Tagung des Bundesvorstands
Informativer Austausch mit dem Leitungsbereich der Fachdirektionen der GZD zur OK-Strategie
Im Rahmen der Tagung des BDZ-Bundesvorstands in Plau am See vom 9. bis 11. Oktober 2024 konnte dieser eine Diskussion mit den/der für die sogenannte OK-Strategie der Zollverwaltung zuständigen Direktionspräsidenten/-in der Generalzolldirektion führen.
- Dr. Tino Igelmann (Direktionspräsident der GZD D VIII [Zollkriminalamt]), Constanze Voß (Direktionspräsidentin der GZD D VII [Finanzkontrolle Schwarzarbeit/FKS]), Thomas Liebel (BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender), Dr. Frank Müller (Direktionspräsident der GZD D III [Allgemeines Steuerrecht und Kontrollen])
Der Bundesvorstand beschäftigte sich unter anderem mit der Evaluierung der Beurteilungsrichtlinien (BRZV) und den Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), den aktuellen Forderungen für die Einkommensrunde 2025, einem Rückblick auf die erfolgreichen Personalratswahlen 2024 sowie verschiedenen Anträgen insbesondere in Umsetzung der Beschlusslage des letzten Gewerkschaftstages.
Am 10. Oktober 2024 konnten die Mitglieder des BDZ-Bundesvorstands die Direktionspräsidentin der Generalzolldirektion (GZD) D VII (Finanzkontrolle Schwarzarbeit/FKS), Constanze Voß, den Direktionspräsidenten der GZD D VIII (Zollkriminalamt), Dr. Tino Igelmann, und den Direktionspräsidenten der GZD D III (Allgemeines Steuerrecht und Kontrollen), Dr. Frank Müller, zu einem Diskussionsgespräch begrüßen.
Thema war die Umsetzung der „Strategie zur Optimierung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche durch die Zollverwaltung“. Verbunden mit der Strategie sind unter anderem die Einrichtung eines Innovationszentrums sowie eines OK-Bekämpfungszentrums beim Zollkriminalamt (ZKA) zur Erstellung von Lagebildern für die gesamte Zollverwaltung.
Direktionspräsident Dr. Igelmann erklärte, dass das OK-Bekämpfungszentrum nicht nur für die Zollfahndung tätig werden solle, sondern Grundsatzfragen der OK-Bekämpfung in der gesamten Zollverwaltung behandeln würde. Perspektivisch könne ein eigenes OK-Lagebild für die Zollverwaltung in Anlehnung an das OK-Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) erstellt werden. Zudem sollen im Bereich der Beschaffung der technischen Ausstattung mehr Freiräume geschaffen werden, um schneller und unbürokratischer als bisher in der Einsatz- und Ermittlungsunterstützung tätig zu werden.
Die Fachsachgebiete 400 (Ermittlungen und OK) der Zollfahndungsämter werden weiterhin die zentralen Ansprechpartner für die Zollverwaltung sein, erklärte Dr. Igelmann. Zudem sei unter anderem eine Stärkung der Spezialeinheiten und deren Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen. Die Vertreter/innen des BDZ wiesen diesbezüglich auf Defizite bei der Unterbringung der Observationseinheiten Zoll (OEZen) und die bekanntermaßen marode Fortbildungsstätte in Linnich (Westfalen) hin. Ferner besteht ein massiver Investitionsstau im Zuge der Ertüchtigung unserer IT, betonte Bundesvorsitzender Thomas Liebel, damit unsere Zollfahnder/innen zumindest ansatzweise moderne und sichere Mittel der IT sowie der elektronischen Kommunikation – insbesondere in Zusammenarbeit mit den übrigen Polizei- und Sicherheitsbehörden – beanspruchen können.
Wahrung der Einheit der Zollverwaltung ist unstrittig!
Direktionspräsident Dr. Müller betonte, dass die OK-Bekämpfung nur gelingen könne, wenn sich die Zollverwaltung als Ganzes diesem Thema annehme. Das Vorhaben der sogenannten Basisermittlungen sei zur Entlastung der Zollfahndung durch eine entsprechende Ertüchtigung der Sachgebiete C vorgesehen. Es sollen jedoch keine „Ermittlungen zweiter Klasse“ werden.
Auf die Nachfragen seitens der BDZ-Vertreter/innen, wie dies festgelegt beziehungsweise gehandhabt werden soll, verwies Dr. Müller unter anderem auf eine entsprechende Ermittlungszuständigkeitsabgrenzung als Anlage zur Dienstvorschrift für das Strafund Bußgeldverfahren (StraBuDV). Diese gebe eine detaillierte Grundlage. Zum jetzigen Zeitpunkt seien zudem noch keine über die Strafprozessordnung hinausgehenden Befugniserweiterungen für die Sachgebiete C vorgesehen.
Die Herangehensweise sehe verschiedene Phasen vor: Zunächst würden Aufgriffe in bestimmten Deliktsbereichen und aus dem eigenen Zuständigkeitsbezirk bearbeitet werden, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Dies könne später ausgeweitet werden. Bei den Hauptzollämtern, wo dies stattfindet, bestehen Überlegungen dahingehend, zusätzliche Dienstposten bereitzustellen. „Ein begrüßenswerter Ansatz, der jedoch schnellstmöglich mit den zuständigen Personalvertretungen abgestimmt werden muss“, bekräftigt Bundesvorsitzender Thomas Liebel.
Direktionspräsidentin Voß betonte, dass die Einbindung der FKS in die systematische OK-Bekämpfung der Zollverwaltung, unter Beibehaltung der Flächenstruktur und der Möglichkeiten des ortsflexiblen Arbeitens, als große Chance zu begreifen sei. Das „Mitnehmen“ der Kolleginnen und Kollegen habe oberste Priorität. Wichtig sei der Erhalt der über die vielen Jahre gesammelten Erfahrungswerte der Arbeitsgebiete 3 (Organisierte Formen der Schwarzarbeit) der Hauptzollämter, die unter einem Dach in sogenannten regionalen Ermittlungszentren (regEZ) der Modellregionen bei den Hauptzollämtern Berlin, Dortmund und Frankfurt am Main zusammengeführt werden. Die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder der Arbeitsgebiete blieben hierbei unverändert. Im 2. Quartal 2025 soll auch hier ein einheitliches Roll-out der neuen Struktur durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den regEZ. Vertreter/innen aus BDZ-Bezirken wie Hessen und Westfalen thematisierten dazu Punkte wie das versprochene Rückkehrrecht oder praktische Aspekte des mobilen Arbeitens, die dienststellenübergreifend geregelt werden sollten.
Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel wies unter anderem auf die Rückmeldungen vieler Beschäftigten aus den Dienststellen hin, die sich auf die rückständige IT-Ausstattung beziehen. Eine komplette Modernisierung der Netze und IT-Infrastruktur des Bundes einschließlich Harmonisierung technischer Schnittstellen mit Zusammenarbeitsbehörden sei notwendig. Dies bekräftigte auch Niels Hennig, Vorsitzender des BDZ-Fachausschusses Sicherheitsaufgaben, der auf die großen Investitionsbedarfe bei der Digitalen Forensik aufmerksam machte – beispielsweise die Ausstattung der Dienststellen mit allen nötigen Lizenzen für die am Markt vorhandene Auswertesoftware.
Die Vertreter des BDZ betonten insgesamt, dass in den jeweiligen Sachgebieten die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen vorhanden sein müssen – mit strukturellen Überlegungen allein ist es nicht getan. Dies gelte beispielsweise auch mit Blick auf das Sachgebiet F (Ahndung), sagte Diana Beisch, Vorsitzende des BDZ-Fachausschusses Zölle und Steuern.
Der BDZ konstatiert seine langjährige Forderung: Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif!