Geldwäsche jedoch nicht geworden.

FATF-Deutschlandbericht zeigt Wirkung!

Mit der Kritik der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland scheint Bewegung auf dem Parkett der bislang inkonsequenten Priorisierung durch die Regierungen von Bund und Ländern gekommen zu sein. So ist zum 1. Januar 2023 ein Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien in Kraft getreten. Ferner plant Bundesfinanzminister Christian Lindner die Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität im Geschäftsbereich seines Ministeriums, in dessen Projektverlauf der BDZ regelmäßig einbezogen wird.

Die BDZ unterstützt die Strategie, die Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor, die Verfügbarkeit und Verwertung von Erkenntnissen der Finanzaufklärung und die Sanktionsdurchsetzung zu bündeln. Dies geht jedoch nicht ohne eine grundlegende Neuordnung der Schnittstellen zu den Zusammenarbeitsbehörden auf Bundes- und Länderebene. Der BDZ verfolgt hierbei den Ansatz einer Clearingstelle zur effektiveren Koordinierung der verantwortlichen Stellen.

Die Funktionsfähigkeit der Behörde setzt ein massives Investitionsvolumen in die Ausbildung hochspezialisierter Finanzermittler/innen sowie die bessere IT-gestützte Nutzung von Daten und Einsatz moderner Analysemethoden voraus. Eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität setzt kompetentes Personal voraus, das sich organisatorisch und fachlich auf den „follow-the-money“-Ansatz stützt. Der Irrglaube, der Zoll oder andere Institutionen könnten das hochkomplexe Phänomen neben diverser anderer Kernkompetenzen on top bekämpfen, geht regelmäßig zu Lasten vorhandener Aufgaben. Für die Zollverwaltung bedarf es hingegen einer Stärkung der Geldwäscheermittlung im Bereich der Ein-, Aus-, und Durchfuhr sowie Erkenntnissen aus der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

"Die FATF hat mit ihrer Deutschlandprüfung die notwendigen Schritte klar aufgezeigt. Eine Bündelung der auf über 300 Behörden aufgeteilten Zuständigkeiten ist unumgänglich, damit der Rechtsstaat sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Die Koordinierung der Aufsichtsinstanzen der Bundesländer darf nicht erst im Jahr 2026 beginnen, sondern muss vorgezogen werden. Institutionelle Reformen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir hier zu Lande aufgrund der Rückständigkeit im Bereich Digitalisierung nur mit angezogener Handbremse gegen Mafiosis und Oligarchen vorgehen können. Die FATF hat deutlich auf die fehlenden Datengrundlagen, aber auch die fehlende Gesamtstrategie hingewiesen. Wir erwarten jetzt eine zügige Umsetzung,“ fordert Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Hintergrund zur FATF-Prüfung

Der FATF-Bericht hat insbesondere Mängel bei der Geldwäscheprävention im sogenannten Nichtfinanzsektor aufgezeigt, der von Kriminellen aufgrund strenger gewordener staatlicher Aufsicht über die Finanzmärkte immer stärker genutzt wird. Dieser umfasst z.B. Glücksspielanbieter und Edelmetallhändler, aber auch Immobilienmakler, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Der Nichtfinanzsektor umfasst in Deutschland rund eine Million Verpflichtete, über die Aufsicht zu führen ist. Diese wird jedoch über die 16 Bundesländer verteilt von über 300 Aufsichtsinstanzen mit insgesamt weniger als 300 Vollzeitbeschäftigten wahrgenommen. So führt beispielsweise jede einzelne regionale Kammer über die ihr angeschlossenen Steuerberater und Rechtsanwälte die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz, ebenso führt jedes Landgericht die Aufsicht über Notare in ihrem jeweiligen Gerichtsbezirk. Die Überwachung von Waren- und Immobilienhändlern wird nach den gewerbe- und wirtschaftsrechtlichen Verordnungen mancher Bundesländer sogar erst auf Ebene von Bezirken, Landkreisen oder kreisfreien Städten wahrgenommen.

In der Folge fehlt es bundesweit in der Fläche nicht nur an Kapazitäten, sondern auch an einheitlichen Standards und Vorgehensweisen für eine an den echten Risiken orientierte Bekämpfung von Geldwäsche. Die Verhängung von Sanktionen im Nichtfinanzsektor bleibt indes selten, so dass sich Maßnahmen häufig auf das Betreiben von Aufklärungsarbeit beschränken. Ebenso erfolgen aus dem Nichtfinanzsektor nahezu keine Verdachtsmeldungen an die beim Zoll angesiedelte FIU, die rund 90% ihrer Meldungen ausschließlich von Finanzinstituten wie Banken erhält. Aufgrund der zersplitterten Behördenstruktur fehlt es auch an einer einheitlichen Datengrundlage, auf die eine Bundesbehörde zur Verfolgung inkriminierter Gelder aber Zugriff haben müsste. Dies betrifft insbesondere komplexere Fälle im Hochrisikobereich, die sich über mehrere Bundesländer und auch nationale Grenzen erstrecken.

Zur Lösung dieser Problematik enthält das von Bundesfinanzminister Lindner im August 2022 angekündigte Bundesfinanzkriminalamt u.a. eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht, die für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss in den Bundesländern sorgen und für die europäische Geldwäschebehörde als einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland dienen soll. Da diese Zentralstelle ihre Arbeit jedoch erst im Jahr 2026 aufnehmen soll, hatte der BDZ schon im Rahmen der Diskussionen um die Durchsetzung von Sanktionen gegen Oligarchen eine Interimslösung gefordert. Diese besteht aus einer Clearingstelle, in der die Kompetenzen der Länder schnell und aufgabenspezifisch gebündelt werden. Denn hinsichtlich der Koordinierung von Prüfungen und Ermittlungen, Personalrekrutierung und IT-Verfahren dürfe keine Zeit verloren werden.

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news-2340 Thu, 15 Dec 2022 13:22:30 +0100 BDZ im Austausch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel, MdB: „Zoll muss attraktiver werden!“ https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-austausch-mit-der-parlamentarischen-staatssekretaerin-katja-hessel-mdb-zoll-muss-attrakt.html Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Katja Hessel, MdB und der stellv. BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen, Thomas Liebel, haben ihren bisherigen Austausch mit dem Ziel für eine attraktivere Zollverwaltung am 7. Dezember 2022 in Berlin intensiviert. Rückblickend war das Jahr 2022 für die Zöllnerinnen und Zöllner ein anspruchsvolles Jahr. Die Pandemie mit ihren massiven Auswirkungen auf den Dienstbetrieb war noch nicht vorbei. Dann kam der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der vieles veränderte.

Im Ergebnis dessen wird der Zoll – zumindest temporär bis zur Errichtung einer Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) – eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) als eigenständige Direktion innerhalb der Generalzolldirektion errichten.

Sanktionsdurchsetzung erfordert spezialisiertes Personal – spezialisiertes Personal begründet eine besoldungsrechtliche Zulage!

Kurz zusammengefasst sollen in der Zielstruktur der ZfS etwa 180 Kolleginnen und Kollegen im Rahmen eines besonderen Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und Personengesellschaften sowie der Schaffung eines korrespondierenden Registers eingesetzt werden. Der ZfS werden gerade in den Bereichen strafrechtliche Ermittlungen oder polizeirechtliche Gefahrenabwehr keine Befugnisse übertragen. Im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung werden derzeit keine der im Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) bezeichneten Aufgaben zur Sanktionsdurchsetzung wahrgenommen. Die dort beschriebenen Aufgaben und Befugnisse fallen aktuell in den Zuständigkeitsbereich der Länder und sollen mit dem SanktDG auf Bundesebene verlagert und dort zentral geregelt werden.

Gleichwohl wird das Aufgabenspektrum den Beschäftigten der ZfS besondere Erschwernisse abverlangen, die aus Sicht des BDZ eine besoldungsrechtliche Zulage nach dem Dienststellenprinzip begründet. Der BDZ hatte sich hierzu bereits im Gesetzgebungsverfahren des SanktDG ausgesprochen. Thomas Liebel warb gegenüber Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) auch vor dem Hintergrund der erschwerten Personalgewinnung für die ZfS für die Einführung einer derartigen besoldungsrechtlichen Zulage analog dem Prozess zur gesetzlichen Verankerung der FIU-Zulage, die seitens des BDZ im Rahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes bewirkt wurde. Thomas Liebel bedankte sich ferner für 91 Planstellen, die für die Errichtung der ZfS im Rahmen des Bundeshaushalts 2023 ausgebracht werden und somit nicht zu Lasten des Personalhaushalts der Zollverwaltung gehen.

Kernaufgaben des Zolls müssen gestärkt werden!

Die ständigen und durchaus bedeutenden Debatten zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, zu dem die Zollverwaltung als Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands einen nicht unerheblichen Beitrag erwirtschaftet, haben jedoch eine Vielzahl anderer Kernaufgaben des Zolls in den Hintergrund gerückt. So versuchen beispielsweise selbsternannte Experten durch utopische Vorstellungen von Strukturreformen über die eigentlichen Problemstellungen des Zolls hinwegzutäuschen bzw. haben wohl hierzu längst den realen Bezug verloren.

Liebel stellte daher in dem Gespräch mit Staatssekretärin Katja Hessel klar, dass die klare Maxime sei, den Zoll zu stärken, statt strukturell zu schwächen. Und die Stärke des Zolls liegt in seinen engagierten Zöllnerinnen und Zöllnern. Dazu braucht es ein klares Bekenntnis zur Förderung der Perspektiven der Beschäftigten, unter anderem:

  • mittels eines Planstellenhebungsprogramms,
  • der Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und der verfassungsgerichtlich gerügten Alimentation von Bundesbeamten/innen,
  • der Aufhebung der pauschalen Stelleneinsparung beim Zoll sowie
  • flexiblerer Fortkommensmöglichkeiten und dienstrechtlicher Rahmenbedingungen, u. v. m.

Das exemplarische Aushängeschild vernachlässigter Investitionen stellt beispielsweise der Zollfahndungsdienst dar, der seit der Errichtung der Zollfahndungsämter keine signifikanten Personalaufwüchse zugestanden bekommen hat. Gleichwohl haben die Anforderungen an die Zollfahnder/innen innerhalb der letzten 20 Jahre extrem zugenommen und sind in der Summe komplexer geworden.

Die Probleme bleiben, sofern keine attraktivitätssteigernden Maßnahmen für Zöllnerinnen und Zöllner fortgeschrieben werden. Staatssekretärin Hessel zeigte sich an den einzelnen Vorschlägen sehr interessiert und sagte Ihre Unterstützung für einen attraktiveren Zoll zu. Der BDZ dankt für das aufschlussreiche Gespräch, das einen weiteren Meilenstein zur Wertschätzung und letztendlich Förderung unserer Kolleginnen und Kollegen darstellt.

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news-2324 Mon, 05 Dec 2022 15:23:00 +0100 BDZ bei der Personalversammlung im Bundesrechnungshof https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-bei-der-personalversammlung-im-bundesrechnungshof.html Am 16. November 2022 fand die Personalversammlung des Bundesrechnungshofes am Hauptstandort Bonn unter „Videozuschaltung der Außenstelle Potsdam/Berlin“ statt. Der BDZ war mit dem stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel bei der Personalversammlung vertreten. Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ist der Bundesrechnungshof nur dem Gesetz unterworfen. Damit steht er für Sachlichkeit und Fachkompetenz in der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Thomas Liebel führte zu Beginn seines Beitrages aus, dass der Bundesrechnungshof als unabhängige „externe Finanzkontrolle“ die Säule „Finanzen“ der Zoll – und Finanzgewerkschaft (BDZ) repräsentiere. Der Bundesrechnungshof berät im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben sowohl den Bundestag, als auch die Bundesregierung. Durch seine Prüfungen von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns greift er auch oft Themen auf, die von gewerkschaftlicher Seite von Interesse sind: Beispielsweise wie "effizient" sich der Einsatz der wichtigsten Ressource überhaupt, nämlich der Beschäftigten, auf Arbeitsebene im Einzelnen darstellt und wie sinnvoll Einsparungen in diesem oder anderen Bereichen überhaupt sein können. Damit schafft der Bundesrechnungshof mit seinen umfangreichen Informationen eine wichtige und sachliche Grundlage für konstruktive Gewerkschaftsarbeit.

Anschließend gab Liebel zu den großen gewerkschaftlichen Themen einen umfassenden Sachstandsbericht und Ausblick. Er berichtete ausführlich zu Themen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitformen, Arbeitsmodelle und Möglichkeiten der Personalentwicklung. Auch die Forderungen der Gewerkschaften in der bevorstehenden Tarifrunde wurden thematisiert. Am Rande der Veranstaltung nutzte Thomas Liebel die Gelegenheit mit Herrn Scheller, Präsident des Bunderechnungshofes, kurze Gespräche zu führen. Zu guter Letzt besuchte er Franz Josef Maus, Vorstandsmitglied des Personalrats im Bundesrechnungshof, mit seinen BDZ-Personalratsmitgliedern. Thomas Liebel nahm die Begegnung zum Anlass, Manuela Maus-Mutscher (BDZ-Mitglied) zu ihrer überzeugenden Wiederwahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Bundesrechnungshof zu gratulieren (92 Prozent der Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von 84 Prozent der Wahlberechtigten).

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news-2322 Thu, 01 Dec 2022 15:35:01 +0100 Gewerkschaftstag des dbb beamtenbund und tarifunion: Bundeskanzler Scholz fordert Selbstverpflichtung der Politik https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/gewerkschaftstag-des-dbb-beamtenbund-und-tarifunion-bundeskanzler-scholz-fordert-selbstverpflichtun.html Der Bundeskanzler sprach am dbb Gewerkschaftstag zu den Herausforderungen für den öffentlichen Dienst nach dem Anfang dieses Jahres durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Zeitenwende. „Sie sind die Gestalter der Zeitenwende“, betonte der Bundeskanzler gegenüber den Anwesenden der 41 Fachgewerkschaften, darunter auch den Delegierten des BDZ. Sowohl der Kanzler als auch die anschließende Runde von Spitzenpolitikern der Parteien richteten selbstkritische Worte an die Politik: Man wolle künftig verstärkt auf diejenigen hören, die die Regelungen nachher umsetzen müssen. Bei der Bewältigung der Zukunftsaufgaben müssen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die richtigen Rahmenbedingungen vorherrschen. Diese Kernbotschaft verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Öffentlichen Veranstaltung des dbb Gewerkschaftstages am 29. November 2022 in Berlin. Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeite daher an der Ausgestaltung der im Jahr 2020 höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten und vom dbb geforderten Anpassungen im Bereich der amtsangemessenen Alimentation. Auch der BDZ hatte die leistungsgerechte Besoldung und die Einlösung abgegebener Versprechen wie die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederholt eingefordert. Wir hoffen daher, dass diesen Worten bald Taten folgen und ein entsprechender Gesetzentwurf zur Behebung der verfassungswidrigen Besoldungssituation aus dem BMI zeitnah vorgelegt wird.

Scholz räumte ebenfalls ein, dass der Staat in Sachen Digitalisierung besser werden muss. So griff der Kanzler die Kritik des wiedergewählten dbb Bundesvorsitzenden Silberbach an den sich in den Dienststellen stapelnden Papierakten auf: Wenn Bürger/innen digital mit den Behörden kommunizieren, dürfe die nachgelagerte Kommunikation innerhalb der Behörden nicht einfach analog weiterlaufen. Als BDZ werden wir die vom Bundeskanzler geführte Regierung besonders an diesem Anspruch messen. Denn gerade im Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung haben wir immer wieder angemahnt, dass fehlende IT-Lösungen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen regelrecht ausbremsen.

Keine funktionierende Wirtschaftspolitik ohne starken Zoll

Am Beispiel des Klimawandels machte Silberbach deutlich: Das Lösen der wesentlichen Probleme unserer Zeit droht, an fehlendem Personal zu scheitern. Wer soll die Genehmigungen für die vielen neuen Windräder erteilen? Wer die vielen Energiespar-Vorgaben kontrollieren? Dasselbe kann auch vom Zoll gesagt werden. Ohne einen starken Zoll gibt es keine zukunftsfähige und souveräne Wirtschafts- und Handelspolitik. Als Partner der Wirtschaft sorgen wir für fairen Wettbewerb und die Durchsetzung handelspolitischer Regeln und Standards in einer immer „multipolarer“ werdenden Welt mit dramatisch ansteigendem Volumen an Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den verschiedenen „Polen“. Es wird allzu häufig vergessen, dass gerade die deutsche Wirtschaft wie keine andere auf diese Punkte angewiesen ist. Unsere Zukunft in der Welt werden wir nur mit funktionierenden Handelsbeziehungen, nicht nur innerhalb der EU und zu den USA, sondern auch zu den sog. BRICS-Staaten und anderen Schwellenländern, behaupten können.

Bundesbeamte/innen leisten Sparbeitrag in Höhe von 10 Milliarden Euro

Aufgrund der ausgebliebenen Fortschritte in den wichtigen Bereichen Bezahlung, Digitalisierung und Fachkräftegewinnung fordern inzwischen schon private Arbeitgeberverbände mehr Investitionen in den öffentlichen Dienst. Deshalb wäre es das Mindeste, den Sparbeitrag in Höhe von 10 Milliarden Euro anzuerkennen, den die Bundesbeamten/innen  durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden erbracht haben. Zusammen mit dem dbb fordern wir seit Langem die Rückführung auf 39 Stunden, um ein klares Signal für attraktive Arbeitsbedingungen zu setzen. Und dieser Schritt wäre nur der Anfang einer ganzen Reihe längst überfälliger Maßnahmen.

Politiker-Runde einig: Bessere Bezahlung ist nötig

Auf einer Podiumsdiskussion vertreten waren Emily Büning (Politische Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen), Mario Czaja (Generalsekretär der CDU), Konstantin Kuhle (Stellv. Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion), Kevin Kühnert (Generalsekretär der SPD) und Susanne Ferschl (Stellv. Vorsitzende Bundestagsfraktion Die Linke). Der Talk stand unter dem Motto „Demografischer Wandel und Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst: Ist die Arbeit für unseren Staat noch attraktiv genug? Kann der öffentliche Sektor seine Kernaufgaben in Zukunft noch erfüllen?“

Diese Fragen beantworteten alle anwesenden Politiker/innen damit, dass die aktuellen Gehälter definitiv nicht akzeptabel seien. An diesem Bekenntnis werden wir die Vertreter/innen der Parteien künftig messen. Der stellv. FDP-Fraktionsvorsitzende Kuhle unterstrich die Bedeutung von durchlässigeren Laufbahnen, zwischen denen ein Wechsel einfacher möglich sein solle (wie seit Jahren vom BDZ gefordert). Verständnis zeigte der FDP-Politiker angesichts der hohen Inflation auch für die vom dbb erhobene Tarifforderung. CDU-Generalsekretär Czaja regte an, die individuelle Erfahrung der Beschäftigten auch stärker in den Besoldungsstrukturen zu berücksichtigen. Die Grünen-Bundesgeschäftsführerin Büning wies auf die Vorbildfunktion des Staates hin, die durch mehr Diversität und arbeitnehmerfreundliche Lösungen zum Ausdruck kommen sollte. Die stellv. Linken-Fraktionsvorsitzende Ferschl forderte, konkreter auf die Bedürfnisse der einzelnen Beschäftigtengruppen einzugehen, z.B. Übernahmegarantien für Auszubildende (wie ebenfalls vom BDZ gefordert). SPD-Generalsekretär Kühnert wies auf Zielkonflikte hin und bemängelte, dass Regelungen in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes dazu führten, dass andere Bereiche blockiert würden.

Der dbb Chef Silberbach rundete die oft sehr ins politische Tagesgeschäft abdriftende Diskussion mit einer Klarstellung ab. Nicht die Personalvertretungen seien das Problem, sondern der Gesetzgeber. Dieser bringe ständig neue Gesetze auf den Weg, ohne für die notwendige Unterfütterung durch Personal und Ausstattung zu sorgen. Somit bleibt uns nur übrig, den Appell von Bundeskanzler Scholz an ihn zurück zu richten: Gesetzgebung und Verwaltung dürfen nicht auseinanderfallen.

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news-2312 Fri, 25 Nov 2022 14:02:57 +0100 Trotz Einschnitten setzt der Haushalt 2023 positive Entwicklung für den Zoll fort https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/trotz-einschnitten-setzt-haushalt-2023-positive-entwicklung-fuer-zoll-fort.html Bundesfinanzminister Lindner leitet die Rückkehr zur Schuldenregel des Grundgesetzes ein, was pauschale Einsparungen für alle Teile der öffentlichen Verwaltung bedeutet. Auch der Zoll ist hiervon nicht ausgenommen. Nichtsdestotrotz konnte der BDZ die positive Planstellenentwicklung und weitere wichtige Posten durch Gespräche mit Haushältern durchsetzen. Im Jahr 2023 wird der Bund rund 476 Milliarden Euro an Ausgaben stemmen. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) sind 9,67 Milliarden Euro vorgesehen, ein leichter Anstieg gegenüber den ursprünglichen Planungen. Ein Großteil davon ist auf Mehrbedarfe für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II zurückzuführen. Weitere Steigerungen ergeben sich aus der geplanten Aufnahme der IBAN in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank, wodurch sich für das Bundeszentralamt für Steuern und das ITZ Bund jeweils zusätzliche Mittelzuflüsse ergeben. Eine wichtige Verpflichtungsermächtigung im Bereich der Zollverwaltung konnte mit 1,3 Milliarden Euro als verbindliche Refinanzierungszusage für die Baukosten der 11 Einsatztrainingszentren ab 2027 erreicht werden. Hierfür hatte sich der BDZ mit Nachdruck eingesetzt.

Bei der Zollverwaltung kann mit 1.500 zusätzlichen Planstellen an den bisherigen Aufwärtstrend angeknüpft werden. Davon entfallen 716 Planstellen auf die allgemeine Stärkung der Zollverwaltung, 473 Planstellen auf den Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit und 75 Planstellen auf die Stärkung der FIU. Außerdem werden über 200 Stellen im Rahmen von Planstellentausch und Hebungen aufgewertet. Infolge der Initiativen des BDZ wurde in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses beschlossen, 91 Planstellen für den Aufbau der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion vorzusehen. Für das ITZ Bund, das insgesamt um 386 Planstellen aufgestockt wird, konnten in der Bereinigungssitzung ebenfalls 17 Planstellen zur Stärkung der Zollfachverfahren erreicht werden. Auch für das Bundeszentralamt für Steuern wurden 16 zusätzliche Planstellen aufgrund des Übergangs von Infrastrukturaufgaben vom Bundesverwaltungsamt festgeschrieben.

Haushaltsgesetz sieht Fahrradförderung für Bundesbeschäftigte vor

Als erfreuliche Neureglung wird mit dem Haushaltsgesetz 2023 erstmals auch die Fahrradförderung eingeführt. Den obersten Bundesbehörden wird dadurch ermöglicht, gegenüber Beschäftigten und Auszubildenden alternativ zum Jobticket nun auch Zuschüsse für den Erwerb (Kauf, Miete oder Leasing) eines Fahrrads zu leisten. E-Bikes sind selbstverständlich mit inkludiert. Die verwaltungsmäßige Umsetzung der Fahrradförderung für Bundesbeschäftigte wird der BDZ eng begleiten.

BDZ kritisiert pauschale Stelleneinsparung

Das Haushaltsgesetz berücksichtigt eine pauschale Stelleneinsparung in Höhe von 1,5 Prozent aller im Haushalt ausgebrachten Planstellen und Stellen. Der BDZ konnte in seinen politischen Abstimmungsgesprächen erreichen, dass bestimmte Bereiche des Zolls (Planstellen beim Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei den übrigen Kontrolleinheiten der Hauptzollämter, den Grenzzollämtern sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion) und das gesamte ITZBund von dieser Stelleneinsparung ausgenommen sind. Beim BMF wirkt sich die pauschale Stelleneinsparung in Höhe von 1,6 Prozent aus.

Die pauschale Stelleneinsparung zeigt bereits ihre ersten negativen Auswirkungen auf den Personalhaushalt des Zolls. So werden die Einstellungszahlen von Nachwuchskräften für das Kalenderjahr 2023 für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst auf 703 Arbeitskräfte und für den mittleren nichttechnischen Zolldienst auf 1.300 AK reduziert und liegen damit deutlich unter der Anzahl der diesjährigen Einstellungsermächtigungen. Der BDZ kalkuliert ferner mit jährlich rund 320 Planstellen beim Zoll, die dem Diktat der pauschalen Stelleneinsparung zum Opfer fallen werden. „In Zeiten der Aufgabenzuwächse und des demografischen Wandels sind Stelleneinsparungen nicht nur konfus, sondern inakzeptabel,“ kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, dass der gesamte Zoll sowie das Bundeszentralamt für Steuern von den pauschalen Stelleneinsparungen ausgenommen werden.

Weiterhin fehlt es an überfälligen Investitionen für zusätzliche Stellen im Bereich der Kontrolleinheiten und des Zollfahndungsdienstes, der Digitalisierung und der Abgabenerhebung bei Zollämtern und den Fachsachgebieten. „Wir erwarten im Laufe der Legislaturperiode weitere Aufgabenzuwächse für die Bundesfinanzverwaltung. Es kann dabei nicht angehen, dass insbesondere der Zoll den zu erwartenden Mehraufwand aus seinen eigenen Mitteln ausgleicht. Diese Vorgehensweise reißt neue Lücken und schwächt die Aufgabenwahrnehmung in Gänze,“ bemängelt der stellv. BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Thomas Liebel.

Wir bleiben fortlaufend mit den verantwortlichen Politikern/innen im Austausch und werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

Hier finden Sie unsere diesbezüglichen Nachrichten zu den Opens external link in new windowGesprächen mit Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer und den Haushaltsberichterstattern der jeweiligen Bundestagsfraktionen:

Opens external link in new windowDr. Inge Gräßle (CDU) am 10.11.2022

Opens external link in new windowSven-Christian Kindler (B90/Grüne) am 21.09.2022

Opens external link in new windowDr. Thorsten Rudolph (SPD) am 21.09.2022

Opens external link in new windowChristoph Meyer (FDP) am 13.07.2022

 

 

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news-2301 Fri, 11 Nov 2022 15:17:15 +0100 BDZ im Gespräch mit CSU-Finanzexperten Sebastian Brehm MdB https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-im-gespraech-mit-csu-finanzexperten-sebastian-brehm-mdb.html In der ersten November-Sitzungswoche hatten wir Gelegenheit, uns erneut mit dem haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag auszutauschen. Angesichts der aktuellen Haushaltsberatungen verdeutlichten wir die Notwendigkeit der Stärkung der Kontrolleinheiten. Wichtigen Input gaben wir dem Abgeordneten auch zu Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung. Da der BDZ bereits auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Büro von Sebastian Brehm MdB aufbauen konnte, nahmen der stellv. Bundesvorsitzende Thomas Liebel und Pressereferent Felix Schirner im Zuge der Haushaltsberatungen die Gelegenheit zum Anlass, die aktuellen personellen und strukturellen Entwicklungen beim Zoll mit dem CSU-Abgeordneten zu besprechen.

Unter anderem die Einführung der mobilen Großröntgentechnik und die zusätzliche Wahrnehmung von Kontrolltätigen durch steigende Tabakwarenkriminalität bedeuten für die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG) und Verkehrswege (KEV) erheblichen Personalmehrbedarf. Dem Nürnberger Abgeordneten konnten wir insbesondere die prekäre Lage der Kontrolleinheiten schildern, denen im Zuge gegenwärtiger Planungen der Generalzolldirektion eine bundesweite Neufestsetzung des ohnehin zu geringen Personalbudgets droht (Opens external link in new windowwir berichteten). Allgemein wiederholte der BDZ in diesem Zusammenhang seine Forderung, weitere Planstellenzuwächse für die Kontrolleinheiten und den Zollfahndungsdienst (ZFD) ins Auge zu fassen. Denn wenn die Bekämpfung von Drogenschmuggel und Verbrauchssteuerkriminalität eine Priorität bleiben soll, muss der Zoll hier auch entsprechend handlungsfähig sein. Die jahrelange Vernachlässigung dieses Bereichs muss ein Ende haben.

Auch die zum Referentenentwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vom BDZ vorgelegte Stellungnahme (Opens external link in new windowDownload) war Gegenstand des Gesprächs. Die sofortige, ad hoc Übernahme der Aufgaben der Länder sowie der durch das Gesetz neu geschaffenen Aufgaben wird aus BDZ-Sicht durch die neu zu errichtende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung nur bedingt machbar sein, zumal es an der nötigen IT-Infrastruktur fehlt. Der BDZ regt daher als temporäre Maßnahme eine „Clearingstelle“ an, in der bisher zuständige Gefahrenabwehrbehörden des Bundes und der Länder unter einem Dach zusammenarbeiten können. Dieser Vorschlag wird vor allem deshalb unterbreitet, um der in der Öffentlichkeit zurecht beim Thema Vollzug von Sanktionen hohen Erwartungshaltung besser entsprechen zu können. Gesondert notwendig ist auch ein eigener Planstellenaufwuchs bei der neuen Zentralstelle, da die Abdeckung des Mehrbedarfs an Sach- und Personalmitteln über Stellenausgleiche im Einzelplan 08 des Haushalts unrealistisch erscheint.

Der CSU-Abgeordnete zeigte Verständnis für die vom BDZ aufgezeigte Problematik und sicherte seine Unterstützung im weiteren parlamentarischen Verfahren zu. In diesem Kontext betonte Brehm auch die Notwendigkeit effektiverer Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung mit Blick auf Bargeldtransaktionen oder Vermögens- und Beteiligungsverhältnisse, z.B. im Immobiliensektor.

Vom BDZ geht herzlichen Dank an den Abgeordneten und sein Team für die Möglichkeit, unsere Positionen darzustellen. Wir freuen uns auf die Fortführung eines regen Austauschs zwischen unseren Büros.

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news-2300 Thu, 10 Nov 2022 14:55:11 +0100 BDZ trifft Haushaltspolitikerin Dr. Inge Gräßle MdB (CDU) https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-trifft-haushaltspolitikerin-dr-inge-graessle-mdb-cdu.html Vor dem Hintergrund der vom BDZ kritisierten pauschalen Stelleneinsparung in Höhe von 1,5 Prozent informierten wir umfassend über die Personalsituation und Aufgabenentwicklung in der Zollverwaltung. Die Stärkung des Zollfahndungsdienstes (ZFD) und der Kontrolleinheiten sowie die Errichtung der geplanten Einsatztrainingszentren standen dabei im Fokus. Kurz vor Beratung des Etats des Bundesministerium der Finanzen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trafen sich der stellv. BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel und der Referent in der Bundesgeschäftsstelle Felix Schirner mit der CDU-Abgeordneten Dr. Inge Gräßle, die für ihre Fraktion die Berichterstattung für den Einzelplan 08 (BMF) übernimmt. Die Abgeordnete zeigte sich höchst interessiert für das breite Aufgabenspektrum des Zolls. Daher bestand Gelegenheit, die Bedeutung der vielen Teile der Zollverwaltung für einen funktionierenden grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche ausführlich darzustellen. Auch wichtige Zukunftsvorhaben waren Thema. Dazu gehörten die Nachwuchsgewinnung, das von Bundesfinanzminister Lindner angekündigte Bundesfinanzkriminalamt und die Fortentwicklung von Digitalisierungsprojekten für standardisierte Abläufe, um den Beschäftigten mehr Möglichkeiten für die Wahrnehmung ihrer komplexen operativen Tätigkeiten zu verschaffen. 

Thomas Liebel zeigte sich dankbar für die im aktuellen Haushalt erneut eingebrachten Stellenvermerke zur Stärkung des Zolls, machte aber auch deutlich, dass der BDZ die seit Jahrzehnten überfälligen Stellenzuwächse beim ZFD und den Kontrolleinheiten weiterhin vermisst. In diesem Kontext konnte der Vorschlag des BDZ unterstrichen werden, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angesichts der aktuellen Fehlbestände eher auf Stellenhebungen im dreistelligen Bereich als ausschließlich auf weitere Planstellenzuwächse zu setzen, die auch in anderen Vollzugsbereichen des Zolls benötigt werden. Als äußerst kritisch bewerteten die Gesprächspartner daher die in der Tagespolitik stattfindende Debatte über die Legalisierung von Cannabis, die die Kontroll- und Ermittlungseinheiten durch eine absehbare Zunahme der Verbrauchssteuer- und Betäubungsmittelkriminalität und zusätzliche Prüfpflichten weiter unter Druck setzen würde. 

Ferner wurde der Bau der 11 Einsatztrainingszentren für die rund 20.000 waffentragenden Beamtinnen und Beamten vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten erörtert. Trotz der weltmarktbedingten Preissteigerungen erachtet der BDZ ein Festhalten an den Planungen für unerlässlich, was in den letzten Tagen gegenüber dem BMF und den Haushaltsausschuss erneut zum Ausdruck gebracht wurde. Die BDZ-Vertreter konnten der Abgeordneten die Wichtigkeit eines autonomen und auf die heutigen Herausforderungen angepassten Zolltrainings angesichts immer weiter steigender Übergriffe und Gefährdungslagen auf Vollzugsbeamtinnen und –beamte verdeutlichen. 

Insgesamt betonte Frau Dr. Gräßle MdB die wichtige Rolle einer modernen und schlagkräftigen Zollverwaltung und sicherte ihre Unterstützung für die Belange der Zöllnerinnen und Zöllner zu. Der BDZ wird im engen Austausch mit ihrem Büro bleiben und die konstruktiven Gespräch gerne fortsetzen.   

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news-2293 Mon, 07 Nov 2022 08:29:10 +0100 Erfolgreiche Initiative der BDZ Jugend: Berufsbezeichnung im mittleren Zolldienst kommt! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/erfolgreiche-initiative-der-bdz-jugend-berufsbezeichnung-im-mittleren-zolldienst-kommt.html Eine Kernforderung der BDZ Jugend, die Einführung einer Berufsbezeichnung im mittleren Zolldienst, wurde seitens der Verwaltung nunmehr zugesagt. Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der BDZ-geführten Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) am 28. Oktober 2022 mit. Durch die Berufsbezeichnung erhält die Laufbahnausbildung im mittleren Zolldienst den Stellenwert, den sie verdient. In Abstimmung mit der Generalzolldirektion beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen die Berufsbezeichnung „Finanzwirtin/Finanzwirt“ aufzugreifen.

Für die Einführung der Berufsbezeichnung muss die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV) geändert werden. Die Einführung der Berufsbezeichnung soll daher erfolgen, sobald weiterer materiell-rechtlicher Änderungsbedarf an der MntZollDVDV besteht.

Die BDZ-geführte HJAV und die BDZ Jugend begrüßen die Einführung der Berufsbezeichnung „Finanzwirtin/Finanzwirt“ für den mittleren Zolldienst und setzen sich für eine schnelle Umsetzung ein. Die HJAV löst damit das Versprechen im Rahmen der Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2022 ein, die Wertschätzung der Zollobersekretäranwärter/innen sowie der Beschäftigten des mittleren Dienstes durch Einführung einer Berufsbezeichnung zu erhöhen. Wir werden Euch über die weitere Umsetzung informieren.

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news-2291 Fri, 04 Nov 2022 12:09:26 +0100 Effektivere Durchsetzung von Sanktionen: BDZ fordert Clearingstelle als Interimslösung! https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/effektivere-durchsetzung-von-sanktionen-bdz-fordert-clearingstelle-als-interimsloesung.html Sanktionen der Europäischen Union (EU) haben zuletzt aufgrund des Angriffskriegs Russlands als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen. Die Umsetzung der zahlreichen EU-Sanktionen gegen gelistete Personen und Organisationen stellt die nationalen Gefahrenabwehrbehörden vor erhebliche Herausforderungen. Eine Durchsetzung der Sanktionen scheitert oftmals an fehlenden Zuständigkeitsregelungen und Eingriffsbefugnissen sowie einer fehlenden Vernetzung der zuständigen Behörden. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II will die Ampel-Koalition dieses Problem angehen, indem sie eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung schafft. Der BDZ begrüßt diesen Ansatz, fordert jedoch als Interimslösung zur Überbrückung des zu erwartenden langwierigen Aufbauprozesses die Einrichtung einer Clearingstelle. Nachdem mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I ein erster Schritt zu einem verbesserten operativen Vollzug der Sanktionen gemacht wurde, hat das Bundesfinanzministerium nun den Referentenentwurf für ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vorgelegt. Mit diesem sollen strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland auf den Weg gebracht werden.

Wesentliche Regelungen des Referentenentwurfs

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Der Entwurf des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II sieht die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums vor. Um die Umsetzung zu beschleunigen und aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an die Generalzolldirektion angegliedert werden und im späteren Verlauf in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden.

Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögen Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögen

Weiterhin soll mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ein Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften sowie ein korrespondierendes Register geschaffen werden. Für dieses Verfahren wird auch eine Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden auf Bundes- und Länderebene geregelt.

Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen

Darüber hinaus soll ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen eingeführt werden, um Geldwäscherisiken im Immobiliensektor zu minimieren. Notare sollen das Barzahlungsverbot überwachen und Verstöße melden müssen.

BDZ begrüßt effektivere Maßnahmen zur Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung

Der BDZ unterstützt die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland sowie die Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften einschließlich eines korrespondierenden Registers.

Bereits im Vorfeld der offiziellen Vorstellung der Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner den BDZ Bundesvorsitzenden Dieter Dewes sowie den stellv. BDZ Vorsitzenden Thomas Liebel in seiner Funktion als HPR Vorsitzender über das Vorhaben der Einrichtung einer Zentralstelle unter dem Dach des Bundesfinanzministeriums informiert - wir berichteten. Dieter Dewes zu dem aktuellen Entwurf: „Mit der neuen Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung kommt endlich der politische Wille zum Ausdruck, entschlossen der Spur des Geldes zu folgen und gleichermaßen gegen Finanzkriminalität vorzugehen. Das unterstützt der BDZ voll und ganz. Denn der vorliegende Entwurf schafft mit der Aufgabenbündelung bei dieser Stelle auch die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Ermittlung und Sicherung von sanktionierten Vermögen. Hier war den Bundesländern mit ihrem Gefahrenabwehrrecht bisher eher die Hände gebunden.“ 

Clearingstelle als ersten Schritt zur Bündelung von Kompetenz der Gefahrenabwehrbehörden

Der BDZ betrachtet es jedoch im Interesse der schnellstmöglichen strukturellen Bündelung der Kompetenzen als erforderlich, die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zunächst temporär in Form einer „Clearingstelle“ unter Zusammenwirken der zuständigen Gefahrenabwehrbehörden des Bundes und der Länder auszugestalten. Bevor die Zentralstelle richtig loslegen kann, sind erfahrungsgemäß zeitintensive und umfangreiche Maßnahmen zum Aufbau der Einrichtung nötig.

Dies betrifft beispielsweise die Ausgestaltung der Koordinierungsaufgaben, die Personalrekrutierung und den Aufbau der IT-Infrastruktur und IT-Verfahren, die mit Inkrafttreten des Gesetzes der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung nicht sofort zur Verfügung stehen werden. Zudem besteht seitens der Politik und der Öffentlichkeit eine hohe Erwartungshaltung hinsichtlich der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der künftigen Zentralstelle. Deshalb muss eine tragfähige Übergangslösung in Form einer Clearingstelle gefunden werden, die dafür auf teilweise schon vorhandene Kapazitäten zurückgreifen kann.

Investitionen in Personal und Sachausstattung erforderlich

Für die Einrichtung der Zentralstelle werden nach dem Referentenentwurf insgesamt 181 Planstellen/Stellen benötigt. Der stellv. BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats Thomas Liebel, der mit dem BDZ geführten Hauptpersonalrats den Prozess der Einrichtung der Zentralstelle eng begleitet, sagt hierzu: „Wir lehnen jegliche Form der Finanzierung von Mehrbedarfen an Personal, IT-Vorhaben und Sachmittel zu Lasten des Haushalts von ITZBund und der Zollverwaltung ab. Sofern es der Bundesregierung ein besonderes Anliegen ist, die Bekämpfung von Finanzkriminalität wirksamer zu gestalten, bedarf es gesonderter Investitionen in Personal und Ausstattung“

Aus Sicht des BDZ erfordert eine adäquate Aufgabenerfüllung weiterhin einen bislang nicht vorgesehenen umfänglichen Informationsaustausch mit dem polizeilichen Informationsverbund sowie einen Zugriff auf das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister (ZStV), im Einzelnen auf personenbezogene Daten, Daten zu den Tatumständen, zum Tatvorwurf, zum Verfahrensausgang sowie die zuständigen Behörden nebst Aktenzeichen. Eine automatisierte Datenverfügbarkeit ist die Grundvoraussetzung für eine automatisierte (=effektive) Bewertung. Die im Entwurf vorgesehene Ausgestaltung des Datenzugriffs der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung wird dem nur begrenzt gerecht.

Das weitere parlamentarische Verfahren bleibt abzuwarten und wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

Zur Stellungnahme des BDZ zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) gelangen Sie Initiates file downloadhier.

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news-2286 Tue, 01 Nov 2022 07:49:14 +0100 Dienststellenbesuch beim Zollkriminalamt – Außenwirtschaftsüberwachung und Informationsveranstaltung für die Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/dienststellenbesuch-beim-zollkriminalamt-aussenwirtschaftsueberwachung-und-informationsveranstal.html Am 19. Oktober besuchte der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des örtlich verselbständigten Personalrats beim Zollkriminalamt (ZKA), Jürgen Drees (BDZ), den Arbeitsbereich des ZKA, dessen Beschäftigte sich unter anderem mit der Durchsetzung der Sanktionen betreffend der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, insbesondere aufgrund des Ukraine/Russland Krieges, beschäftigen. Beide machten sich ein Bild über die Tätigkeitsfelder der Außenwirtschaftsüberwachung, die aktuell sehr im politischen Fokus steht. Dabei muss unterschieden werden zwischen dem sanktionierten Finanzsektor, bei dem es um das „Einfrieren von Vermögenswerten“ geht und dem Nichtfinanzsektor, bei dem es um die Verhinderung von sanktionierten Ausfuhren geht.

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Zahlen der nicht zulässigen Ausfuhren nach Russland sprunghaft angestiegen, sodass das Telefon der Hotline der Außenwirtschaftsüberwachung nicht mehr stillsteht. Besondere Aufmerksamkeit bereiten hier die sogenannten Dual Use Waren. Das sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Sowohl Thomas Liebel als auch Jürgen Drees stellten fest, dass die Kolleginnen und Kollegen mit großer Sorgfalt und großem Engagement ihrem täglichen Einsatz nachgehen. Eine rasche personelle Unterstützung, gerade in diesem sensiblen Bereich, wäre für alle Beteiligten wünschenswert.

Am 20. Oktober fand dann eine Informationsveranstaltung seitens des verselbständigten Personalrats speziell für die Mitarbeiter/innen der FIU am Standort Köln Dellbrück statt. Hier hatten die Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, sich über die weitere Zukunft der FIU im Hinblick auf die neu zu schaffende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) zu informieren. Die BBF soll auf einem 3-Säulen-Modell basieren: einem Bundesfinanzkriminalamt (inklusive der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung), der FIU und einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Thomas Liebel gab einen Überblick über den zeitlichen Ablauf und die einzuhaltenden Rahmenbedingungen für die Errichtung einer derartigen Behörde. Danach soll die BBF bis zum Kalenderjahr 2024 mit einer Aufbauphase errichtet werden und bis zum Kalenderjahr 2026 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.

Er betonte ausdrücklich, dass die durch den BDZ für die Zöllner/innen erreichten hohen sozialen Standards auch für die beabsichtigte Integration der FIU in die neu zu errichtende Behörde gelten müssen. Auch die in der Zollverwaltung eingeführten Dienstvereinbarungen, bspw. DV Mobiles Arbeiten, werden weiterhin in der neuen Bundesoberbehörde zur Anwendung kommen – das zeigen die Erfahrungswerte aus vergangenen Projekten zu Behördenumstrukturierungen. Ludger Berning, Mitglied im Vorstand des Gesamtpersonalrates bei der GZD, ging noch auf die künftige personalvertretungsrechtliche Betreuungssituation ein und erläuterte den Kolleginnen und Kollegen, wie ihre Interessen von welchem Personalratsgremium künftig vertreten werden.

Insgesamt gesehen war es eine gelungene Veranstaltung, die bei Vorliegen näherer Details zur Errichtung der BBF wiederholt wird, damit die betroffenen Beschäftigten transparente Informationen erhalten. An dieser Stelle nochmal ein Dank an die Leitung der FIU, dass diese Informationsveranstaltung stattfinden konnte.

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