Ständiger Ausschuss Senioren
Der Ständige Ausschuss Senioren im BDZ hat sich die Betreuung der knapp 10.000 Zollseniorinnen und -senioren zum Ziel gesetzt. Seine Mitglieder treffen sich mindestens einmal jährlich zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie zur Beratung der Bundesleitung des BDZ in Seniorenfragen. Der Vorsitzende des Ständigen Ausschuss Senioen im BDZ ist Ronald Hilgert. Der Geschäftsführung gehören außerdem Karoline Hundertmark, Gerhard Bork und Karl-Heinz Schmidl an.
Der Ständige Ausschuss versteht sich auch als „Anlaufstelle“ für die Forderungen, die in den politischen Raum getragen werden. Ergebnisse der Sitzungen des Gremiums werden gewerkschaftlich diskutiert. Erklärtes Ziel ist es, den Anspruch auf aktive staatliche Fürsorge – auch im Ruhestand – einzulösen. Interessenvertretung bedeutet, drohende oder bereits eingetretene Benachteiligungen, zum Beispiel in der Beamtenversorgung, mit allen verfügbaren Mitteln wirksam zu bekämpfen.
Der BDZ hat sich auch dem Ziel der Verbesserung der Fürsorgemaßnahmen der Verwaltung für den Seniorenbereich verschrieben. In einer Zeit, in der Entscheidungsprozesse und Verwaltungsabläufe – auch in den Versorgungsbehörden – immer schwerer zu durchschauen sind, können Mitglieder zudem mit fachlicher Hilfe rechnen.
Die Zollsenioren sind aber auch auf dem Weg, sich als Selbsthilfegemeinschaft der älteren Menschen zu begreifen, die deren Aktivierung und die Stärkung ihres Selbstbewusstseins fördert. Nachahmenswerte Beispiele finden wir unter anderem in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg, Köln/Düsseldorf/Aachen und Nürnberg. Ungleich schwieriger ist natürlich die Betreuungsarbeit in den so genannten „Flächenbezirken“. Trotz aller Widrigkeiten sind die BDZ-Senioren aber auch hier bemüht, größtmögliche Hilfestellung zu leisten.
„Hilfe zur Selbsthilfe“ erweist sich als tragfähiges Prinzip in schwierigen Alltagssituationen. Gerade der Aspekt menschlichen Miteinanders führt die gemeinsame Arbeit auf die Solidarität als Ursprung und Kern gewerkschaftlichen Handelns zurück. Diese Arbeit leisten die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der BDZ-Senioren.
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Aktuelle Meldungen
Beurteilung und Beförderung: Benachteiligung des Zolls abwehren
Aktuelle Entscheidungen von Verwaltungsgerichten haben beim Zoll für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, bleibt abzuwarten. Der BDZ wird mit Nachdruck für die Beibehaltung der sogenannten „Topfbewirtschaftung“ und die Bündelung von Dienstposten plädieren und das Bundesfinanzministerium auffordern, hierfür die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte sachliche Begründung zu liefern. Die überarbeiteten Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) müssen angesichts der aktuellen Rechtsprechung auf ihre Rechtsicherheit überprüft werden.
Mehr »Bei Krankheit erhalten Beamte Geld für entgangenen Urlaub
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht geltend machen konnte. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 3. Mai 2012 entschieden (Aktenzeichen: C-337/10). Die Luxemburger Richter sprechen damit Beamten einen Anspruch auf eine finanzielle Abfindung zu, den das deutsche Beamtenrecht bislang nicht vorsieht.
Mehr »Messerattacke gegen Zollbeamte in Zivil
Bekanntlich wurden zwei Zollbeamte einer Kontrolleinheit, die Dienst in ziviler Kleidung verrichteten, am Ostersonntag auf einem Parkplatz an der Bundesautobahn 7 in Schleswig-Holstein im Rahmen einer eskalierten Kontrollmaßnahme mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der Vorgang hat jetzt zu einer gewerkschaftspolitischen Initiative geführt.
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