Mit derfolgreichen Regelung beim Kartellrecht.BegründungArbeitnehmer sollten Schwarzarbeit anzeigen können und dabei selbst garantiert straffrei bleiben. Kein Unternehmer wird schwarz beschäftigen, wenn er sich dem Risiko ausgesetzt sieht, dass er von einem Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter deswegen angezeigt werden könnte. In einer Übergangsphase sollten auch Arbeitgeber diese Möglichkeit zur Selbstanzeige erhalten und damit straffrei fällige Steuern und Sozialabgaben nachentrichten können. Weitere Einzelheiten bitte ich den Link zu entnehmen:
epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_17/Petition_79811.mitzeichnen.html