Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 30. Dezember 2015 der Errichtung eines Lagezentrums Zoll in der Generalzolldirektion zugestimmt. Damit werden nun Strukturen geschaffen, die eine signifikante Verbesserung der Handlungsfähigkeit erlauben. Dadurch wird die Neuordnung des Melde- und Berichtswesens um die einheitliche und schnelle Steuerung von Meldungen aller Art verbessert. Mit dieser Maßnahme wird zudem eine zentral ausgerichtete Kommunikationsstruktur geschaffen. Allen Beschäftigten beziehungsweise operativen Einheiten der Zollverwaltung steht für Meldungen aller Art ein zentraler Meldekopf zur Verfügung. Somit besteht nur für diese eine Meldeverpflichtung. Das Lagezentrum Zoll übernimmt alle weiteren Aufgaben der Informationssteuerung und Alarmierungen u. a. zu anderen Behörden bis hin zum Bundesfinanzministerium.
Mit Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 19. Mai 2015 hatte Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger angeordnet, zur Optimierung der Zusammenarbeit verschiedener Organisationseinheiten durch einheitliche Information, Kommunikation und erforderlichenfalls zentrale Führung in der Generalzolldirektion ein Lagezentrum Zoll einzurichten. Hierzu wurde das Zollkriminalamt beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die Konzeptionierung und Ausgestaltung des Lagezentrums Zoll in der Generalzolldirektion – Direktion 8 am Standort Köln zu erarbeiten. Das Zollkriminalamt hat am 8. Oktober 2015 dem Bundesfinanzministerium das von der Arbeitsgruppe erstellte Konzept zur Errichtung eines Lagezentrums Zoll vorgelegt und den Hauptpersonalrat darüber informiert.
BDZ-Erfolg bei der Polizeizulage
Da das Konzept des Zollkriminalamts keine Aussage zur Gewährung der Polizeizulage für die Beschäftigten des Lagezentrum Zoll vorsah, haben sich der Vorsitzende des Hauptpersonalrats Dieter Dewes und der zuständige Berichterstatter beim Hauptpersonalrat Hans Eich mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 an Würtenberger gewandt und um Prüfung der Gewährung der Polizeizulage gebeten. Nach Abstimmung auf der Ebene der Leitungen der Abteilungen Z und III ist nun beabsichtigt, die vollzugspolizeiliche Prägung aller Tätigkeiten im Lagezentrum Zoll ohne Einzelfallprüfung der auf einem solchen Dienstposten wahrgenommenen Aufgaben zu unterstellen (beispielsweise in der Datenstation die Ausschreibungen zur Fahndung in INPOL oder im Schengener Informationssystem).
Mit der Errichtung des Lagezentrums Zoll werden klare Strukturen und keine neuen Aufgaben geschaffen. Im Hinblick auf die Beschäftigten des künftigen Lagezentrums Zolls ist die Polizeizulageberechtigung unter anderem aufgrund der Initiative des BDZ somit gegeben, wie aus dem Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 30. Dezember 2015 hervorgeht.
Die Zustimmung zur notwendigen Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Polizeizulage gilt wegen der BDZ-Mehrheit im Hauptpersonalrat als sicher.