150-Euro-Freigrenze beim Warenimport: BDZ lehnt Symbolpolitik ab!
Im Gegensatz zur Einfuhrumsatzsteuer, die der Zoll als durchlaufenden Posten für die Steuerverwaltungen vergleichsweise einfacher abwickeln kann, würde die Erhebung von Einfuhrzöllen die komplette zollrechtliche Behandlung jeder noch so kleinen Warensendung erforderlich machen. Das umfasst die Zollanmeldung, die Überprüfung dieser Meldungen und gegebenenfalls die Warenbeschau. Dabei lässt die Qualität der von Unternehmen gemeldeten Daten durchaus zu wünschen übrig. Die Wirtschaft ist mit der Komplexität von Parametern wie Tarifnummern oder Codierungen, die in den Zollanmeldungen enthalten sein müssen, in der Praxis oft überfordert. Die entstehende Bürokratie träfe Unternehmen und Zollbeamte/-innen am Ende gleichermaßen. Zudem gibt es wenig konkrete Anhaltspunkte für ein systematisches Ausnutzen der 150 Euro-Grenze durch das künstliche Aufteilen von Sendungen (Unterfakturierung), die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Die EU hatte u.a. das Schließen angeblicher Schlupflöcher als Begründung angeführt.
Personal für EU-Zollagentur in Mitgliedstaaten besser aufgehoben
Angekündigt wurde auch die Errichtung einer EU-Zollagentur, die bis zum Jahr 2028 die eigenständigen Zollsysteme der Mitgliedstaaten durch ein zentralisiertes System mit einem sog. Datendrehkreuz ersetzen soll. Das Vorhaben für eine neue Behörde wird unter anderem mit der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und besserem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten begründet. Die Pläne bewertet der BDZ zunächst skeptisch:
„Niemand ist gegen Verbesserungen beim Datenaustausch oder bei IT-Systemen. Das bemängeln wir beispielsweise im Bereich des E-Commerce oder bei der Überwachung von sanktionierten Produkten schon länger. Aber das Personal, das man offenbar zum Aufbau einer neuen EU-Behörde heranziehen will, wäre für die Kontrolle der Warenströme in den Mitgliedstaaten deutlich besser aufgehoben,“ so der BDZ Bundesvorsitzende Liebel.