Ständiger Ausschuss Jugend
Der Ständige Ausschuss Jugend im BDZ ist ein Netzwerk junger BDZ-Mitglieder. In Tagungen und in Projektgruppen werden jugendspezifische Themen aufbereitet, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingebracht oder von Dritten an den Ständigen Ausschuss Jugend herangetragen wurden. Miglieder des Ständigen Ausschusses Jugend finden sich auch in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Der Ausschuss organisiert Informationsveranstaltungen im BWZ Münster und in den Außenstellen Plessow und Sigmaringen und hat Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen wichtigen Dienststellen. Es sind junge aktive BDZ-Mitglieder vor Ort, die neue Vorstellungen einbringen und dafür kämpfen, sie zu verwirklichen.
Den Anwärterinnen und Anwärtern der Bundeszollverwaltung stellt die BDZ-Jugend die Broschüre "Kompass" als Starthilfe kostenlos zur Verfügung. Die Broschüre erläutert wichtige Begriffe aus den Bereichen Dienstrecht, Ausbildung und Personalvertretungen sowie Jugend und Auszubildendenvertretungen anschaulich und kompakt und stellt den BDZ mit seinen vielfältigen Serviceleistungen vor.
Mehr Informationen gibt´auf der Webseite www.bdz-jugend.de
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Aktuelle Meldungen
Beurteilung und Beförderung: Benachteiligung des Zolls abwehren
Aktuelle Entscheidungen von Verwaltungsgerichten haben beim Zoll für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, bleibt abzuwarten. Der BDZ wird mit Nachdruck für die Beibehaltung der sogenannten „Topfbewirtschaftung“ und die Bündelung von Dienstposten plädieren und das Bundesfinanzministerium auffordern, hierfür die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte sachliche Begründung zu liefern. Die überarbeiteten Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) müssen angesichts der aktuellen Rechtsprechung auf ihre Rechtsicherheit überprüft werden.
Mehr »Bei Krankheit erhalten Beamte Geld für entgangenen Urlaub
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht geltend machen konnte. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 3. Mai 2012 entschieden (Aktenzeichen: C-337/10). Die Luxemburger Richter sprechen damit Beamten einen Anspruch auf eine finanzielle Abfindung zu, den das deutsche Beamtenrecht bislang nicht vorsieht.
Mehr »Messerattacke gegen Zollbeamte in Zivil
Bekanntlich wurden zwei Zollbeamte einer Kontrolleinheit, die Dienst in ziviler Kleidung verrichteten, am Ostersonntag auf einem Parkplatz an der Bundesautobahn 7 in Schleswig-Holstein im Rahmen einer eskalierten Kontrollmaßnahme mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der Vorgang hat jetzt zu einer gewerkschaftspolitischen Initiative geführt.
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