Politischer Abend des BDZ Bezirksverband Nürnberg mit MdB Michael Frieser

Am 2. Oktober 2014 diskutierten Vertreter des BDZ Bezirksverband Nürnberg mit MdB Michael Frieser (CSU) über die Positionen des BDZ zur Erneuerung des Laufbahnrechts des Bundes in Nürnberg. Daneben standen die unterschiedlichsten Tätigkeiten des Zolls im Mittelpunkt der Gesprächsrunde – von der Wirtschaftsverwaltung bis zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, der Zoll gilt als die Verwaltung der Vielfalt.

25. Oktober 2014

Der Innenpolitiker Michael Frieser äußerte insbesondere Interesse an den Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Überprüfung der Einhaltung des tariflichen Mindestlohns. Der tägliche Leistungseinsatz der Zöllnerinnen und Zöllner erfordert jedoch verbesserte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Eröffnung echter Perspektiven. Zudem verlangt die demographische Situation der Bundesfinanzverwaltung dringend zeitgemäße laufbahnrechtliche Antworten, die sich nach den Positionen des BDZ u. a. wie folgt darstellen:

Ämterreichweite

Die Ämterreichweite muss durch eine funktions- und leistungsgerechte Dienstpostenbewertung erweitert werden. Konkret fordert der BDZ: Eine Ämterspreizung im mittleren Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 11 (A 6 bis A 11) und für den gehobenen Dienst bis Besoldungsgruppe A 15 (A 9g bis A 15).

Durchlässigkeit der Laufbahnen

Die Durchlässigkeit der einzelnen Laufbahngruppen ist mittels Ausweitung der Überlappungsämter in Anlehnung an das Modell des Landes Brandenburg zu erhöhen. Dadurch wird die Durchlässigkeit der Laufbahnen entscheidend gestärkt und das Prinzip der Laufbahndurchlässigkeit auf Basis der Berufserfahrung begründet. Die Forderung des BDZ zur Neugestaltung der Laufbahngruppierungen erfordert für die Beschäftigten eine Überlappung der Beförderungsämter bis einschließlich zum zweiten Beförderungsamt und stellt sich im Detail wie folgt dar:

  o ersatzlose Abschaffung des einfachen Dienstes

  o Mittlerer Dienst: Besoldungsgruppen A 6 bis A 11

  o Gehobener Dienst: Besoldungsgruppen A 9 bis A 15

  o Höherer Dienst: Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 + B-Besoldung

Nach diesem Modell wird für die leistungsstarken Zöllnerinnen und Zöllner die Möglichkeit eröffnet, Ämter der nächsthöheren Laufbahn zu erreichen, ohne dass ein gesondertes Aufstiegsverfahren erforderlich ist.


Besondere Altersgrenze

Die Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Wechsel- und Schichtdienst (Abfertigungs- und Zollvollzugsdienst) unterliegen besonderen psychischen und physischen Belastungen. Entgegen Angehörigen anderer Vollzugsdienste (zum Beispiel Landes- und Bundespolizei, Feuerwehr) gelten für Beschäftigte im Wechsel- und Schichtdienst der Bundeszollverwaltung keine besonderen Regelaltersgrenzen. Der BDZ fordert für die betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner eine Gleichbehandlung und einen abschlagsfreien Eintritt in den Ruhestand mit Vollendung des 63. Lebensjahres.

 

Michael Frieser, der u.a. Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sowie Demographiebeauftragter der CDU/CSU Bundestagsfraktion ist, sagte zu, sich für die Belange des BDZ innerhalb der CSU-Landesgruppe und der Fraktion weiter einzusetzen. Nähere Einblicke in die tägliche Arbeit des Zolls möchte sich der Innenpolitiker demnächst im Rahmen eines Dienststellenbesuchs beim Hauptzollamt Nürnberg verschaffen. Daneben verfolgte MdB Frieser mit großem Interesse die Forderungen der dbb jugend zur Verbesserung der Nachwuchskräftegewinnung im Kontext des demographischen Wandels, die ihm von der Vorsitzenden der dbb jugend, Sandra Kothe, erläutert wurden. Insgesamt ein gelungener „politischer Abend“ des BDZ in Nürnberg.

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