Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes
Steuerfreie Abnutzungsentschädigung jetzt beantragen!
Die Verwaltungsvorschrift zu § 70a des BBesG ist im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Dadurch ist die Voraussetzung geschaffen, dass die zum Dienstsport verpflichteten Beschäftigten endlich die Abnutzungsentschädigung für privat beschaffte Sportkleidung beantragen können!Die Verwaltungsvorschrift zu § 70a des BBesG ist im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Dadurch ist die Voraussetzung geschaffen, dass die zum Dienstsport verpflichteten Beschäftigten endlich die Abnutzungsentschädigung für privat beschaffte Sportkleidung beantragen können!
Der BDZ stellt einen Musterantrag für die Gewährung der Abnutzungsentschädigung entsprechend des jeweiligen Tätigkeitsbereichs zu Verfügung, mit dem über die personalführende Stelle bei dem zuständigen Service-Center Besoldung die Gewährung der steuerfreien monatlichen Abnutzungsentschädigung beantragt werden kann.
Die Pauschale beträgt 5,00 Euro/Monat für Beschäftigte der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind und 10 Euro/Monat für hauptamtliche Sporttrainer/innen und Sportlehrende. Anwärter/innen des mittleren Dienstes erhalten den Betrag von 5 Euro/Monat für die Dauer der verpflichtenden Teilnahme am Dienstsport.
Der BDZ hat den Prozess zur Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift laufend begleitet und wird sich auch weiterhin für eine zeitgemäße Erhöhung der Abnutzungsentschädigung einsetzen.