Eilmeldung: BMI plant zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses 2023 auf den Beamtenbereich und gleichzeitige Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
Nach Informationen des BDZ will das Bundesinnenministerium (BMI) zeitnah einen Gesetzentwurf zur Kabinettsreife bringen, mit dem das Ergebnis der Tarifeinigung vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt/innen und Pensionär/innen des Bundes übertragen und gleichzeitig die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt werden soll.
- Der BDZ Bundesvorsitzende in Gesprächen mit Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer
Das BMI beabsichtigt, kurzfristig den Entwurf eines Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 vorzulegen, mit dem im Rahmen eines prioritären Gesetzgebungsverfahren der gesamte Tarifabschluss auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen werden soll.
Nach gegenwärtigem Stand zählen zu den zentralen Inhalten des Gesetzesvorhabens folgende Regelungen:
1. Übertragung der Tarifeinigung auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen
- Für 2023 erhalten Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung zur Abmilderung der Inflation. Die konkrete Ausgestaltung der Höhe der einmaligen Sonderzahlung sowie die sich daran anschließenden monatlichen Sonderzahlungen befinden sich noch in der Abstimmung.
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen in die Regelungen zur Gewährung der Sonderzahlungen einbezogen werden, wobei der Umfang der Einbeziehung – z.B. in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes - derzeit noch nicht belastbar ist.
- Für 2024 soll zum 1. März 2024 – entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um 200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen1.
2. Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
- Die Zusage aus dem Koalitionsvertrag, die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage herbeizuführen, soll unter Einbeziehung der Zöllnerinnen und Zöllner ebenfalls Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 werden.
- Zudem soll in Anlehnung an den früher für einen mehrjährigen Zeitraum geltenden Rechtszustand die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt werden. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte (mit vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bereits in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig ist. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist allerdings nicht geplant.
Es wird eine Beschlussfassung des Entwurfs des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 durch das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause angestrebt, um eine zeitnahe Auszahlung der Inflationsprämie zu ermöglichen.
Erfolgreiche Initiativen des BDZ und dbb
Die Gespräche und Initiativen von BDZ und dbb waren damit erfolgreich.
Dbb und BDZ hatten von Anfang an klargestellt, dass die Einkommensrunde erst mit der zeitgleichen und systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes endet!
Bei der dbb-Jahrestagung in Köln sagte Bundesinnenministerin Faeser zu, das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes durch Gesetz übertragen zu wollen.
BDZ und dbb hatten nach dieser Zusage auf allen politischen Ebenen auf die zeitnahe Umsetzung gedrängt, um für die ebenfalls von den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Abmilderung der massiv gestiegen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. So führte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel zahlreiche Gespräche mit Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer insbesondere zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für zulageberechtigte Zöllnerinnen und Zöllner. Diese Gespräche zeigen nun Wirkung.
Zoll bei Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nur auf Nachdruck des BDZ mit berücksichtigt
Einen zusätzlichen Erfolg stellt die nun in Aussichtgestellte Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage dar.
Der BDZ fordert seit Langem die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Der Koalitionsvertrag sieht bezogen auf den Bereich der Polizei die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage vor. Der BDZ setzte sich in der Folge dafür ein, dass die betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner von dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme nicht abgehängt werden. So führten Thomas Liebel und sein Vorgänger Dieter Dewes zahlreiche Gespräche im BMF. Staatssekretär Gatzer sagte im Rahmen eines Gesprächs im Oktober 2022 zu, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Zoll und Bundespolizei geben würde.
Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im April 2022 vorgelegter Gesetzentwurf gelangte nicht zur Finalisierung. Im Rahmen des nun bevorstehenden Entwurfs des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 soll die Zusage der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage – unter Einbeziehung der Zöllnerinnen und Zöllner - nun endlich umgesetzt werden.
Im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage bedarf es einer personellen Stärkung derjenigen Bereiche beim Zoll, die für besoldungs- und versorgungsrechtliche Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für mehr als 56.000 Bedienstete zuständig sein werden: die Service-Center der Generalzolldirektion. Hier fordert der BDZ die schnellstmögliche Einstellung fachkundiger Beschäftigter des externen Arbeitsmarktes und eine personelle Unterstützungsleistung aus dem Geschäftsbereich des BMI.
Wir werden demnächst ausführlich über das Gesetzesvorhaben berichten.
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1 Hinweis: Es erfolgt ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 %.