Kritische Stellungnahme abgegeben

BDZ bewertet Gesetzesvorhaben zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Ein neuer Referentenentwurf des BMF soll die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) effektiver machen. Insbesondere soll die vom BDZ lang geforderte Digitalisierung der Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden. Wir befürworten die Zielsetzung des Entwurfs, machen aber auch klar: Wenn keine Investitionen in Personal und Technik erfolgen, drohen viele Neuregelungen zu verpuffen.

07. Oktober 2024

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der BDZ zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) offiziell Stellung genommen:

Die Zielsetzung des Entwurfs ist es, die „rechtlichen Grundlagen sowie die Abläufe in den Bereichen des Risikomanagements, der Prüfungen, der Ermittlungen und der Ahndung“ fortzuentwickeln, um die Effektivität der Arbeit der FKS zu erhöhen. Die FKS soll auch in die Lage versetzt werden, „große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auszuwerten.“ Gemäß dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ finden sich in dem Entwurf langstehende Forderungen des BDZ wieder, u.a. auch eine verbesserte digitale und medienbruchfreie Unterstützung der Prüfungsabläufe. Positiv zu sehen ist ferner, dass der FKS ein erhöhter Grad an Eigenständigkeit zukommen und die Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund gestärkt werden soll.

Schwarzarbeit nicht nur mit Paragraphen bekämpfen

Die Neuregelungen des Entwurfs im Einzelnen haben wir ausführlich analysiert und mit Blick auf ggf. notwendige Korrekturen und Ergänzungen bewertet. Entscheidend ist für uns, dass die Chance der Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes dahingehend genutzt wird, möglichst viele Umgehungstatbestände und „Betrugsmaschen“ aus der Praxis zu erfassen. Damit der FKS keine Steine in den Weg gelegt werden, sprechen wir uns außerdem gegen überzogene Datenschutzbedenken aus und sehen bei einzelnen rechtstechnischen Punkten Anpassungsbedarf. Die Einzelheiten können unserer Stellungnahme entnommen werden.

Aus Sicht des BDZ darf sich ein neues Gesetz jedoch nicht von der Frage wegducken, wie es angesichts der gravierenden Mängel bei Ausstattung und Technik in vielen FKS-Dienststellen eigentlich umgesetzt werden soll. Paragraphen allein helfen nun einmal nicht weiter, wenn den Ermittlerinnen und Ermittlern das nötige Handwerkszeug fehlt.

Ein wesentlicher Aspekt betrifft beispielsweise die Digitale Forensik. Da die einzelnen Tätergruppierungen heutzutage intensiv mit elektronischen Medien arbeiten, hat die FKS in Ermittlungsverfahren oftmals eine größere Anzahl von Endgeräten oder Servern auszuwerten. Der Zugriff auf und die Auswertung der immensen Datenmengen von Millionen von Dateien dauert unverhältnismäßig lange – oft sogar Monate. Den BDZ erreichen zudem regelmäßig Berichte über häufiges Abstürzen der einschlägigen Software, bei generell schwacher IT-Infrastruktur in vielen Dienststellen.

Solche technischen Probleme sind angesichts eines vorliegenden Gesetzentwurfs, der von der „Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ spricht, schlicht inakzeptabel. Nach unseren Informationen hat die Generalzolldirektion in den vergangenen Jahren wiederholt Bedarfe für verstärkte Investitionen in die Digitale Forensik angemeldet, die im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren jedoch nicht berücksichtigt worden sind. Wenn die Politik wirklich entschiedener gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen will, muss sich hier grundsätzlich etwas ändern.

Gehobener Dienst für die gesamte FKS ist nötig

Auch der personelle Aspekt wird vom Referentenentwurf völlig ausgeblendet. Der stärkere Fokus auf organisierte kriminelle Unternehmensstrukturen im Rahmen des neuen Risikomanagements macht unweigerlich eine Anpassung der Personalstruktur erforderlich. Die Konzentration auf komplexere Prüfungen in den Sachgebieten E sowie die strafrechtliche Befugniserweiterung für die Sachgebiete F im Rahmen der „kleinen Staatsanwaltschaft“ (neugefasste §§ 14 a bis c SchwarzArbG) erfordern intensive Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht.

Zur Erinnerung: Im Ermittlungsbereich der Polizeien und der Steuerfahndungen der Länder sind weitestgehend alle Bediensteten im gehobenen Dienst besoldet. Damit der Zoll auf Augenhöhe mit diesen Zusammenarbeitsbehörden agieren kann, ist eine solche Anpassung geboten. Um der Komplexität der Aufgabe gerecht zu werden, sollte die FKS aus Sicht des BDZ perspektivisch nur noch aus Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes bestehen. Stellenweise sehen wir auch einen vermehrten Bedarf am höheren Dienst in der FKS, da auf Seiten der Justiz entsprechende Einsparungen erfolgen sollen.

Dieser Schritt wäre unter Berücksichtigung der Nutzung und Förderung der Erfahrungswerte der betroffenen Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes auch machbar. Der BDZ setzt sich für eine breit angelegte Initiative von entsprechenden Aufstiegsmöglichkeiten für den mittleren Dienst ein. Der aktuelle Anteil von rund zwei Drittel Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes in der FKS ist angesichts des Anspruches, den der neue Gesetzentwurf an die Prüfungen und Ermittlungen stellt, jedenfalls nicht mehr haltbar.

Zudem darf der risikoorientierte Prüfungsansatz, so richtig er auch ist, nicht zu personellen Verschiebungen führen, durch die dann weitere Aufgaben der FKS auf der Strecke bleiben. Genannt seien beispielsweise die Prüfungen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Beschäftigung von Ausländern ohne die erforderliche Genehmigung, Leistungsmissbrauch und auch die Zahlung des zustehenden Mindestlohns. Bei einigen FKS-Standorten gehen in diesem Zusammenhang so viele Hinweise ein, dass derzeit schon nicht alle abgearbeitet werden können. Eine intensivere Konzentration auf die schwere Wirtschaftskriminalität führt entgegen der Logik des Entwurfs daher mit Sicherheit nicht zu Personalminderbedarfen.

Der BDZ wird sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens konstruktiv einbringen und die politischen Entscheidungsträger/-innen konsequent darauf hinweisen, dass die Bekämpfung organisierter Kriminalität nicht zum Nulltarif zu haben ist – sei dies durch die FKS oder andere Teile der Zollverwaltung. Wir werden weiter berichten.

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