v.l.n.r. Oliver Mögenburg (Vorsitzender OV Bremerhaven), Olaf Wietschorke (Vorsitzender BV Hannover), Axel Heymann (Beauftragter Wasserzoll BV Hannover und Kapitän), Florian Preißner (Stellv. Bundesvorsitzender), Kati Müller (Stellv. Bundesvorsitzende) und Christian Beisch (Stellv. Bundesvorsitzender)
Besatzung des Zollboot Bremen am 27.07.2023: v.l.n.r. Stephan Zimmer (Leitender Maschinist), Horst Biermann (Nautiker), Maria Koppe (nautische Beamtin), Marco Piesik (Erster Nautischer Offizier) und Axel Heymann (Kapitän)
vlnr.: Christian Beisch (Stellv. Bundesvorsitzender) im Gespräch mit Macro Piesik (Erster Nautischer Offizier)
vlnr.: Olaf Wietschorke (Vorsitzender BV Hannover) im Gespräch mit Axel Heymann (Beauftragter Wasserzoll BV Hannover und Kapitän)
Erhöhte Anforderungen beim Wasserzoll müssen sich in beruflichen Perspektiven widerspiegeln
Die Delegation bekam im Rahmen einer Streifenfahrt auf der Weser und dem Mündungsgebiet zur Nordsee einen Eindruck von den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben der maritimen Kontrolleinheiten der Zollverwaltung. Neben der Überwachung der deutschen Seegrenze aus zollrechtlicher Sicht, zählen unter anderem auch Aufgaben der Küstenwache sowie der Umweltschutz auf dem Wasser zum Aufgabenbereich.
Besondere Anforderungen beim Wasserzoll
Die maritimen Einheiten setzen sich aus nautischen und maschinentechnischen Beamtinnen und Beamten zusammen. Diese sind mehrheitlich Inhaber von nautischen oder technischen Befähigungszeugnissen (Patente), welche durch Studiengänge erworben wurden. Ein weiterer Teil des maritimen Personals besteht aus intern rekrutierten Kolleginnen und Kollegen, die eine maritime Verwendungsfortbildung beim Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum (MaST) der Bundespolizei in Neustadt in Holstein durchlaufen haben. Das neu erworbene Fachwissen jedes abzulegenden Moduls ist in einer anschließenden Prüfung nachzuweisen. Einem sehr geringen Teil wurde die Befähigung für den Dienst auf den Zollbooten durch Anerkennung bestimmter Verwendungsreihen der Bundesmarine zuerkannt.
Personalmangel macht attraktivitätssteigernde Maßnahmen erforderlich
Bei den maritimen Einheiten ist der personelle Fehlbestand besonders kritisch und beträgt an einigen Standorten rund 50 Prozent der personellen Sollstärke. Gründe dafür sind u.a. personelle Abgänge, die Zuführung neuer Boots-Klassen mit erhöhtem Personalbedarf, Fehlentwicklungen der Laufbahngestaltung und mangelhafte Maßnahmen zur Rekrutierung von Nachwuchskräften.
Aus Sicht des BDZ muss der Situation begegnet werden, indem eine Steigerung der Attraktivität maritimer Arbeitsplätze erfolgt. Dazu zählen u.a.
- Anhebung des Eingangsamtes im mittleren, technischen Dienst nach A8
- Bündelung der Besoldungsgruppen von A7 (bzw. A8) bis A9m/A9m+Z
- vermehrte Möglichkeit des Aufstiegs nach § 27 BLV und der Prüfung der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung nach § 7 Abs. 2 BLV
- Einstellung spezieller Laufbahnbewerber/-innen mit förderlichen Berufsabschlüssen (u.a. See- und Binnenschifffahrt).
Im Anschluss an den Besuch werden die Themen nunmehr aufbereitet und fließen in Gespräche mit der Verwaltungsspitze ein.