Ständiger Ausschuss Jugend

Zollcheck

Kindergeld

Sofern Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, haben Deine Eltern unabhängig von Deinem Jahreseinkommen Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag kann bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf den Öffnet externen Link in neuem FensterInternetseiten der Arbeitsagentur abrufbar. 

Der Anspruch auf Kindergeld erstreckt sich auf die Zeit Deiner Berufsausbildung bzw. Deines Studiums. Ausnahmen bestehen bei verheirateten und schwerbehinderten Kindern. 

Weitere Informationen findest du unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.familienkasse.de.