Königswinter im Oktober – Für fünf neu gewählte BDZ Personalvertreterinnen und Personalvertreter fand in der Zeit vom 05. bis 09. Oktober 2020 eine Personalratsgrundschulung statt.
Damit die neu gewählten Kolleginnen und Kollegen ihre Personalratsarbeit in den Dienststellen mit dem nötigen Grundwissen wirkungsvoll wahrnehmen können, sieht das Bundespersonalvertretungsgesetz vor, dass neue Mitglieder einer Personalvertretung ein Recht auf eine sog. Grundschulung haben, sodass die Dienststellen hierfür eine entsprechende Freistellung gewähren.
Davon haben fünf Mitglieder aus dem Bezirksverband Westfalen, die in verschiedenen Gremien ein Personalratsmandat bei den Personalratswahlen im April erlangt haben, Gebrauch gemacht. In der Grundschulung lernen die Seminarteilnehmer/innen die Rechte und Pflichten der Personalratsarbeit. Weiter wird ihnen vermittelt, wie eine Personalvertretung organisiert ist, welche Vorschriften gelten und was die Aufgaben einer Interessenvertretung sind. Vertieft wird ihr Wissen anhand zahlreicher praktischer Beispiele und Übungen.
Nach der Grundschulung verfügen die BDZler über das nötige „Handwerkszeug“, um aktiv, konstruktiv und rechtssicher das Mandat auszuüben. Somit sorgt der BDZ für Fachkompetenz und Sachverstand in den Personalräten.
Auf dem Bild v.l.: Frank Kulling (GPR), Florian Altmeyer und Svenja Frese (öPR Dortmund), Steffen Pape (öPR BWZ Münster) und Tanja Berger (öPR Münster).