Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dagmar Wöhrl folgte am 16. April 2015 einer Einladung des BDZ-Bezirksverbands Nürnberg zu einem Gespräch über die künftigen Aufgaben- und Strukturentwicklungen der Zollverwaltung. Im Mittelpunkt des Dialogs mit dem stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbands Nürnberg Thomas Liebel (im Bild) sowie dem Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbands Nürnberg, Peter Krieger, standen unter anderem die Kontrolle des flächendeckenden Mindestlohns, der Zoll als Partner der Wirtschaft bei der gewerblichen Warenabfertigung sowie die geplante Einrichtung einer Generalzolldirektion.
Einleitend dankte Liebel Wöhrl für ihr Interesse an den aktuellen politischen Geschehnissen in der Zollverwaltung und erläuterte die politischen Herausforderungen des Zolls in der nordbayerischen Region. Neben der Bekämpfung des zunehmenden Schmuggels synthetischer Drogen wie Crystal Meth oder der Kontrolle der Zahlung von Mindestlöhnen gilt der Zoll insbesondere als verlässlicher Partner der Wirtschaft bei der zollrechtlichen Warenabfertigung. Im vergangenen Jahr fertigte der Zoll im grenzüberschreitenden Warenverkehr allein etwa 121 Millionen Ausfuhranmeldungen mit einem Warenwert von insgesamt 476,4 Milliarden Euro ab.
Schnelle Entscheidungsprozesse und risikoorientierte Vorgehensweisen bei der Beschau von grenzüberschreitenden Warensendungen sind bei derartigen Massenverfahren unerlässlich und stellen die alltäglichen Herausforderungen für die Kolleginnen und Kollegen an den Zollämtern und Abfertigungsstellen dar. Notwendig ist in diesem Zusammenhang auch eine operative Steuerung und Unterstützung des Abfertigungsgeschehens, das bei den Bundesfinanzdirektionen durch Maßnahmen der Rechts- und Fachaufsicht oder den Zentralen Facheinheiten Allgemeines/Besonderes Zollrecht erfolgt.
Die Wirtschaftspolitikerin Wöhrl beeindruckte in diesem Zusammenhang die Bandbreite an fachlichen Entscheidungsprozessen der Zöllnerinnen und Zöllner bei der Bundesfinanzdirektion Südost, die von Artenschutz über Produktpiraterie, Außenwirtschaftsrecht bis zur Regulierung von Ausfuhrerstattung im landwirtschaftlichen Bereich sowie Warenursprungs- und Präferenzrecht reicht, das in bilateralen oder multilateralen Wirtschaftsabkommen wie TTIP eine elementare Rolle einnimmt. Das Besondere Zollrecht kenne fachlich nahezu keine Grenzen, betonte Liebel.
In diesem Zusammenhang informierte sich Wöhrl insbesondere über das Projekt Generalzolldirektion. „Wenn die bisherigen Bundesfinanzdirektionen in einer künftigen Bundesoberbehörde aufgehen, muss das fachliche Potenzial der Beschäftigten dauerhaft flächendeckend genutzt werden“, so Wöhrl. Im Interesse der betroffenen Beschäftigten begrüßte Wöhrl die dem BDZ zugesagte sozialverträgliche Umsetzung der bevorstehenden Strukturmaßnahmen. Die CSU-Politikerin hatte sich bereits im Rahmen der vergangenen Strukturreformen des Zolls als verlässliche Partnerin des BDZ erwiesen.
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