Gewerkschaftstag

Der Gewerkschaftstag ist das höchste gewerkschaftliche Gremium des BDZ. Er besteht aus Delegierten der Bezirksverbände, deren Anzahl von der Größe der Bezirksverbände abhängig ist. Insgesamt entsenden die Bezirksverbände etwa 400 Delegierte. Daneben sind auch die Mitglieder des Bundesvorstandes beim Gewerkschaftstag stimmberechtigt.

Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Festlegung der Grundsätze für die berufspolitische Arbeit des BDZ, die Erörterung der Arbeit der Bundesleitung, die dem Gewerkschaftstag Rechenschaft ablegen muss, die Wahl der Bundesleitung, der Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse und der Rechnungsprüfer, die Beschlussfassung über Haushalt des BDZ, Beitragswesen, Antragsberatung, Satzungsfragen sowie die Rechtsschutzrichtlinien.

Der Gewerkschaftstag tritt alle fünf Jahre zusammen.

In besonderen Fällen kann auch ein außerordentliche Gewerkschaftstag einberufen werden.

Informationen zum außerordentlichen Gewerkschaftstag 2014 finden Sie hier.

Informationen zum Gewerkschaftstag 2019 finden Sie hier

Informationen zum Gewerkschaftstag 2023 finden Sie hier.