Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist jetzt der Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 18. Dezember 2014 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) auch im Bereich der Bundesfinanzverwaltung veröffentlicht worden. Insbesondere die Tarifbeschäftigten im Bereich „Festsetzung“ bei der Bearbeitung der Kfz-Steuer profitieren von diesem Abschluss, der höhere Eingruppierungen – auch bei Mischarbeitsplätzen – zulässt. Das Bundesfinanzministerium kann umgehend die Mustertätigkeitsdarstellungen und -bewertungen erstellen und in der Fläche bekannt geben. Die vom BDZ geforderte spürbare Verbesserung im Tarifbereich in der gesamten Zollverwaltung lässt aber weiterhin auf sich warten.
Das Bundesinnenministerium erstellt ebenfalls sogenannte Muster, die mit denen der Zollverwaltung abzugleichen sind. Das zuständige Tarifreferat sowie das Organisationsreferat der Zollabteilung beim Bundesfinanzministerium rechnen aber damit, dass bis Ende März 2015 allen Dienststellen der Zollverwaltung die lange erwarteten Muster vorliegen. Damit können die tarifrechtlichen Eingruppierungen im Bereich der Festsetzung rückwirkend endgültig vorgenommen werden.
Es bleibt aber abzuwarten, ob das Bundesinnenministerium tatsächlich so schnell entsprechende Muster erstellt. Nach den bisherigen Erfahrungen ist das eher nicht zu erwarten. Das Bundesfinanzministerium will mit der Veröffentlichung des Änderungstarifvertrags jetzt dennoch möglichst schnell reagieren und diese gegebenenfalls auch ohne Abgleich der Muster des Bundesinnenministerium veröffentlichen. Die Tarifbeschäftigten in den Festsetzungsstellen benötigen endlich Klarheit, wie sie einzugruppieren sind.
Der Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 18. Dezember 2014 enthält unter anderem folgende Regelungen:
Wie berichtet, ist der Abschluss dieses Änderungstarifvertrages aus Sicht der im Bereich der Festsetzung tätigen Tarifbeschäftigten positiv zu betrachten. Der BDZ fordert aber, dass der Tarifbereich in der Zollverwaltung insgesamt spürbar weiterentwickelt wird. Ohne klare Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ist mit einer Änderung der Situation nicht zu rechnen. Qualifikation von Tarifbeschäftigten, Höherbewertungen von Stellen, Verbeamtungen von Tarifbeschäftigten, Übernahme der tariflichen Auszubildenden sind nur einige Punkte, die umgehend durch das Bundesfinanzministerium bundesweit verbindlich geregelt werden müssen. Gerade im Hinblick auf die Errichtung der Generalzolldirektion besteht die Chance, auch im Tarifbereich neue Wege zu gehen. Die Personalsituation in den Dienststellen lässt das zu. Die demografische Entwicklung ist ebenfalls Grund genug für Veränderungen im Tarifbereich der Zollverwaltung. Der BDZ wird sich weiterhin für die dringend notwendigen Veränderungen im Tarifbereich der Zollverwaltung einsetzen.
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