Mit Einführungsrundschreiben vom 24. März 2014 hat das Bundesinnenministerium den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes erläutert sowie aktualisierte Tabellen und Arbeitsvertragsmuster veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 26. März 2014 ergänzende Hinweise gegeben. Für zahlreiche Berufsgruppen sieht die Entgeltordnung höhere Eingruppierungen vor. Zudem wurden Änderungen am System der Leistungsbezahlung vorgenommen.
Mit der Überleitung in die Entgeltordnung des Bundes ist grundsätzlich kein neuer Eingruppierungsvorgang verbunden. Alle Beschäftigten bleiben in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert, sofern sich ihre Tätigkeit nicht ändert. Ergibt sich jedoch nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als bisher, gilt auf Antrag die entsprechend höhere Entgeltgruppe. Für Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten, die seit dem 1. März 2014 erfolgen, wird die betragsmäßige Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen von einer stufengleichen Zuordnung abgelöst. Beschäftigte können bei Höhergruppierungen also nicht mehr um eine Stufe zurückfallen.
Die ergänzenden Hinweise des Bundesfinanzministeriums im Überblick:
In der Bundesfinanzverwaltung wird der am 31. März 2014 ablaufende Leistungszeitraum letztmalig nach den tariflichen Regelungen des Tarifvertrages über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes und entsprechenden Dienstvereinbarungen abgewickelt. Das Volumen der Leistungsbezahlung 2014 wird – wie in den Vorjahren – mit einem Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres festgesetzt. Für das Jahr 2015 erfolgt die Leistungsbezahlung der Tarifbeschäftigten übertariflich entsprechend den beamtenrechtlichen Grundsätzen in der den beamtenrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Höhe.