Staatssekretär Steffen Saebisch (BMF) und Thomas Liebel (Vorsitzender des Hauptpersonalrats und stellv. BDZ Bundesvorsitzender) kamen am 8. Februar 2022 zu einem ersten konstruktiven Gespräch in den Räumlichkeiten des Bundesfinanzministeriums in Berlin zusammen. Staatssekretär Saebisch ist seit Dezember letzten Jahres im Amt. Sein organisatorischer Zuständigkeitsbereich umfasst die Leitungsabteilung, die finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzabteilung sowie die Zentralabteilung im Bundesministerium der Finanzen. Die Zentralabteilung des BMF ist für den Hauptpersonalrat mit ihren Schlüsselaufgaben wie insbesondere dem Besoldungs-, Dienst-, Tarif- und Arbeitszeitrecht, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz oder der Aus- und Fortbildung die entscheidende Abteilung zur Abstimmung von Grundsatzangelegenheiten innerhalb der Bundesfinanzverwaltung – die gegenseitige Zusammenarbeit basiert auf einer sehr konstruktiven und vertrauensvollen Grundlage.
In diesem Zusammenhang erörterten Staatssekretär Steffen Saebisch und Thomas Liebel verschiedenste Ansätze zur Fortentwicklung des ortsunabhängigen Arbeitens und die Flexibilisierung von Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Denn die Arbeitswelt ist im Wandel – es entstehen nicht nur neue Tätigkeitsfelder und deutlich mehr digitale Prozesse, gefragt sind zunehmend Möglichkeiten flexibler Arbeit, welche die Dienstverrichtung und Persönliches in Balance bringen. Ferner erörterten der Staatssekretär Steffen Saebisch und Thomas Liebel agilere Arbeitsmethoden mit dem Ziel der Förderung von lernenden Beschäftigten. Demnach stimmten die Gesprächspartner überein, die Weiterbildung konsistent anzubieten und deren Durchführung (Aus- und Fortbildung) hinsichtlich moderner lehrdidaktischer und -methodischer Ansätze und dem Einsatz von digitalen Lehrformaten zu evaluieren.
Gesprächsgegenstand war auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, die nach dem Koalitionsvertrag für Polizistinnen und Polizisten des Bundes vorgesehen ist. Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bedarf es aus Sicht des BDZ einer besoldungsrechtlichen Einbeziehung der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner. Zu diesen und weiteren Themenschwerpunkten vereinbarten Staatssekretär Saebisch und Thomas Liebel eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Zum Werdegang
Staatssekretär Steffen Saebisch war u. a. von 2009 bis 2014 als Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung tätig. Im Anschluss daran folgte eine Verwendung als Hauptgeschäftsführer der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bis er im Dezember 2021 als Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen ernannt wurde.