Personalratswahlen 2020

Allen Wahlberechtigten werden unaufgefordert die Wahlunterlagen übersandt!

Nach Informationen des Hauptwahlvorstandes beim Bundesministerium der Finanzen findet bei den diesjährigen Personalratswahlen eine persönliche Stimmabgabe aus Gründen des Infektionsschutzes nicht statt. Es werden daher allen Wahlberechtigten unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugesandt um ihnen die Möglichkeit der Stimmabgabe zu geben.

19. März 2020

Hier erfahren Sie, was zur Briefwahl zu beachten ist:

BDZ Wählen: auf die Zukunft zählen!

Bitte zählen Sie auf die Zukunft und wählen Sie Ihre Kolleg*innen des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bei der Personalratswahl 2020. Bitte unterstützen Sie Ihre BDZ-Kandidat*innen im Beamtenbereich der Liste 7 – BDZ – Im Einsatz für Zoll und Finanzen sowie im Tarifbereich der Liste 4 – BDZ – Im Einsatz für Zoll und Finanzen.

Setzen Sie bitte ein Zeichen zur Unterstützung Ihrer BDZ-Kandidat*innen bei den Personalratswahlen 2020 und nutzen Sie bitte die Möglichkeiten des Versands der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post. Sie können auch damit einen Beitrag in dieser herausfordernden Situation leisten, welcher die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einschränkt. Der Corona-Virus breitet sich nach wie vor in Europa und insbesondere in Deutschland aus und führt zu Maßnahmen, die ein Zusammenstehen und die Verantwortung jedes/jeder Einzelnen erfordern, um einen Beitrag zum Schutz gefährdeter Gesellschaftsgruppen und älterer Menschen zu gewährleisten.

Viele Dank für Ihre Unterstützung, Ihre Personalrät*innen der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft!

 

https://personalratswahlen.eu/briefwahl

  

 

 

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