Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. November 2015 im einfachen, mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 200 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes sieht den positiven Trend in der Beförderungssituation bestätigt. Die Entwicklung dürfe aber nicht vor anderen Besoldungsgruppen Halt machen.
Eine Beförderung von Besoldungsgruppe A 7 nach A 8 war nicht möglich, da der 13 Punkte-Block, der 148 Planstellen umfasst, noch nicht vollständig gefüllt werden konnte. Das resultiert daraus, dass ein Zulauf von Planstellen nur über den sogenannten „Kamineffekt“ oder durch Eintritt in den Ruhestand besteht. Es können zwar insgesamt 99 Beschäftigte von A 8 nach A 9 befördert werden. Diese Zahl reicht jedoch noch nicht aus, um den genannten Block von A 7 nach A 8 komplett zu befüllen und somit zur Beförderung freizugeben.
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Einfacher Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
---|---|---|
nach A 4 | bis 10 Punkte | 1 |
nach A 5 | bis 10 Punkte | 8 |
insgesamt | 9 |
Mittlerer Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
---|---|---|
nach A 7 | bis 10 Punkte | 52 |
nach A 9 | bis 13 Punkte | 99 |
insgesamt | 151 |
Gehobener Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
---|---|---|
nach A 12 | bis 13 Punkte | 24 |
nach A 13 | bis 9 Punkte | 16 |
insgesamt | 40 |